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Artikel „Kortholt, Franz Justus“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 726–727, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kortholt,_Justus&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 12:17 Uhr UTC)
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Kortholt: Franz Justus K., Professor des Rechtswissenschaft, geb. zu Gießen am 30. Januar 1711, † daselbst am 11. Febr. 1771. K. stammt aus einer ursprünglich [727] schleswigschen Professorenfamilie. Der Großvater, Christian (s. o.), war Professor der Theologie und Prokanzler in Kiel, der Vater, Matthäus Nicolaus, ordentlicher Lehrer der Wohlredenheit und Dichtkunst zu Gießen, der Onkel, Sebastian, Professor der Eloquenz in Kiel, dessen Sohn Christian Professor der Theologie und Pastor in Göttingen. K. genoß auf dem Pädagogium seiner Vaterstadt eine gediegene Vorbildung und wurde 1727 als Gießener akademischer Bürger immatriculirt. 1730 hielt er bei dem 2. Jubelfeste der Augsburger Confession die Festrede in lateinischen Versen, später (1731 und 1732) zwei Disputationen, von denen die zweite „De Conrado Marpurgensi clarissimo XIII saeculi viro“ handelte. Von 1736 bis 1738 als Hofmeister im Hause des kaiserlichen Kammergerichtsbeisitzers Freih. v. Ulmenstein in Wetzlar beschäftigt, hatte er Gelegenheit, das kammergerichtliche Verfahren aus Acten und Relationen praktisch kennen zu lernen. Im letzteren Jahre wurde er in Gießen Advokat und Procurator ordinarius, hielt nebenbei geschichtliche und rechtswissenschaftliche Vorlesungen und erwarb in demselben Jahre durch eine den Hanauischen Successionsstreit berührende Probeschrift den Doctorhut. Im nächsten Jahre finden wir K. in Wien als Secretär des kaiserl. Reichshofrathes Grafen von Sayn-Wittgenstein. Kortholt’s Aufenthalt in Wien war jedoch von kurzer Dauer, da der Graf nach dem Tode Kaiser Karls VI. (20. Octbr. 1740) seine Stelle niederlegte und sich auf seine Güter nach Berleburg zurückzog, wohin ihm K. als gräflicher Regierungsassessor folgte. Auch diese Stelle bekleidete er nicht lange, denn im Frühjahre 1741 erging an ihn der Ruf als Professor der Eloquenz und Poesie nach Gießen, und eröffnete er dort seine Vorlesungen am 22. Juni 1741 mit einer Rede „De commodis jurisprudentiae ab eloquentia exspectandis“. 1742 erhielt er auch eine außerordentliche Professur der Rechte, und kurz darauf (1743) ein vortheilhaftes Anerbieten nach Kiel als Kanzleirath und Professor des deutschen Privatrechts. K. hatte Lust nach Kiel überzusiedeln, bekam jedoch die erbetene Entlassung aus dem hessischen Staatsdienste nicht, dagegen den 4. ordentlichen Lehrstuhl (1755) der Rechtswissenschaft, von dem er allmälig bis zum 1. hinaufrückte; außerdem wurde K. 1745 mit dem akademischen Syndikate, 1755 mit dem Titel eines Hofrathes und 1764 mit dem Vicekanzleramte bei der Universität ausgezeichnet. K. wird von den Zeitgenossen einstimmig als gründlicher und eifriger Docent, als beliebter Lehrer und als aufrichtiger und zuvorkommender Amtsgenosse gepriesen. Dessen litterarischer Nachlaß besteht aus einer stattlichen Reihe von Dissertationen, Gelegenheitsreden, Programmen und Deductionsschriften, welche letztere in deutscher Sprache abgefaßt sind. Kortholt’s beste Arbeiten gehören dem deutschen Staatsrechte an, in welchem er eine „vorzügliche Stärke besaß“. Eine vollständige Aufzählung seiner Schriften bei Strieder und Meusel a. a. O.

Mem. acad. F. J. Kortholt, Giess. 1771 fol.Weidlich, Zuverläßige Nachr. etc. Thl. 4, S. 205–226. – Strieder, Bd. 7, S. 307–319. – Hirsching, Handb. Bd. 3. Abth. 1. S. 358. – Meusel, Lexikon, Bd. 7. S. 285. – Deduct.-Bibl. von Deutschland, Bd. 4, S. 2191.