ADB:Heinrich I. (deutscher König)

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Artikel „Heinrich I., Deutscher König“ von Georg Waitz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 371–376, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_I._(deutscher_K%C3%B6nig)&oldid=- (Version vom 14. Oktober 2024, 21:10 Uhr UTC)
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Band 11 (1880), S. 371–376 (Quelle).
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Heinrich I., Deutscher König von 919-936, der erste aus sächsischem Stamm. Wahrscheinlich ein Nachkomme Bruns, der in den Kämpfen gegen Karl d. Gr. als einer der Führer des Volks genannt wird, einer Familie angehörig, die sich bald den siegreichen Franken und dem Christenthum angeschlossen hat, ein Enkel Liudolfs, der unter Ludwig dem Deutschen mit großen Besitzungen in allen Theilen Sachsens hohe Aemter verband, seine Tochter Liutgard dem Sohn des Königs vermählte, seine Hingebung an die Kirche durch Gründung und Dotirung des Klosters Gandersheim bethätigte, ein Sohn Otto’s, der eine herzogliche Stellung in Sachsen einnahm und seine Macht auch über einen Theil von Thüringen und Hessen ausdehnte, wo er mehrere Grafschaften innehatte, das Kloster Hersfeld unter seine Gewalt brachte, dem nach dem Tode des letzten deutschen Karolingers, Ludwig des Kindes, die Krone angetragen war, wuchs H., der von drei Söhnen aus der Verbindung Otto’s mit Haduwig allein den Vater überlebte, zu bedeutenden Ansprüchen heran. Aber unter mannigfach schwierigen Verhältnissen. Geboren um das Jahr 876, erlebte H. als Kind die [372] schwere Niederlage seines Oheims Brun gegen die Dänen (880), welche diesem, zwei Bischöfen und elf Grafen das Leben kostete, dem Vater die Nachfolge in der Führung des sächsischen Stammes verschaffte; als junger Mann kämpfte er gegen die Dalemincier, eine der slavischen Völkerschaften, gegen die im Osten wie gegen die Dänen im Norden dem sächsischen Herzog die Grenzhut oblag; war dann Zeuge der verheerenden Einfälle der Ungarn, die nach König Arnulf’s Tod unter dem schwachen Regiment Ludwig des Kindes Deutschland heimsuchten, im J. 906 bis nach Sachsen kamen und auch hier das Land verwüsteten. Als der Vater im J. 912 starb, trat H. in seine Stellung ein, hatte sie aber in heftigen Kämpfen gegen den Franken Konrad zu vertheidigen, der mit Zustimmung Otto’s durch den Einfluß besonders der hohen Geistlichkeit zur Herrschaft berufen war, und der dann noch einmal den Versuch machte, in dem Sinn der Karolingischen Verfassung die an der Spitze der einzelnen deutschen Stämme emporkommenden herzoglichen Gewalten daniederzuhalten, im Interesse des Mainzer Erzbischofs die Gewalt des sächsischen Herzogs zunächst in Thüringen zu beseitigen. Eberhard, Konrad’s Bruder, ward, da er gegen die alte sächsische Feste Eresburg an der Diemel heranzog, geschlagen; der König selbst belagerte H. vergebens in der Burg Grone. Konrad ist auch sonst der Schwierigkeiten, die ihn umgaben, nicht Herr geworden: Lothringen hatte sich von dem deutschen Reiche getrennt und dem westfränkischen angeschlossen; in Alemannien und Baiern behaupteten sich die Herzoge im Kampf mit der Geistlichkeit und dem König, die Ungarn setzten ihre verwüstenden Einfälle fort. Da hat Konrad, der keine Söhne hatte, als er auf dem Krankenbette lag, den früheren Gegner, den siegreichen Herzog der Sachsen, zum Nachfolger ausersehen. Durch die Erhebung Arnulf’s war das deutsche Land von den übrigen Theilen des fränkischen Reichs getrennt, zugleich der staatliche Zusammenhang der Stämme befestigt; auch die Kämpfe der letzten