ADB:Halbritter, Johann
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Frid. Schenckii et Franc. Sonsbeckii super jus feudale“, Heidelb. 1584; „Tract. de pignoribus et hypothecis“, Tüb. 1589, war 9mal Rector, 12mal Decan der Universität. – Sein Sohn Joh. Georg H. wurde geboren am 6. Januar 1591 zu Tübingen. Er studirte daselbst, wurde 1615 Doctor juris, dann Syndicus in Wimpfen, ging [405] 1622 als Rath und Advokat nach Regensburg und machte sich bei verschiedenen Missionen hochverdient, starb am 9. Sept. 1649. Er hatte 1614 zum ersten Male geheirathet, verlor aber seine Frau 1622 und starben auch die Kinder dieser Ehe vor ihm; zum zweiten Male heirathete er 1624, hatte aus dieser Ehe einen Sohn und zwei Töchter, von deren älterer er noch zwei Enkel sah.
Halbritter: Joh. H., Jurist, wurde geboren 1560 zu Michelfeld bei Amberg, studirte in Leipzig, Wittenberg und Heidelberg, wurde 1586 Professor zu Tübingen, dann württembergischer Rath, starb 1627. Durch Thätigkeit am Reichsgerichte zu Speyer hatte er sich ein nicht gewöhnliches praktisches Geschick erworben. Seine Vorlesungen scheinen sehr gründlich gewesen zu sein; in einem Visitationsreceß von 1588 wird ihm ein Verweis ertheilt, daß er zwei Jahre zu einer Vorlesung über die zwei ersten Bücher der Institutionen gebraucht; mindestens in zwei Jahren müsse er mit dem Uebrigen fertig werden und später in zwei Jahren das Ganze behandeln. Er schrieb: „Oratio de privilegiis doctorum“, Tüb. 1607 und 1616; „Addit. ad. Comm.- Bök, Gesch. d. Univ. Tübingen, Tüb. 1774 S. 110, 112. – Zeller, Ausf. Merckwürd. d. Univ. u. Stadt Tübingen, Tüb. 1743 S. 449. – Freher S. 939, 1114. – Supplement zu dem Baselischen allg. hist. Lexico von Beck u. Buxtorff, Basel 1774 II 106. – Crusii Schwäb. Chronik Paralip. c. 6 u. c. 27, Moser’s Forts. c. 2 S. 559, 560. – Eisenbach, Gesch. d. Univ. Tübingen S. 267, 268. – Klüpfel, Gesch. d. Univ. Tüb., 1849 S. 81. – Klüpfel, Gesch. d. Univ. Tübingen, Leipz. 1877 S. 31. – Statistik der Univ. Tübingen (1877) S. 90.