ADB:Heinrich der Jüngere Postumus

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Artikel „Heinrich der Jüngere Posthumus“ von Ferdinand Hahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 579–583, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_der_J%C3%BCngere_Postumus&oldid=- (Version vom 8. Dezember 2024, 17:49 Uhr UTC)
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Heinrich der Jüngere, mit dem Beinamen Posthumus, erscheint in der Geschichte der Reußen als ein Stern der nimmer erbleicht. Die alten voigteilichen Linien von Weida und Gera waren ausgestorben (s. Heinrich von Plauen der Hochmeister), die ältere Linie von Plauen war dem Erlöschen nahe. Nur die jüngere Linie von Plauen lebte, mit dem Beinamen „Reuß“, noch in Greiz fort. Um die Mitte des sechszehnten Jahrhunderts war Heinrich der Friedsame der Stammhalter dieser Linie. Im Jahre 1564 theilten sich seine drei Söhne in die damaligen Besitzungen des Hauses. Die beiden älteren Brüder theilten unter sich das Stammland Greiz, der jüngste Bruder nahm Gera. So entstanden damals die ältere, mittlere und jüngere Linie Reuß. Die mittlere Linie starb im Jahre 1616 wieder aus, die ältere und die jüngere blühen noch fort, Heinrich, der Jüngste von jenen drei Brüdern und Herr von Gera, war im Jahre 1530 geboren. Schon als Jüngling von sechszehn Jahren kämpfte er im schmalkaldischen Kriege auf der Seite des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen. Bei der Landestheilung (1564) war er demnach 34 Jahre alt. Acht Jahre hatte er bereits über Gera regiert, als der letzte Burggraf, Heinrich VII., mit Tode abging und mit ihm die ältere Linie Plauen ausstarb. Nach den Bestimmungen der Hausverträge mußten die Besitzungen nun an die jüngere reußische Linie fallen. Sie waren aber total verschuldet und verpfändet, weil die burggräfliche Linie, trotz ihres ausgedehnten Länderbesitzes (s. Heinrich V.), im Verlaufe weniger Jahre vollständig verarmt war. Ein sofortiger thatsächlicher Erbantritt war für die gesetzlichen Rechts- und Besitznachfolger demnach [580] nicht vorhanden. Um über diese Angelegenheit zu berathen, hielten die drei Brüder Reuß in demselben Jahre – 1572 – eine Zusammenkunft in Schleiz. Während dieser Verhandlung starb am 6. April unerwartet Heinrich der Jüngere von Gera, erst zweiundvierzig Jahre alt. Er hinterließ nur drei Töchter und die jüngere Linie Reuß schien mit ihm erloschen. Zwei Monate nach seinem Tode, am 10. Juni, gebar Heinrichs hinterlassene Wittwe – Dorothea, eine geb. Gräfin von Solms-Münzenberg-Sonnenwalde – einen Sohn, welcher in der Geschichte deßhalb den Beinamen „Posthumus“ führt. – Kaiser Maximilian verordnete dem nachgeborenen Prinzen als Vormundschaft, außer der Mutter, den Onkel, Heinrich den Mittleren von Obergreiz und zwei Geraer Vasallen: Uz von Ende zu Caaschwitz und Georg von Wolfframsdorff zu Köstritz. Diese Vormundschaft hat sich durch ihre Wirksamkeit in der Regierung des Landes sowohl, als durch die Erziehung, welche sie dem rasch und glücklich sich entwickelnden Prinzen angedeihen ließ, ein unvergängliches Verdienst erworben. In gleichem Sinne verwaltete Graf Otto von Solms, Bruder der Mutter, nach dem Tode der gen. drei Vormünder, die Vormundschaft, bis H. Posthumus, im Jahre 1593 mündig geworden, zwei Jahre später die Regierung selbst antrat. Die Vormundschaft hatte, durch trefflichste Verwaltung dazu befähigt, nach mannigfachen Kämpfen und Mühen verschiedene verschuldete Besitzungen der Burggrafen zusammengekauft, resp. eingelößt, so daß Posthumus bei seinem Regierungsantritte, außer der Herrschaft Gera, bereits die Herrschaften Lobenstein und Krannichfeld besaß und seine Länder dann selbst noch so vermehrte und arrondirte, daß sie den heutigen Umfang der