ADB:Lampadius, Auctor (2. Artikel)

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Artikel „Lampadius, Auctor oder Autor“ von Eduard Jacobs in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 51 (1906), S. 542–543, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lampadius,_Auctor_(2._Artikel)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 09:55 Uhr UTC)
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Lampadius (Lampe): Auctor oder Autor (einem Braunschweiger Schutzpatron entlehnter, in dortiger Gegend nicht seltener Rufname) L., Lic., Theologe und Musiker, geboren zu Braunschweig zu Anfang des 16. Jahrhunderts, † Ende 1559 zu Halberstadt (vgl. A. D. B. XVII, 574). Wahrscheinlich ohne die Universität besucht zu haben, gut vorgebildet, ist er bis gegen Ende 1532 an der evangelischen Stadtschule zu Goslar thätig, dann bis Ende 1537 der erste Rector der S. Johannisschule zu Lüneburg. Seit November des letzteren Jahres bis Ostern 1541 entfaltet er in Wernigerode eine umfangreiche Thätigkeit als erster bekannter evangelischer Rector der Stadtschule, als Lehrer Graf Christoph’s zu Stolberg in der Figuralmusik und als Prediger. In letzterer Eigenschaft war er für den Ausbau der Reformation von Bedeutung. Eine viel umfassendere mit vielen Kämpfen verbundene Wirksamkeit war ihm in Halberstadt beschieden. Auch hier ist er wieder evangelischer Rector, und zwar an der Martinischule. Aber mehr noch als in Wernigerode lag hier, und bald ausschließlich, der Schwerpunkt seines Wirkens auf dem kirchlich-theologischen Gebiete. Hamelmann rühmt von ihm, daß er mit seinem Amtsbruder Otto in Halberstadt den zerstörten Weinberg des Herrn wiederhergestellt, ja daß beide ihn von Grund aus als neue Evangelisten gepflanzt und eingerichtet hätten. Einige Nachricht von diesen Kämpfen gewinnen wir aus seinen Briefen und Schriften. Geistig strebsam wie er war, erwarb er im Juni 1542 zu Leipzig, wo er im vorhergehenden Wintersemester noch einmal den Studien obgelegen hatte, die theologische Licentiatenwürde und nur Mangel an Geldmitteln verhinderte ihn daran, vier Jahre später der Aufforderung der dortigen theologischen Facultät entsprechend die theologische Doctorwürde zu erwerben. Seine Kämpfe hatten es theils mit der furchtbar entsittlichten altkirchlichen Geistlichkeit, theils mit den übeln Zuständen unter den Reformationsverwandten zu thun. Seit 1548 kämpfte er eifrig wider das Interim und stand als entschiedener Vertreter und Vertheidiger der reinen lutherischen Lehre auf Seiten eines Flacius, Mörlin und Aepinus. Endlich trat er auch noch Ende 1559 durch Befürwortung einer Schrift des Johann Winnigstedt kühn gegen die Verwendung von Kirchen- und Schulgütern zu weltlich-persönlichen Zwecken auf. Besonders sind es einige von ihm erhaltene Schriften, die uns hiervon Zeugniß geben.

Trotz dieser umfangreichen kirchlichen Thätigkeit, war und fühlte er sich auch noch in späteren Jahren als Freund und Meister der Tonkunst. Von seinem „Compendium musices“ kennen wir außer den A. D. B. XVII, 574 [543] angeführten drei Ausgaben von 1537, 1539 und 1546 noch solche von 1541 und 1554. Wir hören von seiner Thätigkeit als Sänger und Componist von Liedern und Messen, doch ist von seiner praktischen Tondichtung nichts erhalten.

Vierteljahrsschrift f. Musikwissensch., VI. Jahrg. (1890), S. 91–111; Briefe von 1537–1550 in d. Zeitschr. d. Harzver. f. Gesch. u. Alterth.-K. 23 (1890), S. 342–351. – Erler, Matrikel d. Univ. Leipzig.