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Artikel „Kluge, Johann Daniel“ von l. u. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 250, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kluge,_Johann_Daniel&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 17:59 Uhr UTC)
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Kluge: Johann Daniel K., lutherischer Theolog und Hymnolog, wurde zu Weißenfels als Sohn armer Eltern am 6. Juni 1701 geboren, besuchte von seinem 11. Jahre an die dortige größere Schule und hielt beim Abgang von derselben am 21. März 1718 eine hebräische Rede. Hierauf besuchte er das Gymnasium in Weißenfels und konnte wegen seiner Armuth erst im Mai 1722 auf die Universität Leipzig gehen. Hier nahm sich namentlich Joh. Gottl. Carpzov seiner an. Im J. 1723 begleitete er den Sohn des Generalsuperintendenten Brehne nach Wittenberg, wo er am 17. Octbr. 1725 Magister ward. Im folgenden Jahre ward er Hauslehrer bei dem Sohne Daniel Winckler’s in Leipzig, mit welchem er im J. 1728 nach Hamburg zog, damit dieser das dortige Gymnasium besuchen könne. In Hamburg ward K. am 26. Novbr. 1728 Candidat des Ministeriums; besonders freundliche Aufahme fand er beim Pastor zu St. Jacobi Erdmann Neumeister, dem bekannten Vertheidiger des lutherischen Bekenntnisses gegen Pietisten und Herrnhuter, der ihn nach dem am 29. Decbr. 1729 erfolgten Tode des jungen Winckler’s auch zunächst bei sich behielt und dessen Tochter Ernestine Marianne K. später heirathete. In Hamburg gab K. u. a. im J. 1722 eine hebräische Uebersetzung des ersten Theiles der Augsburger Confession u. s. f. heraus und schrieb in demselben Jahre eine Vorrede zum zweiten Theile von Neumeister’s Evangelischem Nachklang. Im J. 1730 erhielt er einen Ruf als Professor der Theologie und Gymnasiarcha an das Gymnasium zu Dortmund, dem er noch vor Michaelis folgte. Am 19. April 1731 ward er von Rostock zum Doctor der Theologie promovirt. In Dortmund kam er mit dem dortigen Pastor Joh. Dav. Brügmann in einen heftigen Streit über die Nothwendigkeit gewisser guter Werke zur Rechtfertigung, die er leugnete, Brügmann aber mit dem schon verstorbenen Buddeus in Jena behauptete. Nach fünfzehnjähriger Thätigkeit in Dortmund folgte er im Jahre 1745 einem Rufe als Consistorialrath, Hofprediger und Superintendent nach Zerbst; gleichzeitig an ihn ergangene Berufungen nach Stockholm, Danzig und Kiel schlug er aus. In Zerbst hat er noch über 20 Jahre gewirkt; ihm dankte das Fürstenthum u. a. die Errichtung eines Waisenhauses und die Einführung der Confirmationsfeier. Während des siebenjährigen Krieges, der dem kleinen Fürstenthum schwere Leiden brachte, wurden auch K. übermäßige Anstrengungen zugemuthet, in Folge deren er im Frühjahr 1765 heftig erkrankte. Nachdem er dann im J. 1767 den Gebrauch des einen Auges und im folgenden Jahre den des andern verloren, starb er am 5. Juli 1768. In dem von ihm redigirten Zerbster Gesangbuch vom J. 1753 finden sich auch vier von ihm selbst gedichtete Lieder, in welchen er den Ton eines rechten Kirchenliedes wohl getroffen hat.

Rotermund zum Jöcher, 3. Band, Sp. 531 ff. – Joh. Jac. Moser, Beitrag zu einem Lexikon der jetztlebenden Theologen, Züllichau 1740, S. 312 ff. – Lexikon der hamburgischen Schriftsteller, Band 4, S. 80 ff. – Koch, Geschichte des Kirchenlieds u. s. f., 3. Aufl., Band 5, S. 381 bis 388. Koch citirt eine Monographie über K. von Wilhelm Schubert, Zerbst 1848. – Walch, Einleitung in die Religionsstreitigkeiten der lutherischen Kirche, Bd. 5, S. 514 ff.