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Artikel „Kern, Johann Konrad“ von Wilhelm Oechsli in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 51 (1906), S. 114–120, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kern,_Johann_Konrad&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 02:17 Uhr UTC)
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Kern: Johann Konrad K., schweizerischer Diplomat, geboren am 11. Juni 1808 zu Berlingen im Kt. Thurgau, † am 14. April 1888 in Zürich. Als zweiter Sohn einer wohlhabenden Familie zum Studium der Theologie bestimmt, empfing er seine Vorbildung 1822–24 auf der Lateinschule zu Diessenhofen, 1825–27 am Gymnasium in Zürich und bezog im Herbst 1827 die Universität Basel. 1828 sprang er von der Theologie zur Jurisprudenz über und studirte zwei Semester in Berlin römisches Recht bei Savigny. Im Herbst 1829 reiste er über Hamburg, Amsterdam und die belgischen Städte den Rhein aufwärts nach Heidelberg, wo er unter Thibaut und Mittermaier, mit welchem er hernach in stetem Briefwechsel blieb, seine Studien vollendete und am 5. September 1830 mit Auszeichnung promovirte. Nach einem längeren Aufenthalt in Paris ließ er sich 1831 als Advocat in Berlingen, 1834 nach seiner Verheirathung mit Aline Freienmuth, der Tochter des thurgauischen Regierungerathes Freienmuth, in Frauenfeld nieder. So frühe sein Alter es erlaubte, wurde der junge Mann, den stattliche Erscheinung, gewinnendes Wesen, eiserner Fleiß und nie versagende Gewandtheit in Wort und Schrift empfahlen, in die Politik hineingezogen. Schon im Mai 1832 sandte ihn sein heimatlicher Kreis in den Großen Rath des Kantons Thurgau, der ihn im Juni in den Erziehungsrath, im October in den Kriegsrath wählte. 1833 wurde der Fünfundzwanzigjährige als zweiter Gesandter an die eidgenössische Tagsatzung geschickt, 1834 zum Präsidenten des Großen Rathes und zum ersten Tagsatzungsgesandten gewählt, in welcher Eigenschaft er fortan seinen Kanton regelmäßig in der eidgenössischen Versammlung vertrat. 1835 wurde er Präsident des thurgauischen Erziehungsrathes.

Das Jahr 1837 wurde ein Wendepunkt für K. Er gab die Advocatur auf, um sich ganz den Staatsgeschäften zu widmen. Zunächst bekleidete er das Amt eines Verhörrichters; dann betheiligte er sich in führender Stellung an der 1837 stattfindenden Revision der Kantonsverfassung, die hauptsächlich eine bessere Gerichtsorganisation bezweckte. Seitdem bildete K. mit zwei politischen Freunden, Gräflein und Streng, eine Art Triumvirat, das den Kanton zwölf Jahre hindurch thatsächlich leitete. Er trat zwar nicht in die Regierung, führte aber abwechselnd mit seinen Freunden den Vorsitz im Großen Rath, der ganz unter ihrem Einfluß stand, war Präsident des Erziehungsrathes und des Obergerichts und die Seele der allmächtigen „Justizcommission“, die zugleich als Anklagekammer und Recursinstanz fungirte, die Oberaufsicht über die gesammte Rechtspflege des Kantons führte und Gesetzesentwürfe auf dem Gebiete des Rechtswesens auszuarbeiten hatte. Ein neues Erbrecht, Criminalrecht und eine Civilproceßordnung gingen unter Kern’s Leitung von der Justizcommission aus; an der Vollendung einer Strafproceßordnung wurde er nur durch die Tagsatzung von 1847/48 verhindert, die ihn fast ein Jahr lang dem kantonalen Geschäftskreis entzog. Auch um das thurgauische Erziehungswesen erwarb sich K. bedeutende Verdienste; insbesondere war es hauptsächlich ihm zu verdanken, daß der Große Rath 1847 die Errichtung einer Kantonsschule (Gymnasium und Realschule) in Frauenfeld beschloß.