jüngeren Linie Reuß erhielten. Das Knaben- und Jünglingsalter des Posthumus fiel in eine Zeit, in welcher es ganz der guten Grundlage bedurfte, welche ihm durch die Umsicht seiner würdigen Erzieher zu Theil geworden, um nicht im Strudel der Zeit zu versinken. Kaiser Maximilian II. war gestorben. Unter der schwachen Regierung seines Sohnes und Nachfolgers, Rudolfs II., lockerten sich alle Bande der Ordnung und des Vertrauens im Reiche. Die entsetzliche Periode des dreißigjährigen Krieges bereitete sich schon damals vor. In diese geistige Wildniß trat H. mit seinem reichen Gemüth ein. Daß es ihm in einer so lebensarmen Zeit dennoch gelang, sich den Muth des freien Geistes, die Besonnenheit des Herrschers, den Ernst des Mannes zu erringen und zu bewahren, ist der sicherste Beweis für die treffliche Grundlage seiner Erziehung. – Den ersten Unterricht empfing Posthumus, sieben Jahre alt, in der Stadt- und Rathsschule zu Gera, durch den M. Bartholomäus Rosinus, den Schulkollegen Oswald Leupold und den herrschaftlichen Amtsschreiber Martin Schumann. Der Unterricht wurde mit so gutem Erfolge geleitet, daß Posthumus im noch nicht vollendeten fünfzehnten Lebensjahre die Universität Jena bezog. Nach anderthalb Jahren verließ er Jena und begab sich auf den Rath seiner Vormünder auf die Universität Straßburg. Dort sammelte er während seines dreijährigen Studiums reiche Kenntnisse in fast allen Fächern der Wissenschaft. Dabei widmete er sich mit großer Vorliebe der Beredtsamkeit und nahm fleißig an den öffentlichen Redeübungen Theil. Seine bei solchen Gelegenheiten gehaltenen Reden galten als Muster. Einige derselben hat der damalige Professor Junius in einem seiner nachgelassenen Werke der Nachwelt aufbewahrt. Als Beweis für das Streben des Jünglings darf noch angeführt werden, daß er, bei sehr fleißigem Kirchenbesuch, sich es zur freiwilligen Aufgabe machte, die gehörten Predigten theils in deutscher, theils in lateinischer Sprache sorgfältig nachzuschreiben und gebunden aufzubewahren. Eine Anzahl dieser Bände verleibte er der später von ihm gestifteten Schulbibliothek in Gera ein, wo sie leider, bei dem Totalbrande der Stadt im September 1780, sammt der ganzen Bibliothek [581] zu Grunde gingen. Friedrich Glaser, früher Braunschweigischer Hofprediger, begleitete ihn auf der Universität als Hofmeister. Posthumus bewahrte diesem treuen wahrheitsliebenden Führer seiner Jugend das Gefühl der Dankbarkeit für das ganze Leben. Im Jahre 1600 ernannte er ihn zu seinem Hofprediger, 1609 zum Generalsuperintendenten in Gera. – Im Jahre 1591 verließ Posthumus die Hochschule zu Straßburg, wegen einer dort ausgebrochenen gefährlichen Seuche. Er begab sich zu seinem Onkel und Vormunde, dem Grafen Otto von Solms, und blieb hier abwechselnd bis zum Jahre 1594. Diese drei Jahre benutzte er namentlich zu Reisen und Studien in anderen Ländern. Am 14. Februar gen. Jahres vermählte er sich zu Weikersheim mit der achtzehnjährigen Tochter des Grafen Wolfgang zu Hohenlohe; 1595 übernahm er die Regierung und wohnte von da ab auf Schloß Osterstein bei Gera. In demselben Jahre starb ihm seine vortreffliche Mutter und wenige Monate später, am 2. April 1596, nach der Geburt einer Tochter, auch seine jugendliche Gemahlin. In demselben Jahre brach in Gera die Pest aus, zum fünften Male in demselben Jahrhundert. Posthumus zog mit seinem Hofstaate und seinem alten Lehrer, dem Hofprediger Glaser, für die Dauer eines Jahres nach Lobenstein. Am 21. Mai 1597 vermählte er sich zum zweiten Male und zwar mit Magdalena, einer Tochter des Grafen Albrecht Anton zu Schwarzburg, des Stifters der Linie Rudolstadt. Magdalena war bei ihrer Vermählung noch nicht sechszehn Jahre alt, aber ganz außerordentlich kräftig und gesund entwickelt. Sie wurde