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Artikel „Klock, Kaspar“ von Eduard Jacobs in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 202–203, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klocke,_Kaspar&oldid=- (Version vom 20. Dezember 2024, 11:53 Uhr UTC)
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Klock: Kaspar K., oft auch Glock oder Glocke, Rechtsgelehrter, geb. zu Soest am 28. Februar 1583, † zu Braunschweig den 15. Januar 1655. Klock´s Voreltern gehörten einer angesehenen Familie der berühmten westfälischen Handels- und Hansestadt an, die sich bis ins Mittelalter als Rathsmitglieder verfolgen lassen. Sein Vater, der Rathsherr Johann K., starb ihm früh und die Mutter Dorothea geb. v. Gresten ließ den Sohn erst vier Jahre auf dem Pädagogium zu Marburg, dann drei Jahre zu Dortmund unterrichten. Der junge K. widmete sich dann zu Marburg dem Studium der Rechte und setzte dasselbe seit 1603 drei Jahre lang in Köln fort. Nach Vollendung seiner akademischen Vorbereitung begab er sich zur Uebung in der juristischen Praxis zu zwei angesehenen Kammergerichtsassessoren nach Speier, wo er eine Menge von Rechtsgutachten, Relationen und Rechtsbescheiden verfaßte, aus denen die drei, später durch noch einen Supplementband vermehrten Folianten seiner „Consilia et contributiones“ etc. hervorgingen. Nachdem er 1608 durch seine Abhandlung „De contributionibus“ die akademische Doctorwürde erlangt hatte, gewann der sorgfältig gebildete geschäftstüchtige Graf Heinrich zu Stolberg den schon in besonderem Rufe stehenden Juristen als Kanzler, in welchem Amte er seinem Herrn rühmliche Dienste leistete. Als der Graf 1615 gestorben war, brachte Christian Wilhelm, Administrator des Stifts Magdeburg, K. als Assessor des kaiserlichen Kammergerichts für den niedersächsischen Kreis in Vorschlag. Während er diese Stelle ablehnte, nahm er im nächsten Jahre das Obersyndicat der Stadt Braunschweig an. Im J. 1617 nach Prag geschickt, wurde er hier zu einem kaiserlichen Pfalzgrafen erhoben und wirkte mit Geschick für die Lösung der Stadt Braunschweig aus der über sie verhängten Acht und die Bestätigung des zwischen dem fürstlichen Hause Braunschweig und der Stadt getroffenen steterburgischen Pacificationsvertrags. Seine weitere amtliche Thätigkeit fällt zumeist in die Zeit des großen deutschen Krieges. Seitens Herzog Christians, erwählten Bischofs zu Minden 1626 zum Kanzler berufen, wurde er durch die Liga vertrieben und zog sich nach Bremen zurück, wo er drei Jahre weilte. Als Herzog Georg von Braunschweig das Stift Minden wieder einnahm und Hildesheim eroberte, wurde K. hier zum Kanzler angenommen und versah diese Stelle bis zur Theilung der Cellisch-Kalenbergischen und Göttingischen Linie. K. wollte sich nun von seinen Aemtern zurückziehen; als aber im J. 1638 die Grafen zu Stolberg ihn als einen in ihren Angelegenheiten bewanderten Mann wieder zum Kanzler begehrten, ließ er sich hierfür gewinnen und versah dieses Amt bis an sein Ende. Im J. 1649 nahm ihn auch die Stadt Braunschweig nochmals zu ihrem Consulenten an. Unter den Eigenschaften Klock’s wird nicht nur eine unermüdliche fruchtbare Thätigkeit, sondern auch ein besonders starker Sinn für Recht und Billigkeit gerühmt, was ihm auch eine hohe Achtung unter den Zeitgenossen erwarb. Besonders für gütliche Vergleiche scheint er gewirkt zu haben. Mit Erfolg war er in dieser Richtung z. B. bei einem am 8. Februar 1613 zu Harzgerode zwischen Stolberg und Anhalt getroffenen Vergleich wegen der Haderhölzer thätig. Aus seiner im J. 1611 mit Elisabeth, der Tochter des kurkölnischen Kanzlers Nicolaus [203] Ram, geschlossenen Ehe hatte er keine Leibeserben. Nachdem er bis auf sechs Wochen das 72. Lebensjahr vollendet hatte, starb er zu Braunschweig, wo seine sterblichen Reste in der Martinikirche beigesetzt wurden. Von seiner unverdrossenen Thätigkeit zeugen auch seine umfangreichen, soweit bekannt nur in lateinischer Sprache abgefaßten Schriften. Ihr Nutzen für eine frühere Zeit wird schon durch die wiederholten Auflagen so umfangreicher Werke bezeugt. Die „Consilia“ in drei Folianten mit einem Supplementbande (1676) liegen uns in Ausgaben von 1649/50, 1673 und 1703 vor; in fünf sein „Tractatus nomicopoliticus de contributionibus in Romano-Germanico imperio aliisque regnis ut plurimum usitatis“. Auch sein „Tractatus juridico-polit.-polemico-historicus de aerario“ wurde zum zweiten Male nach seinem Tode 1671 von Christoph Peller mit Anmerkungen neu aufgelegt, wiederholt auch sein „Liber singularis relationum cameralium“. Noch ist zu erwähnen seine Abhandlung „An et quatenus Historici in iudicialibus vim et fidem mereantur“.

Handschriftl. Materialien auf der gräfl. Bibliothek und im Hauptarchiv zu Wernigerode. Leichenpredigt auf Klock von Dr. Daetrius in Braunschweig.