In eidgenössischen Dingen trat K. 1838 im „Louis-Napoleonhandel“ zum ersten Mal stärker hervor. Der wegen seiner Leutseligkeit und Wohlthätigkeit beliebte Prinz Louis Napoleon, der spätere Kaiser Napoleon III., hatte von [115] der thurgauischen Gemeinde Salenstein, in deren Gebiet das von ihm und seiner Mutter Hortense bewohnte Schloß Arenenberg lag, 1832 das Ortsbürgerrecht und vom thurgauischen Großen Rathe das Kantonsbürgerrecht geschenkt erhalten. Als nun Louis Philipp in einer Note vom 1. August 1838 Arenenberg als Herd politischer Umtriebe gegen Frankreich bezeichnete und die Ausweisung des Prinzen verlangte, suchte K. auf der eidgenössischen Tagsatzung zu Luzern am 6. August unter Berufung auf das thurgauische Bürgerrecht des Prinzen in einer Rede, deren Kraft und juristische Schärfe Aufsehen erregte, nachzuweisen, daß das Begehren Frankreichs vom völkerrechtlichen Gesichtspunkt aus in keiner Weise begründet werden könne und daß ein Nachgeben von Seiten der Schweiz gleichbedeutend mit der Preisgebung ihrer Selbständigkeit wäre. Die Tagsatzung wies zunächst das Begehren an den Stand Thurgau. Unterdessen wiederholte Frankreich, unterstützt von den übrigen Großmächten, seine Forderung unter Androhung der Abberufung seines Gesandten. Trotzdem hieß der Große Rath des Thurgaues den Protest seines Abgeordneten gut, und K. erklärte am 27. August auf der Tagsatzung, der Thurgau weise das Begehren, daß sein Mitbürger Louis Napoleon das Gebiet der Eidgenossenschaft zu verlassen habe, auf das bestimmteste zurück; überdies habe der Prinz in einem Schreiben an den Großen Rath seinen festen Willen ausgesprochen, alle Störungen der freundnachbarlichen Verhältnisse zu vermeiden. Auf der Tagsatzung gingen die Ansichten derart auseinander, daß eine Befragung der Kantone für nothwendig erachtet wurde. Die öffentliche Meinung in der Schweiz stand durchaus auf Seiten Kern’s; die wichtigsten Kantone instruirten ihre Gesandten auf Abweisung der französischen Forderung. Als Louis Philipp Truppen gegen die Schweizergrenze in Bewegung setzte, riefen Genf und Waadt ihre gesammte Mannschaft unter die Waffen und auch in den übrigen Kantonen begannen die Rüstungen. Da machte Louis Napoleon dem Conflict freiwillig ein Ende, indem er vor dem Entscheide der Tagsatzung am 20. September der thurgauischen Regierung seinen Entschluß kundgab, die Schweiz zu verlassen.

K., der mit dem Prinzen, wenn nicht befreundet, so doch bekannt war, hätte gewünscht, daß er die Entscheidung der Tagsatzung abgewartet hätte; nachdem er aber einmal seinen Entschluß öffentlich ausgesprochen, gab er ihm zu verstehen, daß eine Beschleunigung seiner Abreise wünschbar sei, um die Schweiz der Fortsetzung ihrer kostspieligen Vertheidigungsmaßregeln zu überheben. Ebenso rieth er dem Prinzen, als ihn dieser von London aus über eine allfällige Rückkehr nach Arenenberg befragte, in einem Briefe vom 22. Februar 1839 freimüthig davon ab, da er, wenn durch seine Rückkehr neue Schwierigkeiten hervorgerufen würden, die öffentliche Meinung gegen sich haben würde. Das Anerbieten eines „Andenkens“ von Seiten des Prinzen wies er als mit seinen Grundsätzen unvereinbar zurück. In um so besserem Andenken behielt der Erbe des Namens Bonaparte den Thurgauer, der so beredt für sein Asyl eingestanden war.

