ADB:Gerhard (Bischof von Naumburg und Würzburg)
Karl IV., auf die er nach allem wol hätte rechnen dürfen, hat er zu diesem Zweck mit Recht nicht für ausreichend gehalten. Die Folge dieser Appellation war nun allerdings nicht Gerhard’s Wiederherstellung im Naumburger Bisthum, wol aber seine Verpflanzung nach Würzburg, die für ihn und noch mehr für dieses Hochstift dann so verhängnißvoll geworden ist. In Würzburg war nach dem Tode des Fürstbischofs Albrecht von Hohenlohe († am [748] 27. Juni 1372) eine Doppelwahl geschehen. Die Minderheit des Capitels hatte den Dompropst Albrecht von Heßberg, die Mehrzahl den Bamberger Domdecan, Wittich von Wolframsdorf, zum Nachfolger gewählt. Dem Erwählten der Minderheit war es gelungen, die Consecration durch den Mainzer Metropolitan, und was unter den gegebenen Umständen fast noch mehr besagen wollte, die jubelnde Anerkennung von Seite der Stadt Würzburg zu gewinnen, indem er ihr die volle Autonomie, welche ihr sein Amtsvorgänger gewaltsam entzogen hatte, im weitesten Umfange zurückgab. Der so ausgeschlossene Gegencandidat Wittich hatte ebenfalls den Weg nach Avignon eingeschlagen, um dort seine Ansprüche zur Geltung zu bringen, und hier war es nun, wo er mit seinem Schicksalsgenossen, dem aus seinem Hochstift verdrängten Naumburger Fürstbischof G. zusammentraf. Was nun alles zwischen beiden verhandelt wurde, wissen wir des Näheren nicht, das Ergebniß spricht jedoch deutlich genug und war entscheidend: sie traten ihre Ansprüche der eine auf Würzburg, der andere auf Naumburg einander ab, und der Papst sprach zu dieser Abmachung seinen Segen und verlieh G. die Provision mit dem Hochstifte Würzburg. G. durfte sich wol als den gewinnenden Theil betrachten; das Hochstift Würzburg stand dem Naumburger in jeder Rücksicht weit voran und hatte von jeher als eines der vornehmsten und begehrenswerthesten im Reiche gegolten; und der Gunst des Papstes wie des Kaisers in gleichem Grade sicher, traute sich G. nachhaltige Macht genug zu, jedem Widerstande zum Trotz, in den Besitz des ertauschten Bisthums zu gelangen. Das Wahlrecht der Capitel, die Interessen der Hochstifte selbst pflegten ja seit mehr als einem Jahrhundert ohnedem gerne umgangen und weitabliegenden Gesichtspunkten geopfert zu werden. Genug, während Wittich sich nach Naumburg wandte und, scheint es, ohne Widerspruch von dem ertauschten Bisthum Besitz ergriff, kehrte G. mit päpstlichen Empfehlungsschreiben an Kaiser Karl IV. nach Deutschland zurück, und gleichzeitig erließ Gregor X. an das Capitel, das Hochstift und die Stadt Würzburg den gemessenen Befehl, den bisherigen Bischof von Naumburg als Bischof und Herrn aufzunehmen und ihm zu huldigen. Der Kaiser hat G. schon in der allernächsten Zeit mit fast auffälliger Hast mit den Regalien belehnt; es ist kein Zweifel, daß beide sich einander gut verstanden, und die Vermuthung liegt nahe, daß G. Karl IV. schon jetzt als Gegenleistung die bindende Zusage machte, die kaiserliche Politik überhaupt und im besonderen Karls Lieblingswunsch, seinen Sohn Wenzel bei seinen Lebzeiten als Nachfolger im Reiche gewählt zu sehen, nach Kräften zu unterstützen. So gedeckt, erschien G. im Hochstift Würzburg und forderte das Capitel und die Stadt zur Anerkennung des päpstlichen und kaiserlichen Willens auf. Jedoch von beiden Seiten erhielt er eine ablehnende Antwort: das Capitel wie die Stadt hielten nach wie vor, ihren