ADB:Jaeger, Georg Friedrich von

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Artikel „Jaeger, Georg Friedrich von“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 646–648, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jaeger,_Georg_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 11:21 Uhr UTC)
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Jaeger: Georg Friedrich von J., Forstmann, geb. den 6. October 1766 auf dem herzogl. Jagdschlosse Favorite bei Ludwigsburg (Württemberg), † den 24. Juni 1840 zu Stuttgart. Er entstammt einer einfachen bürgerlichen Familie (sein Vater Johann Jakob war herzogl. Kammerhusar und Jagdlakai) und besuchte zunächst bis zu seinem 16. Lebensjahr die lateinische Schule zu Ludwigsburg. Von 1782–1786 studirte er die Forstwissenschaft und einschlägigen Hülfsfächer auf der hohen Carlsschule zu Stuttgart unter Stahl und August von Hartmann. Eine ganze Reihe vortrefflicher Forstwirthe (Jeitter, Reitter, von Seutter, Graf Sponeck, Banger etc.) hat ja dieser Anstalt ihre Ausbildung zu verdanken. Nach Absolvirung seiner Studien begab sich J. zunächst in den württembergischen Schwarzwald, um sich unter der Leitung des Oberforstmeisters v. Weikershausen zu Freudenstadt praktisch auszubilden. Von hier aus meldete er sich zu einer in Freiburg im Breisgau zum Zwecke der Besetzung [647] der Stelle eines Professors der Forstwissenschaft ausgeschriebenen Concursprüfung. Diese bestand er zwar mit bestem Erfolg, wurde aber noch zu jung für die betreffende Stelle befunden und mit Versprechungen auf künftige Anstellung in österreichischen Diensten getröstet. Dies veranlaßte ihn, sich seinem Landesfürsten und Wohlthäter Herzog Karl zur Verfügung zu stellen, welcher ihn schon am 11. Novbr. 1787 zum Lehrer der Naturgeschichte bei der herzogl. Jägergarde zu Hohenheim ernannte. In dieser Stellung docirte er hauptsächlich Zoologie bis zum 1. April 1789. Auf sein Nachsuchen wurde er am 28. Juni 1790 provisorisch als Hülfsarbeiter beim herzoglichen Kirchenrath und zwar für die in dessen Waldungen gerade vorliegenden Betriebsregulirungsgeschäfte angestellt. Noch vor deren Beginn wurde ihm aber Urlaub und eine namhafte Geldunterstützung zur Ausführung seiner größeren forstlichen Reise zu Theil (16. August 1790 bis 18. Mai 1792). Er besuchte die Pfalz, Hessen-Darmstadt, Frankfurt a. M. und die umliegenden Waldungen, Thüringen, Hannover, insbesondere den Harz, Brandenburg, die schlesischen Forste, das Riesengebirge, Erzgebirge etc. und nahm seinen Rückweg über Bayreuth, Anspach, Nürnberg, Augsburg und Ulm. Diese ausgedehnte und lehrreiche Reise durch die interessantesten Waldgebiete Deutschlands schuf ihm eine tüchtige praktische Grundlage für sein ganzes späteres Wirken und verschaffte ihm die persönliche Bekanntschaft der bedeutendsten Forstmänner der damaligen Zeit, mit welchen er noch auf Jahre hinaus in brieflichem Verkehr verbunden blieb. Nach seiner Rückkehr wurde er (am 8. Juni 1792) herzogl. Forstcommissär in Stuttgart und erhielt als solcher in Gemeinschaft mit seinem Schwager Reitter, welchem er überhaupt vielfache Anregung und Belehrung auf forstlichem Gebiete verdankte, die Cultur- und Betriebsregulirungsarbeiten bei der kirchenräthlichen Forstverwaltung übertragen. Diese Geschäfte führten ihn nach und nach in die verschiedensten Gegenden des Landes, wodurch er natürlich die heimathlichen Forste sehr genau kennen lernte. Am 19. August 1795 rückte er, unter Beibehaltung seiner seitherigen