Fortan nahm K. im Rathe der Eidgenossen eine der ersten Stellen ein und war Mitglied fast aller wichtigeren Commissionen der Tagsatzung. In der Armee bekleidete er seit 1838 die Stelle eines Cassationsrichters mit dem Rang eines eidgenössischen Obersten. In den stürmischen vierziger Jahren war K. neben Jonas Furrer von Zürich der Hauptvertreter des auf Stärkung der Bundesgewalt ausgehenden, aber legal vorschreitenden gemäßigten Radicalismus. Auf seinen Antrieb hin war der Thurgau der erste Kanton, der 1846 sich officiell gegen die Duldung des Sonderbundes der sieben ultramontanen Kantone aussprach, und auf den Tagsatzungen von 1846/47 beleuchtete K. in [116] ausgezeichneten Voten aufs gründlichste die Unzulässigkeit dieser Verbindung vom staatsrechtlichen und historischen Standpunkte aus. Er wurde Mitglied und Berichterstatter der am 30. Juli 1847 von der Tagsatzung eingesetzten „Siebnercommission“, welche die Maßregeln der eidgenössischen Mehrheit gegen den sich bewaffnenden Sonderbund vorberieth, und wirkte dabei mit Jonas Furrer, dem späteren Bundespräsidenten, aufs engste zusammen. Auf der anderen Seite that er sein Möglichstes, um, ohne Preisgebung der Grundsätze, die Schweiz vor dem Bürgerkriege zu bewahren. Er war der Verfasser der Versöhnungsproclamation, welche die Tagsatzung am 20. October 1847 an die Sonderbundstände richtete, und ging als eidgenössischer Repräsentant nach Schwyz, um durch persönliches Zureden den Rücktritt dieses Standes vom Sonderbund zu erwirken. Ebenso nahm er an der von Baselstadt veranstalteten Vermittlungsconferenz vom 28. October theil. Als aber alle Mittel der Güte erschöpft und die Rüstungen der eidgenössischen Mehrheit beendet waren, da stellte K. als Berichterstatter der Siebnercommission am 4. November 1847 den Antrag auf bewaffnete Auflösung des Sonderbunds; der von ihm redigirte Executionsbeschluß der Tagsatzung eröffnete den Sonderbundskrieg. Er war es auch, der den General Dufour, welcher an seinen Instructionen Anstoß nahm und bereits seine Entlassung eingereicht hatte, zum Bleiben bewog und als gewandter Mittelsmann zwischen der Tagsatzung bezw. der Siebnercommission einerseits und dem General andererseits die nothwendige Harmonie herzustellen wußte.

Nach dem Siege der Eidgenossenschaft wurde K. als eidgenössischer Commissär nach Luzern gesandt, wo er im Sinne der Mäßigung und Schonung gegen die Besiegten wirkte. Nach Neujahr kehrte er nach Bern zurück, um vom Februar bis April 1848 an den Berathungen der im August 1847 von der Tagsatzung niedergesetzten Commission für Revision der Bundesverfassung theilzunehmen. Mit dem Waadtländer Druey zum Redactor der Revisionscommission ernannt, entwarf er das Programm für ihre Berathungen und redigirte den daraus hervorgehenden Entwurf der neuen Bundesverfassung. Unter seiner Mitwirkung schrieb Druey den trefflichen Bericht, der den Entwurf in die Kantone begleitete. Auch die Tagsatzung, die im Mai und Juni den Wortlaut der Verfassung endgültig feststellte, ernannte die beiden wieder zu Redactoren, sodaß die Bundesverfassung von 1848, welche für die Schweiz eine neue Aera heilsamer Entwicklung begründete, zum guten Theil als Kern’s Werk bezeichnet werden darf. Sein von Erfolg begleitetes Streben ging dahin, durch Ausgleichung der schroffen Gegensätze zwischen Föderalisten und Centralisten zu einem für beide Theile annehmbaren Compromiß zu gelangen.