Rechten und Interessen entsprechend, an Albrecht von Heßburg. Nun war freilich G. am wenigsten der Mann, sich kurzweg abweisen zu lassen und beschloß sofort, angriffsweise vorzugehen. Der Adel des Stiftes hatte sich ohnedem zum guten Theil gleich bei seinem Erscheinen aus Grundsatz für ihn ausgesprochen; ferner stellte sich ihm der „Landfriede“ mit seiner Macht zur Verfügung, endlich zogen seine Brüder und Vettern, die Grafen von Schwarzburg nebst ihrem Anhang ihm zur Hülfe herbei. Angesichts dieser Uebermacht kamen das Capitel und die Stadt Würzburg bald zur Einsicht, daß sie ihm auf die Dauer Widerstand zu leisten nicht im Stande sein würden. Der Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg – ein naher Verwandter Gerhard’s – vermittelte; das Domcapitel ging in der Nachgiebigkeit voran und ließ seinen Candidaten fallen, zumal der Papst wiederholt in der nachdrücklichsten Weise mit seiner vollen Autorität zu Gunsten Gerhard’s eingetreten war, die Stadt folgte nach und erkannte G. ebenfalls als ihren Herrn an, wogegen ihr dieser die volle [749] Summe der Freiheiten bestätigte, die sie zuletzt von Fürstbischof Albrecht Heßberg verliehen erhalten hatte (Juni 1373). Albrecht, aller Hülfsmittel entblößt und von Allen verlassen, sah sich bald genug genöthigt, die Gnade seines siegreichen Gegners anzuflehen, der ihn durch die Dazwischenkunft wohlgesinnter Vermittler wieder in seine frühere Stellung eintreten ließ. Es war indeß eine arge Täuschung, wenn man etwa diesen Vergleich als den Anfang eines normalen, friedlichen Verhältnisses zwischen G. einerseits und seinem Capitel oder gar der Stadt Würzburg andererseits hätte betrachten wollen. Es war dies eben einer der Vergleiche, wie man sie in jener Zeit in ähnlichen Fällen so häufig zu schließen pflegte, die den Streit vertagten, die Ursache desselben aber ungehoben ließen. Das Zerwürfniß hat sich vielmehr bald genug erneuert und ist, wenn auch noch ein Mal beschwichtigt, zuletzt zu einer Verwicklung der seltensten Art gediehen, durch welche die Geschichte Gerhard’s erst ihren eigenthümlichen und mit der Reichsgeschichte aufs engste verknüpften, sie zugleich in hohem Grade charakterisirenden Inhalt bekommen hat. G. war trotz seiner Neigung zur Gewaltsamkeit keine rohe Natur und den idealen Antrieben seiner Epoche stand er keineswegs verständnißlos gegenüber; aber er war ein autokratisch und aristokratisch gestimmter, zugleich harter und rücksichtsloser Fürst, der mit sich nicht handeln ließ und bei jedem Widerstande, auf den er stieß, sofort ans Schwert schlug; daher das Gepräge von Ruhelosigkeit und zugreifender Heftigkeit, das seinem öffentlichen Leben aufgedrückt ist. Ueberdieß, wenn er die eine oder die andere Tugend eines guten Regenten besaß, so war er, wie schon angedeutet, doch gewiß kein Rechner, kein Staatswirth. Der Staatshaushalt des Würzburger Hochstiftes war seit langer Zeit zerrüttet und diese Zerrüttung mit die Quelle auch der früheren Wirren gewesen; G. selbst kam tief verschuldet ins Stift; und die Nothwendigkeit, sich dasselbe mit Gewalt zu unterwerfen, hatte diese Last beträchtlich gesteigert. Dieses Verhältniß allein reichte hin, es zwischen der mißtrauischen Stadt und dem neuen Herrn schon in der nächsten Zeit zum Bruche zu treiben. Die Freiheiten, die G. der Stadt bei dem erwähnten Vergleiche bestätigt hatte, standen seinen autokratischen Neigungen und finanziellen