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Artikel „Helfferich, Johann Jakob“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 687–688, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Helferich,_Johann_Jacob&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 14:32 Uhr UTC)
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Helferich:[1] Johann Jakob H., Rechtsgelehrter, geb. nach dem Stammbaum der Helferichschen Stiftung am 5. Januar 1692 (nach Altersberechnung im Todtenbuche am 31. December 1691) zu Göppingen als Sohn des Bürgermeisters Johann Georg H. Nach beendigten Gymnasialstudien in Stuttgart ließ [688] er sich 1707 in Tübingen immatriculiren, woselbst er zur Befestigung in den Grundsätzen des römischen Rechtes fünfmal Institutionen hörte und 1711 eine Rede „de irreverentia Ludovici XIV. circa pacta“ hielt. – Da sich die sächsischen Juristenfacultäten damals großen Rufes erfreuten, bezog er sodann die hohen Schulen in Jena, Halle und Leipzig, ging später nach Weimar, Gießen und Marburg und hielt sich längere Zeit in Wetzlar auf, um sich mit den Einrichtungen des R. K.-Gerichtes vertraut zu machen. Nach mehrjähriger Abwesenheit in die Heimath zurückgekehrt, nahm H. die Licentiatenwürde, und erhielt am 10. Juli 1714 „ob der ihm beiwohnenden extraordinären guten Eigen- und Wissenschaften“ unter Verleihung des Rathstitels die ordentliche Professur für Politik und Geschichte am collegium illustre in Tübingen (dieser von Herzog Christoph 1559 gegründeten und von seinen Nachfolgern erweiterten deutschen Adelsschule für Ausbildung künftiger Staatsmänner). Der junge Gelehrte wollte indeß den Kreis seiner Ideen auf Reisen noch erweitern und wandte sich zunächst nach Holland, wo Staatsrecht und römisches Recht in eifriger Pflege standen. Dort fand er durch den württembergischen Erbprinzen Gelegenheit, sich dem Gefolge des Kurfürsten Georg von Hannover anzuschließen, welcher eben zur Thronbesteigung nach England reiste. H. war Zeuge des feierlichen Einzuges Königs Georg I. in London und dessen Krönung, welche am 31. October 1714 mit der vollen Prachtentfaltung des Königthums vor sich ging. In London, Cambridge und Oxford benützte er die Bibliotheken und andere wissenschaftliche Sammlungen, trat mit vielen hervorragenden Männern in persönliche Beziehungen und soll unter Isaak Newton als Mitglied der Royal society aufgenommen worden sein. Auf der Rückreise hielt er sich mehrere Monate in Paris auf, wohnte den denkwürdigen Exequien Ludwig XIV. an, besuchte öfters die Sitzungen der Pariser Academie und traf im November 1715 wieder in Tübingen ein. Nun nahm er sofort seine Lehrthätigkeit auf, wurde beider Rechte Doctor und gründete am 18. Februar 1716 seinen Hausstand, indem er die Tochter des Leibmedicus und Professors Johann Zeller in Tübingen heimführte. In demselben Jahre wurde er Hofgerichtsassessor und im genannten Collegium Professor des öffentlichen Rechtes. Zehn Jahre später starb seine Gattin mit Hinterlassung eines Sohnes, Johann Friedrich (geb. 10. Januar 1719), der später am collegium illustre als Geschichtsprofessor wirkte und am 11. Decbr. 1769 mit Tod abging. H. schritt zur zweiten Ehe mit Judith Barbara, einer Tochter des Augsburger Bürgermeisters D. Wolff. 1729 erfolgte seine Berufung an die Universität Tübingen als ordentlicher Professor des Staats- und Lehnrechtes, woselbst er in dieser Eigenschaft am 23. August 1750 starb. H. hatte auf seinen mehrfachen Reisen die bedeutendsten Gelehrten jener Zeit kennen gelernt, fleißige Fachstudien getrieben, und sich ein ausgebreitetes Wissen erworben, von dem er bereitwillig Andern Mittheilung machte. Er wurde von seinen Zeitgenossen zu den ersten Beförderern der „eleganten Jurisprudenz“ gerechnet, hat jedoch nur akademische Schriften kleineren Umfanges veröffentlicht, darunter „Specimen primum et secundum Jurisprudentiae Principum, Ordinumque S. Rom. Imp. Germ. privatae“ Tub. 1730 und 1745.

Weidlich’s Geschichte der jetzt lebenden Rechtsgelehrten in Deutschland Thl. I S. 339, welche auch eine Aufzählung der Schriften Helferichs enthält. – Pütter, Litteratur des d. Staatsrechtes Thl. I 380. – Schütz[2], Ueber d. coll. illustre in Tübingen, Tüb. Ztschr. (Jahrg. 1850) Bd. VI 243.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 687. Z. 4 v. u. l.: Helfferich (st. Helferich). [Bd. 12, S. 796]
  2. S. 688. Z. 6 v. u. l.: Schüz (st. Schütz). [Bd. 12, S. 796]