In Anerkennung seiner Verdienste wurde K. im Juli 1848 von der Tagsatzung zum schweizerischen Geschäftsträger in Wien ernannt und damit zum ersten Mal auf die diplomatische Laufbahn, für die sich seine bei aller Entschiedenheit in den Grundsätzen doch geschmeidige Natur wol eignete, hingewiesen. Indeß fand er in dem von der Revolution zerrütteten Oesterreich keinerlei Gelegenheit zu ersprießlicher Thätigkeit. Der Anblick des vom Pöbel ermordeten Kriegsministers Latour machte ihm einen grauenvollen Eindruck; auf den Wink, den die österreichische Regierung den fremden Gesandten gab, das aufrührerische Wien zu verlassen, legte er die ohnehin nur provisorisch übernommene Geschäftsträgerstelle nieder und eilte in die Heimath zurück. Der Thurgau wählte ihn in den neugeschaffenen schweizerischen Nationalrath, der sich im November 1848 in Bern constituirte. Bei der eminenten Rolle, die K. als Mitglied der Siebner- und der Revisionscommission gespielt hatte, wäre seine Wahl in den Bundesrath wohl sicher gewesen, wenn er nicht nach [117] einigem Schwanken eine Candidatur abgelehnt hätte. Dafür wurde er zum Präsidenten des damals noch nicht permanenten Bundesgerichtes und im Juli 1850 zum Präsidenten des Nationalraths gewählt. In der neuen Bundesversammlung stand sein Einfluß nur demjenigen Alfred Escher’s nach, dem er sich übrigens aufs engste anschloß; er war nach dem Urtheil des französischen Gesandten Salignac-Fénélon „einer der ausgezeichnetsten Generäle der compacten Mehrheit der liberalen, aber verständigen Deputirten, die das Parlament beherrschen“.

Eine neue Ernennung zum Gesandten in Wien durch den Bundesrath im Jahre 1849 schlug er aus; dagegen ließ er sich wiederholt Specialmissionen übertragen. So vermittelte er im Verein mit Pioda, dem nachmaligen Bundesrath, Mai 1850 im Kanton Freiburg, dessen Regierung die am Sonderbund besonders betheiligten Personen und Gemeinden mit einem Zwangsanleihen zur Bezahlung der Sonderbundskriegsschuld belegt hatte, einen billigen Ausgleich. Als die Schweiz mit ihrem einstigen Schützling, dem zum Präsidenten der französischen Republik emporgestiegenen Louis Napoleon wegen der von seinem Staatsstreich über die Grenze getriebenen Flüchtlinge in eine gefährliche Spannung gerieth, ernannte der Bundesrath im Februar 1852 K. und den Soloturner Trog zu eidgenössischen Commissären, und die Energie, womit diese in Genf und anderen Grenzkantonen für stricte Handhabung der Flüchtlingspolizei sorgten, um jedem Mißbruch des Asyls vorzubeugen, bewirkte, daß die französischen Klagen verstummten. Im Juli des Jahres wurde K. mit General Dufour zu der vom Prinzpräsidenten persönlich vollzogenen Einweihung der Eisenbahnlinie Paris-Straßburg abgeordnet und fand den besten Empfang. Das Kreuz der Ehrenlegion wurde ihm angeboten, aber gemäß den Vorschriften der Bundesverfassung abgelehnt.

Mittlerweile war aber im Thurgau gegen das Regiment der Triumvirn allmählich eine starke demokratische Opposition erwacht. Eine von dieser Seite 1849 angeregte Verfassungsrevision beseitigte die Justizcommission, führte durchgängig directe Wahlen ein, sowie das Volksveto, kraft dessen die Volksabstimmung über Gesetze und Beschlüsse des Großen Rathes verlangt werden konnte. K. wurde zwar unter der neuen Verfassung zum Regierungspräsidenten gewählt, aber er fühlte doch, daß die Zügel, die er so lange geführt, seiner Hand entglitten. Besonderen Schmerz bereitete es ihm, daß sich gegen seine Lieblingsschöpfung, die Kantonsschule, eine stürmische Opposition erhob, welche ihre Eröffnung bis zum Herbst 1853 hinausschob und ihn zum Austritt aus dem Erziehungsrathe bewog. Einigen Ersatz dafür boten ihm Erfolge auf wirthschaftlichem Gebiete. 1851 half er im Interesse des Bauernstandes die thurgauische Hypothekenbank, deren erster Präsident er war, gründen, und durch seine Beziehungen zu Alfred Escher brachte er eine enge Vereinigung der thurgauischen und zürcherischen Eisenbahnbestrebungen zu Stande, so daß die Linie Zürich-Bodensee, die spätere „Nordostbahn“, statt über St. Gallen, über Frauenfeld nach Romanshorn geführt wurde. Im Herbst 1853 wurde er als Vertreter des Thurgaues in die Direction der Nordostbahn gewählt und siedelte mit Aufgebung seiner kantonalen Aemter nach Zürich über.