Zeit sind – von Lothringen abgesehen – nicht unmittelbar der Einheit des Reichs feindlich gewesen; diese beruhte vornehmlich auf der Verbindung der Franken, mit denen die süddeutschen Stämme schon lange unter Einer Herrschaft vereinigt waren, und der erst so viel später dem fränkischen Reich eingefügten und in kräftiger Selbständigkeit sich behauptenden Sachsen. Hatte früher das dort stark ausgebildete Erbrecht des regierenden Hauses zu Theilungen geführt, die dem Bestand eines Deutschen Reiches Gefahr brachten, so ist nach der Erhebung Arnulf’s, der aus nicht rechtmäßiger Ehe stammte und kein wahres Erbrecht hatte, auch selbst nur Einen ehelichen Sohn hinterließ, daran nicht mehr gedacht; das Recht der Wahl, das im germanischen Königthum allezeit neben dem Anspruch des Geschlechts gegolten, trat in den Vordergrund und ist nach dem Tode Ludwig des Kindes ohne Rücksicht auf die Karolinger im Westreiche geübt. Auch auf Verwandtschaft mit früheren Königen ward gesehen; vor allem aber gaben Macht und persönliches Ansehn den Ausschlag. Und diese sprachen für den sächsischen Herzog. Der Bruder Konrad’s überbrachte H. die Reichsinsignien, auf deren Besitz allezeit großer Werth gelegt ist. Daß er ihn beim Vogelfang getroffen, ist spätere Sage, der daher entlehnte Beiname des Vogelers oder Finklers nicht vor dem 12. Jahrhundert nachzuweisen und für Heinrichs Persönlichkeit oder Wirksamkeit in keiner Weise bezeichnend. Zur feierlichen Wahl vereinigten sich die Großen Frankens und Sachsens und die Anhänger, welche das Königthum überall in der Geistlichkeit gehabt, zu Fritzlar auf fränkisch-hessischem Boden, nahe der sächsischen Grenze: hier fand, soweit sich ermitteln läßt, im Mai des Jahres 919 die Erhebung und Anerkennung des neuen Königs statt; eine kirchliche Salbung und Krönung, wie sie in der letzten Zeit namentlich dann üblich geworden, wenn ein Fürst ohne erbliches Recht zur Herrschaft berufen, lehnte H. ab, ohne Zweifel um den Schein zu [373] vermeiden, daß er sein Königthum der Geistlichkeit verdanke, die damals überall den größten Einfluß auch in staatlichen Angelegenheiten zu gewinnen suchte. Nicht feindlich trat H. ihr entgegen: er und sein Haus haben ihr manche Gunst zu Theil werden lassen. Aber er entzog sich ihrer Leitung; in dem Conflict mit den weltlichen Gewalten nahm er nicht ihre Partei. Es galt den inneren Kämpfen, die den äußeren Feinden das Uebergewicht gegeben, ein Ende zu machen, das Reich wieder zu einigen und zu befrieden. H. erreichte es, indem er den Kampf gegen die herzoglichen Gewalten aufgab, wie in Franken den Bruder Konrad’s Eberhard, so jetzt auch Burchard in Alemannien, Arnulf in Baiern anerkannte, diesem dabei noch besonders ein Recht auch zur Besetzung der Bisthümer des Landes einräumte. Das Verhältniß, welches jetzt begründet ward, war so, daß der Herzog eine allgemein leitende, mit Heerbefehl und oberer Gerichtsbarkeit verbundene Gewalt in dem Umfang seines Stammesgebietes übte, aber Heerfolge leistete, die allgemeinen Reichsversammlungen besuchte, der König auch altes Krongut im Lande behielt, und, abgesehen von Baiern, in unmittelbarer Verbindung mit der hohen Geistlichkeit, den Bischöfen und Vorstehern der königlichen Abteien, die er einsetzte oder bestätigte, blieb. Auf ähnlichen Grundlagen ist etwas später die Verbindung Lothringens, d. h. allen Landes am linken Ufer des Rheins von den Mündungen desselben bis gegen die Vogesen, mit dem Deutschen Reiche wiederhergestellt worden. Während der Westfranke Karl, den man den Einfältigen genannt hat, in den ersten Jahren Heinrich’s den Versuch machte, auch des