Funktionen, zum wirklichen Forstrath auf. Am 17. März 1806, bei Gelegenheit der neuen Dienstorganisation, wurde er Forstrath mit Sitz und Stimme in der königlichen Forstdirection; am 12. Februar 1811 erhielt er, an Stelle seines kurz zuvor verstorbenen Schwagers Reitter, die Forstreferentenstelle bei der königlichen Hof- und Domainenkammer und schon wenige Monate später (8. Juni) wurde er zum Oberforstrath ernannt. Als im December 1817 die Section der Kronforste in ein Forstraths-Collegium umgewandelt und diesem der Freiherr von Seutter als Director vorgesetzt wurde, erhielt er die Stelle als erster votirender Rath dieses Collegiums. Nach von Seutter’s Versetzung (1. Juli 1824) wurde J. Dirigent dieses Collegiums. Nicht lange bekleidete er aber diesen Posten, indem der Forstrath schon einige Jahre später aufgelöst wurde. Nachdem dies geschehen, wurde J. am 8. Octbr. 1827 dem königl. Finanzministerium zugetheilt, wo er noch lange zum Segen der vaterländischen Forstwirthschaft wirkte. Seine Pensionirung erfolgte erst nach 53jähriger unter 5 Regenten verbrachter Dienstzeit am 9. März 1840. Doch war er eigentlich noch bis zu seinem schon wenige Monate später erfolgten Tode dienstlich beschäftigt. J. repräsentirt uns das Muster eines jener pflichteifrigen, streng rechtlichen und uneigennützigen Beamten, wie sie der moderne Staat als Säulen für sein Bestehen unumgänglich bedarf. Mit großer Tüchtigkeit paarte sich zugleich – was nicht immer der Fall ist – ein höchst bescheidenes Wesen und eine Herz gewinnende Freundlichkeit. Seine Thätigkeit erstreckte sich auf fast alle Zweige des Forstwesens, vorwiegend auf Forsteinrichtung und Kartirung. Daneben war er zeitweise Mitglied der verschiedensten Commissionen, welchen besondere Geschäfte zur Erledigung überwiesen waren. Außerdem kam er auch in seinen späteren dienstlichen Stellungen wiederholt [648] in die Lage, forstlichen Unterricht ertheilen zu müssen, so z. B. im Jahre 1816. Als ein ganz besonderes Verdienst muß ihm angerechnet werden, daß er sich den auf Abänderung des seitherigen Bewirthschaftungssystemes und Einführung der Niederwaldwirthschaft in den Waldungen des Staates und der Korporationen gerichteten Vorschlägen des Directors von Seutter durch Vorlage eines umfassenden Promemoria widersetzte und hierdurch die Durchführung jener Vorschläge vereitelte. J. erhielt in seinem langen dienstlichen Wirken verschiedene Ehren und Auszeichnungen. 1808 den Civilverdienstorden, 1830 den Orden der württembergischen Krone. 1812 übersendete ihm die herzogl. sachsen-gothaische und meiningensche Societät der Forst- und Jagdkunde ihr Diplom. 1818 wurde er zum ordentlichen Mitglied der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins ernannt, 1837 zum Mitglied der kaiserl. russischen Gesellschaft zur Beförderung der Waldwirthschaft etc. Eigene Schriften gab J. nicht heraus, doch betheiligte er sich mehrfach mit an den schriftstellerischen Arbeiten Reitter’s, namentlich an dem „Journal für das Forst- und Jagdwesen“ (1790–1799) und an dessen „Abbildungen der 100 deutschen wilden Holzarten nach dem Nummerverzeichniß im Forsthandbuch des Herrn von Burgsdorf“ (1797–1803).

Journal für das Forst- und Jagdwesen I. 2. Heft, 1791, S. 145. Schwäbischer Merkur vom 10. Juli 1840. Allgemeine Forst- und Jagdzeitung 1840, S. 365. Gwinner, Forstliche Mittheilungen III, 9. Heft, 1843, S. 3. Monatschrift für das württembergische Forstwesen VI. S. 78. Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc. II. S. 172.