Bald wartete hier seiner eine neue Aufgabe. Als Berichterstatter der vom Nationalrath bestellten Hochschulcommission nahm er hervorragenden Antheil an dem hauptsächlich von Alfred Escher betriebenen Projecte einer eidgenössischen Universität und, als diese im Februar 1854 am Widerstreben des Ständerathes scheiterte, an der Gründung des eidgenössischen Polytechnikums in Zürich, die am 7. Februar 1854 von der Bundesversammlung beschlossen wurde. Am 2. August 1854 wurde K. vom Bundesrath zum Präsidenten [118] des neugeschaffenen schweizerischen Schulraths gewählt, der die beschlossene polytechnische Schule ins Leben zu rufen und zu leiten hatte, und erwarb sich durch die Energie und Umsicht, womit er eine Reihe ausgezeichneter Lehrkräfte an der neuen Anstalt sammelte, das größte Verdienst um ihr rasches Aufblühen. Als eidgenössischer Beamter konnte K. verfassungsgemäß nicht mehr Mitglied des Nationalraths noch des Bundesgerichtes bleiben; dafür sandte ihn nun sein Heimathkanton in den Ständerath, so daß er nach wie vor einflußreiches Mitglied der Bundesversammlung blieb.

Der 1856 wegen Neuenburg mit Preußen ausbrechende Conflict gab seiner Thätigkeit wieder eine veränderte Richtung. Napoleon III., dessen Beistand Friedrich Wilhelm IV. angerufen hatte, um die Schweiz zur Freilassung der gefangenen Neuenburger Royalisten zu zwingen, hatte im November 1856 eine officiöse Sendung des Generals Dufour nach Paris veranlaßt, die jedoch zu keinem Resultate führte, da der schweizerische Bundesrath das Pfand, das er an den Royalisten in der Hand hatte, nicht herausgeben wollte, ohne die Gewißheit, daß Preußen die volle Unabhängigkeit Neuenburgs anerkennen werde. Beim Abschiede Dufour’s hatte sich der Kaiser angelegentlich nach K. erkundigt. Dies bewog den Bundesrath, als die Dinge sich zum Kriege zuspitzten und Napoleon von neuem seine Vermittlung anbot, Ende December 1856 K. als außerordentlichen Gesandten nach Paris zu schicken. Er wurde von Napoleon III. als alter Bekannter empfangen. Am 4. Januar 1857 wurde er in den Tuilerien zur Tafel gezogen und erhielt den Ehrenplatz neben der Kaiserin. Hernach besprach sich der Kaiser mit ihm bis Nachts 11 Uhr in seinem Cabinett. Aus den confidentiellen Mittheilungen Napoleon’s – dieser ging soweit, K. die eigenhändigen Briefe des Königs von Preußen lesen zu lassen – schöpfte er die ersehnte Gewißheit, daß die Schweiz mit der vorgängigen Freilassung der Gefangenen ihr Endziel erreichen werde. Er vereinbarte mit dem Kaiser und dem Minister Walewski die Note vom 5. Januar 1857, worin die französische Regierung der Schweiz gegenüber die feierliche Verbindlichkeit übernahm, keine Anstrengung zu scheuen, um nach Freilassung der Gefangenen einen ihren Wünschen entsprechenden Ausgleich herbeizuführen, und zugleich in die Entfernung der Royalisten aus dem Gebiet der Eidgenossenschaft bis zum völligen Austrag der Sache willigte. Auf seinen Bericht hin beantragte der Bundesrath am 13. Januar 1857 der Bundesversammlung die Niederschlagung des Processes und K. widerlegte am 16. selber im Ständerath durch ein schlagendes Votum die Opposition, die James Fazy, Karl Vogt u. A. dagegen erhoben. Am 21. Januar begab er sich wieder nach Paris, um die Schweiz auf der Conferenz, welche die Neuenburger Frage definitiv regeln sollte, zu vertreten, und vertheidigte in den am 5. März beginnenden Sitzungen die Interessen und Gesichtspunkte seines Landes mit ebensoviel Klugheit als Festigkeit, so daß es zum guten Theil sein Verdienst war, wenn der Pariser Vertrag Vom 26. Mai 1857 keinerlei Klauseln enthielt, die mit der völligen Unabhängigkeit Neuenburgs und der Schweiz unverträglich waren. Die Popularität Kern’s hatte damit ihren Höhepunkt erreicht. Im Juli begrüßte ihn auf dem eidgenössischen Schützenfest in Bern unermeßlicher Jubel und La Chaux-de-Fonds ertheilte ihm das Ehrenbürgerrecht.