Elsasses und der Gebiete am Mittelrhein sich zu bemächtigen, dann in einem Frieden zu Bonn 921 wenigstens Lothringen behauptete, wo jetzt auch ein Herzog aus dem Geschlecht der Hennegauer Grafen, Giselbrecht, an der Spitze stand, hat er bald darauf, bedrängt von den Großen seines Landes und im Kampf mit Gegenkönigen, H. hier die Herrschaft überlassen müssen: der östliche Theil mit den Erzbisthümern Köln und Trier unterwarf sich 923, zwei Jahre später auch der Westen; Giselbrecht ward als Herzog anerkannt, mit einer Tochter Heinrichs vermählt. Seitdem ist Lothringen mit dem alten Kaisersitz Aachen ein fest verbundener Theil des Deutschen Reiches geblieben, wenn auch in Erinnerung der Selbständigkeit, die es eine Zeit lang gehabt, mitunter als besondere Herrschaft betrachtet, auch von den französischen Königen aus Karolingischem Geschlecht, das hier seine Heimath hatte, noch wiederholt in Anspruch genommen, doch sechs Jahrhunderte ungeschmälert behauptet. Durch geschickte Benutzung der Verhältnisse, Festigkeit und Mäßigung zugleich, hat H. so den Bestand des Reiches gesichert, nicht freilich, wie mitunter gesagt, dasselbe zuerst begründet, aber es befestigt und ihm eine neue Ordnung gegeben. Die Gegensätze, die durch die deutsche Geschichte sich hindurchziehen, eines Strebens nach Einheit der Nation und nach Selbständigkeit der einzelnen Glieder, waren zu einem gewissen Ausgleich gebracht. Das deutsche Königthum umfasste wieder alle deutschen Stämme mit Ausschluß nur kleiner Theile in Flandern und im östlichen Burgund, das damals sich bis gegen die Reuß erstreckte; es griff anderswo noch über die nationalen Grenzen hinaus. Aber starke territoriale Gewalten standen unter ihm, und es galt diese zusammenzuhalten, das königliche Ansehen über alle zu behaupten. Die Kraft dazu gab H. seine Stellung in Sachsen und Thüringen, wo er unmittelbar die Herrschaft führte, sich regelmäßig auf den eigenen Gütern oder alten Pfalzen aufhielt, wo er zugleich die Aufforderung hatte, aber auch die Kraft gewann, dem Deutschen Reich das Uebergewicht über Slaven und Dänen wieder zu verschaffen. Die slavischen Völkerschaften von den Böhmen bis zu den Ukern sind in wiederholten Kämpfen unterworfen, dort ein nun christlicher Herzog zur Anerkennung der Oberhoheit gebracht, anderswo durch Einnahme fester Plätze, wie Brandenburgs, der Widerstand gebrochen, [374] die Tributpflichtigkeit, welche Karl d. Gr. begründet, wiederhergestellt, einzeln auf slavischem Boden der deutschen Herrschaft in befestigten Orten, wie Meißen, ein Stützpunkt gegeben. Später zog der König gegen die Dänen, die seit der Niederlage Bruns sich, wie es scheint, das nordalbingische Land theilweise unterworfen, außerdem die friesischen Küsten mit ihren Schiffen heimgesucht hatten: die Grenze des Reichs an der Schlei ward wieder gewonnen, das Land bis zur Eider unter besondere militärische Obhut gestellt. Noch gefeierter ist der Sieg, den H. über die Ungarn davontrug, nachdem Jahrzehnte lang diese fast ungehemmt ihre Plünderungszüge über Deutschland und bis nach Frankreich und Italien hin ergossen hatten. Auch H. hatte nicht gleich anfangs sich ihnen gewachsen gefühlt, bei einem neuen Einfall seine Zuflucht in einem befestigten Platze suchen müssen, einen längeren Stillstand nur durch jährliche Geschenke, d. h. durch Tribut, erkaufen können, und auch damit nur Sachsen geschützt. Er benutzte dann aber die Zeit des Friedens, um die Wehrkraft des Landes zu stärken: die alte Pflicht des allgemeinen Aufgebots ward eingeschärft, der Ausbildung einer Reiterei, welche den auf leichten Rossen einherstürmenden