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Artikel „Dätri, Brandan“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 766–767, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Daetrius,_Brandanus&oldid=- (Version vom 5. Oktober 2024, 12:50 Uhr UTC)
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Dätri: Brandan D., oder wie er sich stets schrieb Brandanus Daetrius, ein ausgezeichneter lutherischer Theologe im 17. Jahrhundert, geb. 4. Juni 1607 zu Hamburg, † 23. Nov. 1688. Nach dem Besuche der Schule in seiner Vaterstadt und zu Eimbeck begab er sich im Jahre 1630 zum Studium der Theologie nach Helmstädt, wo er sich die Gunst und Gewogenheit von Georg Calixt erwarb, der ihn zu seinem Tischgenossen und auf einer Reise zum Herzog Ernst von Gotha nach Weimar und Würzburg zum Begleiter wählte. Durch Herzog Ernst mit einem Stipendium versehen, kehrte D. nach Helmstädt zurück und disputirte im J. 1636 öffentlich über die Gegenwart des Leibes und des Blutes Christi im Abendmahle. In eben diesem Jahre erhielt er die Aufforderung, Hugo Grotius, welcher als Gesandter der Königin Christine von Schweden nach Frankreich ging, als Haus- und Zimmerprediger für das Gesandtschaftspersonal nach [767] Paris zu begleiten. D. wurde am 9. Mai 1636 zu Helmstädt als Prediger ordinirt und begab sich nach mehrmonatlichem Aufenthalt in Holland nach Paris, wo er bis zum Juni 1638 verweilte, durch Klugheit, Mäßigung und Gründlichkeit im Vortrage sich auszeichnete und sich die volle Zuneigung von Hugo Grotius erwarb, dessen gelehrter Briefwechsel durch seine Hände ging und mit dessen Sohn Peter er ein festes, bis zum Tode währendes Freundschaftsbündniß schloß. Zugleich wurde ihm durch seine Stellung Gelegenheit geboten, den größten Männern seiner Zeit nahe zu treten und sich des Umgangs mit den berühmtesten Gelehrten zu erfreuen. D. kehrte nach Helmstädt zurück und wurde am 27. August 1638 Pastor zu Kloster Weende bei Göttingen. Doch schon nach vier Monaten berief ihn Herzog Georg von Braunschweig nach Celle als Hofprediger. Hier lernte ihn die Schwester der Gemahlin des Herzogs, die Fürstin Juliane von Ostfriesland, kennen, hörte ihn in Hannover predigen und berief ihn als Hofprediger und Consistorialrath nach Aurich. Dieses Amt trat er am 16. April 1643 an, nachdem ihn die Universität zu Helmstädt am 14. März auf seine über die Taufe gehaltene Disputation zum Doctor der Theologie ernannt hatte. Auch in Aurich blieb er nicht lange. Im J. 1646 wurde D. als Stadtsuperintendent nach Braunschweig berufen und am 15. October in sein Amt eingeführt, in welchem er sich als einer der gelehrtesten Männer seiner Zeit allgemeine Liebe erwarb. Einen im J. 1657 an ihn ergehenden Ruf des Herzogs August von Braunschweig als Hofprediger nach Wolfenbüttel schlug er auf Bitten des Raths und aus Liebe zu seiner Gemeinde aus, folgte jedoch einer zweiten Berufung im J. 1662 und ging als Oberhofprediger, evangelischer Abt des Klosters Riddagshausen bei Braunschweig und Consistorialrath um Johannis 1662 nach Wolfenbüttel. Sowol bei Herzog August als bei dessen Regierungsnachfolgern Herzog Rudolf August und Anton Ulrich stand D. in großem Ansehen. Er erwarb sich einen bedeutenden Einfluß auf die geistlichen Angelegenheiten des Landes und wurde zum Obersuperintendenten des ganzen Herzogthums und zum Consistorialpräsidenten ernannt. Als im J. 1671 die Stadt Braunschweig, welche bis dahin sich dem Gehorsam gegen den Landesherrn möglichst zu entziehen bemüht gewesen, der Gewalt des Herzogs Rudolf August unterworfen und zur herzoglichen Landstadt gemacht wurde, hielt D. die Huldigungspredigt, später im J. 1682 bei Zusammentritt des Landtags die Landtagspredigt. Im J. 1684 legte er sein Predigtamt nieder, behielt aber seine übrigen Aemter bis zu seinem Tode bei. Er liegt in der Klosterkirche zu Riddagshausen begraben. D. war der letzte Geistliche im Herzogthum Braunschweig, dem die Würde eines Consistorialpräsidenten übertragen wurde. Nach seinem Tode bekleidete bis auf die Gegenwart stets ein weltlicher Beamter dieses wichtige Amt. – Ein Sohn von ihm, ebenfalls Brandan mit Namen, starb als Canonicus am Stifte St. Blasii zu Braunschweig, am 24. Mai 1695.

Vgl. Just. Cellarius, Leichenpredigt auf Br. Dätri cum personaliis. 1689. fol.Rehtmeier, Braunschw. Kirchengeschichte. Thl. IV. S. 588–595. – Braunschw. Anzeigen. 1760. St. 102. – Ballenstedt, Geschichte des Klosters Riddagshausen.