Da der bisherige Minister der Schweiz in Paris, Barman, in den Tuilerien unbeliebt war und sich überdies durch kleinliche Eifersucht gegen K. bloßgestellt hatte, wurde er im August 1857 zum Rücktritt veranlaßt und K. ließ sich bewegen, den Gesandtschaftsposten zu übernehmen. Im Herbst siedelte er nach Paris über, das nun seine zweite Heimath wurde. Infolge seiner [119] persönlichen Beziehungen zum Kaiser nahm er in der diplomatischen Welt eine angesehene Stellung ein und seinem Lande leistete er noch manchen wichtigen Dienst. Freilich bemühte er sich vergeblich, nach dem italienischen Kriege die für die Schweiz ungünstige Annexion Savoyens zu verhindern, eventuell dabei eine für sie vortheilhafte Grenzberichtigung zu erlangen. Napoleon gab ihm zwar in einer Audienz am 31. Januar 1860 die bestimmte Zusicherung, daß er der Schweiz Chablais und Faucigny abtreten werde; allein sie wurde nicht gehalten. Dagegen gelang es K., 1862 einen halbhundertjährigen Grenzstreit wegen des strategisch nicht unwichtigen Dappenthals im Waadtländer Jura zu einem für die Schweiz ehrenhaften Austrag zu bringen und 1864 einen Handelsvertrag mit Frankreich abzuschließen, der wegen seiner freihändlerischen Tendenzen für die wirthschaftliche Entwicklung der Schweiz epochemachend wurde.

Als 1870 der Krieg zwischen Frankreich und Deutschland in Sicht war, suchte K., soweit es dem Vertreter eines Kleinstaates geziemte, an der Erhaltung des Friedens zu arbeiten, insbesondere den englischen Botschafter Lord Lyons und den italienischen, Nigra, für die Idee einer Vermittlung ihrer Regierungen zu gewinnen; allein die Ereignisse überholten seine wohlgemeinten Bemühungen. Dagegen erhielt K. ohne Schwierigkeit am 17. Juli von der kaiserlichen Regierung die Zusicherung der Achtung der schweizerischen Neutralität. Nach dem Ausbruch des Krieges stellten die Regierungen von Baden und Baiern ihre in Frankreich wohnenden Staatsangehörigen unter den Schutz der schweizerischen Gesandtschaft. Im Einvernehmen mit dem amerikanischen Gesandten Washburne, dem der Norddeutsche Bund den Schutz seiner Angehörigen anvertraut hatte, that K. sein möglichstes, um die schwierige Lage der zahlreichen Deutschen in und um Paris zu erleichtern. Wenn es ihm auch nicht gelang, die Ausweisung zu verhindern, so erwirkte er doch gewisse Milderungen, sowie die Freilassung der Verhafteten und verschaffte den Mittellosen durch Geldunterstützungen und Vermittlung ermäßigter Fahrpreise die Möglichkeit der Rückkehr in die Heimath. Etwa 7000 Angehörige der beiden Staaten wurden durch die schweizerische Gesandtschaft in solcher Weise heimbefördert. Als Zeichen der Anerkennung dieser Thätigkeit schenkten nach Beendigung des Krieges der König von Baiern und der Großherzog von Baden K. ihre Bildnisse in Lebensgröße.