Schaaren der Ungarn Widerstand leisten konnten, eine besondere Sorgfalt zugewandt, außerdem die Befestigung größerer Wohnplätze in weiterem Umfang angeordnet. Als dann nach Ablauf des Stillstandes ein Heer der Ungarn eine solche Burg belagerte, in welcher eine Schwester des Königs mit ihrem Gatten Wido sich aufhielt, zog der König mit der Streitmacht heran, die er gesammelt hatte. Bei einem Orte Riede, vielleicht Riedburg in der Nähe von Artern an der Unstrut, kam es am 15. März 933 zum Zusammenstoß: die Ungarn hielten dem wohlgerüsteten Heere gegenüber nicht Stand und suchten Rettung in der Flucht. Ein anderer Heerhaufe, der weiter westlich gezogen, ist vorher geschlagen und zersprengt. Zum ersten Male seit längerer Zeit sind die Deutschen wieder in offenem Felde den gefürchteten Feinden entgegengetreten: so erfüllte der Ruf dieses Sieges, den auch ein Bild in der Pfalz Merseburg verherrlichte, das Abendland; spätere Dichtung aber hat ihn noch willkürlich ausgeschmückt. Auch sonst haben Sage oder falsche Deutung manches auf Heinrichs Namen gehäuft, was ihm in der Weise nicht zukommt. Reine Erfindung ist es, wenn man ihm die Einführung der Turniere zuschrieb. Weiter verbreitet ist der Ruf, ein Städtegründer gewesen zu sein, eben dieser aber von anderer Seite auch entschieden angefochten. In der That haben wol die Befestigung größerer Ortschaften und die damit verbundene Anordnung, daß hier Dienstmannen angesiedelt, Vorräthe eingesammelt, Versammlungen und festliche Zusammenkünfte, vielleicht besonders genossenschaftliche Verbindungen oder Gilden, abgehalten werden sollten, städtischem Zusammenleben, an das man in Sachsen noch weniger als in anderen Provinzen gewöhnt war, Vorschub geleistet. Solche Anlagen waren auch nicht blos auf Sachsen beschränkt; auch anderswo, wie in Hersfeld, werden sie erwähnt. Erhielt der Ort dann einen eigenen Vorsteher, oder ward der alte Ortsvorsteher mit militärischer Gewalt ausgestattet, so verbanden sich damit nach den Gewohnheiten des Deutschen Lebens leicht andere Befugnisse, und eine solche befestigte Wohnstätte oder Stadt sonderte sich von dem umliegenden Gau. Immer aber war der Zweck der Vertheidigung eine Hauptsache, und dafür kamen vornehmlich die Anlagen an der Grenze und auf erobertem Boden in Betracht; in Merseburg war eine besondere kriegerische Mannschaft angesiedelt. Die Grafen, denen die Grenzvertheidigung oblag, hatten in diesen Festen ihren Sitz. Mehrere Gaue wurden auch, um ihnen eine stärkere Macht zu geben, in Einer Hand vereinigt, einzelne Männer im Anschluß an die Karolingische Institution der Königsboten als Stellvertreter (Legaten) des Königs mit besonderen Gewalten ausgerüstet; zu einer Herstellung förmlicher Marken und der Einsetzung eigentlicher [375] Markgrafen ist es aber, vielleicht mit Ausnahme dort im Norden gegen die Dänen nicht gekommen. – Die Kunde von Heinrich’s Regierung ist eine mangelhafte; nur der Sachse Widukind hat ein Menschenalter später unter dem Eindruck von Otto I. glänzender Herrschaft etwas eingehender von ihr berichtet: er fasst H. wesentlich als sächsischen Fürsten, und wenig reicht sein Blick über die Heimath hinaus. Nur vereinzelte Nachrichten bei dem Italiener Liutprand, dem Franzosen Flodoard, treten ergänzend hinzu. Sie zeigen, daß der Deutsche König auch die universale Stellung, welche Arnulf gehabt, festzuhalten oder herzustellen gedachte: mit den Königen Frankreichs und Burgunds knüpfte er nähere Verbindungen an; einer der beiden erscheint auf deutschem Boden, am Hoflager zu Worms; Rudolf von Burgund überließ ihm die heilige Lanze, die seitdem zu den