Mutter von siebzehn Kindern, zehn Knaben und sieben Mädchen, von denen vier Söhne und sechs Töchter den Vater überlebten. Auch Posthumus war ein Mann von seltener Körperkraft und hoher, herkulischer Gestalt. Das Erzstandbild auf dem Johannesplatze zu Gera ist treu nach einem nach dem Leben gemalten Bilde des Posthumus modellirt. – Bei seinem Regierungsantritte hatte Posthumus sich die Aufgabe gestellt, sein Hauptaugenmerk zu richten: auf die Aufrechterhaltung einer der reinen Religion Jesu angemessenen Kirchenverfassung, auf Verbesserung des Schulwesens, auf gewissenhafte Verwaltung der Rechtspflege und auf Einführung guter Polizei in seinem Lande. Seine vierzigjährige Regierung hat Zeugniß gegeben, wie treu er an dem großen Ziele gehalten. Durch strenge Visitationen, durch Neuherausgabe einer Confessionsschrift, strengste Verpflichtung der Geistlichkeit auf Festhalten an derselben und sonstige geeignete Maßregeln, wurden viele Mißbräuche und Irrthümer auf kirchlichem Gebiete beseitigt. Ebenso lagen Justizpflege und Regierungsgeschäfte sehr im Argen. Posthumus gründete eine Hofregierung und ein Konsistorium als höchste Behörden des Landes, schuf eine neue Amts- und Gerichtsordnung und brachte überall neues, frisches Leben in veraltete Verhältnisse. Zur Verbesserung des Schulwesens schuf er eine große Anzahl neuer Schulen im Lande und besetzte sie mit guten Lehrern. Im Jahre 1608 stiftete er mit wohlausgerüsteten Mitteln das heute noch blühende Gymnasium zu Gera. Durch Schaffung guter Polizei endlich wurde dem Lande ebenfalls Großes genützt, weil es inmitten der allgemeinen Unordnung und dem wüsten Treiben jener Zeit wie ein glückliches Eiland erschien und wohl auch nicht verfehlt hat, Anderen ein besseres Vorbild zu sein. – Treu und fest, wie er all’ diese Aufgaben erfüllte, wirkte er auch sonst zum Heile seines Landes und Volkes, sowie für das des Allgemeinen. Gera verdankt ihm seine heutige Bedeutung als Handels- und Fabrikstadt (s. de Smit), das Land, wie schon angedeutet, den dreifachen Umfang seiner Grenzen gegenüber dem der älteren Linie Reuß; noch mehr aber verdankt es ihm, wie sich aus Nachstehendem ergiebt, die Begründung gesicherter Verhältnisse. Das Haus Gera war schon beim Regierungsantritt des Posthumus mit Schulden belastet. Die nothwendigen Erwerbungen der Herrschaften [582] Lobenstein, Kranichfeld, Schleiz etc., hatten weitere Summen erfordert, die gleichfalls erborgt werden mußten; sämmtliche Schlösser und sonstige Bauanlagen mußten neu aufgeführt werden; die neuen Einrichtungen im Kirchen-, Schul- und Staatswesen hatten enorme Ausgaben erfordert und endlich auch die Reisen des Posthumus und sein Aufenthalt an auswärtigen Höfen, an denen er öfters, zu kostspieligen Festlichkeiten eingeladen, tage- und wochenlang verweilte. Um sein Haus und Land möglichst bald von dem Drucke jener Schuldenlast zu befreien, faßte er im Jahre 1608 den Entschluß der fortan äußersten Sparsamkeit für sich und sein Haus, so daß zur Bestreitung seines Hofhaltes die Erträgnisse der Herrschaft Gera ausreichen mußten, während die Einkünfte aus allen übrigen Landestheilen lediglich zur Schuldentilgung verwendet wurden. Für die letztere berief er eine besondere Kommission, mit der strengsten Weisung, daß jene Staatseinkünfte nie anders als zur Schuldentilgung verwendet werden und daß sie sich darin weder durch ihn selbst, noch durch sonst Wen beirren lassen dürften. Dieser Beschluß steht um so höher, als Posthumus ein unumschränkt regierender Fürst war, eine zahlreiche Familie hatte und weiterhin, sammt dem ganzen Lande, schwer unter dem Drucke des dreißigjährigen Krieges leiden mußte. Zum Zwecke der rascheren Schuldentilgung wurde im Jahre 1615 die Herrschaft Kranichfeld mit Schauenforst für 