Nach dem Zusammenbruch des französischen Kaiserthums trat K. als der erste unter den fremden Gesandten, gemäß der Weisung des Schweizer Bundesrathes zu der neuen republikanischen Regierung in officielle Beziehungen. Während der Belagerung von Paris blieb er in der Stadt, um der Schweizer Colonie mit seiner Hülfe nahe zu sein, und bewog im Beginn der Einschließung das diplomatische Corps, soweit es in Paris zurückgeblieben war, zu einem Schritte bei den kriegführenden Parteien, um den Verkehr mit den heimathlichen Regierungen durch einen neutralen Courier fortsetzen zu können. Da Bismarck jedoch nur offene Depeschen zugestehen wollte, blieb derselbe erfolglos. Nach dem Beginn des Bombardements richtete K. als Alterspräsident des diplomatischen Corps in dessen Namen und Auftrag am 13. und 23. Januar 1871 zwei Noten an Bismarck, worin jenes sich darüber beschwerte, daß dem Beginn der Beschießung keine Anzeige vorausgegangen sei, und verlangte, daß den Angehörigen der neutralen Staaten Gelegenheit gegeben werde, sich und ihre Habe in Sicherheit zu bringen. In seiner Antwort am 17. Januar bestritt aber Bismarck die völkerrechtliche Verpflichtung zu einer solchen Anzeige und erklärte die Entfernung der Fremden aus Paris unter den obwaltenden Umständen für unmöglich, so daß die Sache auf sich beruhen blieb. Ebenso [120] erfolglos waren Kern’s Verhandlungen mit dem Bundeskanzler, um die Erlaubniß zur Heimkehr der in der Schweiz internirten Bourbakiarmee schon während des Waffenstillstandes zu erhalten, sowie ein Schritt, den er auf Thiers’ Veranlassung am 24. Februar zu Versailles bei Bismarck unternahm, um eine Milderung der Friedensbedingungen für Frankreich zu erwirken. „Worein mischen Sie sich?“ fuhr ihn Bismarck an. „Das ist eine Frage, die zwischen Frankreich und uns ausgemacht werden muß. Sie Neutrale haben sich nicht darein zu mischen. Die Bedingungen sind unwiderruflich festgestellt. Wenn sie nicht angenommen werden, wird der Krieg von neuem beginnen“.

Wenn K. mit seiner Einmischung in die große Politik wenig Glück hatte, so erwarb er sich das Verdienst, Tausenden von Landsleuten in Paris, die durch den Krieg brotlos geworden waren, in wirksamer Weise unter die Arme zu greifen. Mit Hülfe der schweizerischen Wohlthätigkeitsvereine in Paris organisirte er für die nothleidenden Familien ein großartiges Unterstützungswerk, zu dem die Mittel vom Bundesrath, den Kantonsregierungen und Privaten reichlich flossen. Beim Communeaufstand mußte K. der französischen Regierung nach Versailles folgen; seine Gattin aber und ein Theil des Gesandtschaftspersonals blieben in Paris, fortwährend mit den Unterstützungsarbeiten beschäftigt. Unmittelbar nach der Einnahme kehrte K. in die von Brand und Blutvergießen erfüllte Hauptstadt zurück und rettete manche Schweizer, die von den siegreichen Regierungstruppen für Communarden gehalten wurden, durch persönliches Eintreten. Noch über ein Jahrzehnt blieb K. auf seinem Posten, von der Schweizercolonie wie ein Vater verehrt und von den Magistraten des republikanischen Frankreich hochgeachtet. Allmählich machte sich jedoch bei ihm das Alter fühlbar, so insbesondere während der schwierigen Verhandlungen, die der Erneuerung des französisch-schweizerischen Handelsvertrages im J. 1882 vorangingen, wobei die Bundesräthe Ruchonnet und Droz zu seiner Unterstützung herbeieilen mußten. Im November 1882 gab er seine Entlassung und verließ im März 1883 Paris, wo er mehr als ein Vierteljahrhundert sein Land in ehrenvoller Weise vertreten hatte. Seine letzten Jahre, besonders einen erneuten Aufenthalt in Paris 1884–86, benutzte er zur Ausarbeitung seiner „Politischen Erinnerungen“, die 1887 französisch und deutsch erschienen. Im Sommer 1886 kehrte er nach Zürich zurück, wo er am 14. April 1888 an einem Schlaganfall verschied, das Andenken eines Staatsmannes hinterlassend, der in den verschiedensten Stellungen rastlos und uneigennützig am Wohle seines Landes gearbeitet und in wichtigen Momenten ihm hervorragende Dienste geleistet hatte.

Kern, Souvenirs politiques 1838 á 1883 (Bern 1887); deutsch: Politische Erinnerungen 1833 bis 1883 (Frauenfeld 1887). – Kesselring, Dr. J. C. Kern, eine Lebensskizze (Frauenfeld 1888). – Notes et Souvenirs de M. Thiers 1870–73 (Paris 1903). – Kern’s Papiere, im Besitze von Fräulein Kern in Berlingen.