Reichsinsignien gehörte; in England suchte H. dem ältesten Sohne die Gemahlin; von Hugo von Italien ward er durch Gesandte und Geschenke geehrt; und Widukind bezeugt, daß der König beabsichtigte, über die Alpen nach Rom zu ziehen, wie es Arnulf gethan und der Sohn wieder that, woran aber H. durch Krankheit und Tod gehindert worden ist. Nur die Herzoge Alemanniens und Baierns haben bei seinen Lebzeiten selbständig in verschiedenem Anlaß in die italienischen Verhältnisse eingegriffen. Von einer Verbindung Heinrich’s mit dem römischen Bischof ist keine Kunde erhalten; an Synoden, die auf deutschem Boden, zu Koblenz und Erfurt in diesen Jahren abgehalten, hat kein Vertreter desselben theilgenommen. Dagegen hat der König sich hier auch mit kirchlichen Angelegenheiten beschäftigt. Eine neue geistliche Stiftung ward zu Quedlinburg in Aussicht genommen, das zum Witthum der Königin Mathilde gehörte, die durch ihren christlichen Wandel und fromme Werke im Volk und in der Kirche hohe Verehrung genoß. Sie stammte aus dem Geschlecht des Sachsenfürsten Widukind, Tochter eines westfälischen Grafen Thiederich, erzogen bei der Großmutter im Kloster Hervord. H. hat sich mit ihr noch bei Lebzeiten des Vaters vermählt, nachdem eine frühere Verbindung mit der Tochter eines Grafen Erwin, die die Kirche nicht als rechtmäßige Gemahlin anerkannte, da sie vorher den Schleier genommen hatte, gelöst war. Ein Sohn derselben galt nicht als ebenbürtig. Mathilde gebar ihm fünf Kinder, zwei Töchter, Gerberga, dem Herzog von Lothringen und später dem französischen König, Hadewig, dem mächtigen Herzog Hugo, der zu Paris seinen Sitz hatte, vermählt, drei Söhne, Otto, der dem Vater nachfolgte, Heinrich, später Herzog von Baiern, und Brun, der dem geistlichen Stande bestimmt und als Erzbischof von Köln eine der festesten Stützen des Bruders ward, hochverdient auch um Förderung wissenschaftlicher Studien. H. sind diese fremd geblieben; aber auf dem Grund, den er gelegt, konnten unter seinen Nachfolgern auch wieder die Beschäftigungen des Friedens gedeihen. Er selbst sorgte für Recht und Sicherheit, handhabte sein Regiment mit Kraft, aber auch mit Weisheit und Milde. Hochgefeiert von den Sachsen, die es mit Stolz empfanden, daß die Herrschaft von ihren Besiegern, den Franken, auf sie übergegangen, in gutem Einvernehmen mit allen Gewalten des Reichs, geehrt von den christlichen Königen der Nachbarlande, siegreich über die heidnischen Feinde des Ostens und Nordens, stand H. da, als der Tod ihn ereilte, noch ehe er das 60. Jahr vollendet. Von einem wiederholten Schlaganfall betroffen, starb er am 2. Juli 936 zu Memleben, von wo die Leiche nach der Peterskirche zu Quedlinburg, das er sich zur Ruhestätte ersehen, gebracht ward. Mehr als 30 Jahre hat ihn die Gemahlin überlebt, während dieser neue schwere Kämpfe im Reich, aber auch die größten Erfolge des Sohnes gesehen. Großartiger, gewaltiger, glänzender war die Herrschaft Otto’s I., noch mächtiger, vielleicht auch einheitlicher unter ihm das Deutsche Königthum, dazu verbunden mit der höchsten Würde der Christenheit, dem römischen Kaiserthum. Aber den [376] Grund zu alledem hat H. gelegt. „Er hinterließ“, sagt Widukind, „dem Sohn ein mächtiges und weites Reich, das er nicht ererbt, sondern der eigenen Kraft und der Gnade Gottes verdankte“. „Er war“, fügt derselbe hinzu, „der mächtigste unter den Herrschern Europa’s und – was das größere Lob ist – keinem nachstehend an allen Eigenschaften des Körpers und des Geistes“.

Kritische Feststellung der Thatsachen geben die Jahrbücher des Deutschen Reiches unter K. Heinrich I. (Berl. 1863).