80,000 Gülden an die Herzogin Dorothea Marie zu Weimar verkauft. Trotzdem war 1635, im Todesjahre des Posthumus, das Ziel noch nicht erreicht, doch hatte er es seinen Söhnen zur Pflicht gemacht, daß sie bis zur Zeit der völligen Schuldentilgung ihre Hofhaltung gemeinschaftlich und in bisheriger Weise führen sollten. Die Söhne folgten treu dem gegebenen Worte und erreichten die große Aufgabe 1647. – Im Jahre 1619 übte Posthumus das seinem Hause (wegen eigenen Bergbaues im Lande) schon seit dem dreizehnten Jahrhundert zustehende Münzrecht zum ersten Mal aus und wirkte er wesentlich zur Bekämpfung und Beseitigung des damals in Deutschland arg grassirenden Falschmünzerei-Unwesens (der sog. „Kipper- und Wipperei“) mit. Die von ihm heute noch vorkommenden Gold- und Silbermünzen sind stets vollwichtig und von reinem Metallgehalt. – Wie ihn im engeren Kreise das Wohl seines Landes und Volkes stets ein Ziel ernsten Strebens gewesen, so war seine Wirksamkeit auch nach Außen fortwährend thätig angeregt. Durch seine Studien, seine vielen und ausgedehnten Reisen, seinen Aufenthalt an fast allen deutschen Höfen, seinen häufigen Verkehr mit den bedeutendsten Männern der Wissenschaft jener Zeit, war ihm eine Fülle des Wissens und der Gelehrsamkeit zu eigen geworden, die ihn geistig über viele seiner Standesgenossen erhob. Sein Urtheil wurde in allen schwierigen Haus- und Familienfällen erbeten; er war der treue Rathgeber für Deutschlands Fürsten, ähnlich wie es in neuerer Zeit, nur in noch weiterer Ausdehnung, König Leopold I. von Belgien gewesen. Der damalige Wittenbergische Professor Taubmann äußerte über Posthumus: „Dieser Herr ist würdig, ein ganzes Kaiserthum zu regieren. Das Volk würde sich unter ihm höchst glücklich und wohl fühlen und die gelehrte Welt keinen geneigteren und wohlthätigeren Beschützer finden können.“ – Die während seiner Regierung aufeinanderfolgenden deutschen Kaiser: Rudolph II., Matthias und Ferdinand II., schätzten ihn persönlich hoch und erwiesen ihm viele Auszeichnungen. So verlieh ihm Rudolph im Jahre 1607, Matthias 1616, Ferdinand 1624 das Prädikat eines kaiserlichen Rathes. Er begleitete auf besondere Einladung diese Kaiser auf ihren Wahl- und Krönungstagen, zu Reichstagen etc. und befand sich oft am kaiserlichen Hoflager zu Prag. Die Kurfürsten und Herzöge zu Sachsen luden ihn regelmäßig zu ihren großen Hoffesten und machten ihm Gegenbesuche auf Schloß Osterstein in Gera. Sogar der Dänenkönig Christian IV. lud ihn 1596 zu seiner Krönung nach Kopenhagen. [583] Alle diese Reisen hat er eigenhändig beschrieben. – Die Gunst, deren Posthumus sich beim deutschen Kaiserhause erfreute, wirkte, so lange er lebte, segensreich auch für das Land, namentlich im dreißigjährigen Kriege. Gera und die übrigen Theile des Landes erhielten eine kaiserliche Schutzwache, durch welche jahrelang größere Unbilden des Krieges abgewendet wurden. Nach dem Tode dieses Landesvaters brach das Schicksal auch hier herein. Schon im Jahre 1639 wurde Gera durch schwedische Soldaten in Brand gesteckt und ein Drittel der Stadt vollständig zerstört. – Posthumus starb am 3. Dezember 1635. – Er gehörte nicht zu denen, die auf dem Schlachtfelde sich Ruhmessäulen für die Nachwelt gründen; mit um so höherer Thatkraft aber arbeitete er auf dem Saatfelde des Friedens und setzte hier seinem Schaffen einen unvergänglichen Gedenkstein. – Durch seine Söhne und Nachfolger entstanden die Grafen-, und zum Theil späteren Fürstenhäuser Gera, Schleiz, Saalburg, Lobenstein, Ebersdorf, Hirschberg, welche in der siebenten Generation im Jahre 1848, wieder vereinigt wurden zu dem gegenwärtigen Fürstenthum Reuß jüngerer Linie.

Reußische Archive. Majer, Reußen von Plauen. Lob. Int.-Bl. Jahrg. 2 und 3. Hahn, Gesch. von Gera u. A.