Bedürfnissen im Wege; er nahm daher im rauhen Wortbruche im Verlaufe des J. 1373 seine ausdrückliche Anerkennung derselben zurück und erklärte die Zünfte, als eine demokratische Einrichtung, für aufgehoben. Die autonomische Richtung in der Stadt war aber zu tief gewurzelt und zu mächtig, als daß sie einen solchen Schlag widerstandslos hingenommen hätte; herausgefordert wie sie war, wehrte sich vielmehr die Stadt, während das Domcapitel an sich gehalten zu haben scheint, in einem gewaltigen Ausbruche (November 1373) gegen den wortbrüchigen Fürsten, dem bald nichts anderes übrig blieb, als zu Kaiser Karl IV. seine Zuflucht zu nehmen und dessen Autorität gegen den siegreichen Aufstand in Bewegung zu setzen. Der Kaiser erklärte auch in der That die widerspänstige Capitale sofort in die Reichsacht und ertheilte G. zugleich die Ermächtigung, in Würzburg und zwei Meilen im Umkreis einen neuen Zoll aufzurichten, was die gewöhnliche Form der außerordentlichen Besteuerung war. Als Gegenleistung hatte G. ein Bündniß mit Kaiser Karl und dessen Sohn König Wenzel geschlossen, in welchem die engste Solidarität ihrer Interessen aufs ausdrücklichste verkündigt wurde und G. sich zugleich namentlich für den Fall einer neuen Königswahl zu gemeinsamem Handeln mit Karl und Wenzel ausdrücklich verbindlich machte. Jedoch die blos moralische Unterstützung von Seite des Kaisers hätte G. der aufständischen Stadt gegenüber doch nicht so leicht zum Ziele geführt. G. hatte daher zugleich bedeutende Streitkräfte aufgeboten und eröffnete im Februar 1374 nun mit ihnen den Kampf gegen dieselbe; die Stadt leistete tapferen Widerstand und schlug wiederholte Angriffe ab; zuletzt [750] aber ermüdete sie doch und nahm die wiederum angebotene Vermittlung (am 25. März 1374) an, die sie thatsächlich in die Hände des Fürstbischofs lieferte, der binnen kurzer Zeit seine unbeschränkte Herrschaft über sie herstellte. Dieses schwerlich auch jetzt dem Sinne des Vergleiches gemäß; und sicher ist, daß die Stimmung in der Stadt auch weiterhin eine gespannte blieb und G. eine ihm feindliche Partei wider sich hatte; sind doch schon im J. 1379 so schlimme Gerüchte über sein Regiment nach Avignon gedrungen, daß der Papst eine eigene Commission zum Zwecke der Untersuchung derselben in Frankfurt zusammentreten ließ, deren Ergebniß dann allerdings zu Gunsten des Bischofs ausgefallen ist. Immerhin hatte wohl oder übel G. mit der Unterwerfung der Capitale sein nächstes Ziel erreicht und gab sich nun mit dem ganzen Ungestüm seines Temperaments der Verfolgung seiner territorialen Interessen und der damit in Zusammenhang stehenden Verhältnisse hin. Unter den Reichsfürsten des Südens nimmt er eine hervorragende Stellung ein, wie sie theils in der Lage und Bedeutung seiner Stiftslande, theils in der kräftigen Richtung seines politischen Charakters begründet war. Wo er einen Anspruch zu haben glaubt, läßt er nicht auf sich warten und zu jeder Stunde ist er bereit, demselben mit dem Schwert in der Hand Nachdruck zu geben. So bildet seine ganze Regierung eine fast ununterbrochene Kette von Fehden und Sühnen, von Kriegszügen und Friedensschlüssen. In naher und wiederholt erneuerter Verbindung steht er von Anfang an mit dem Fürstbischof Lambert von Bamberg und dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg; es handelt sich dabei in erster Linie um die Aufrechthaltung des Landfriedens und nebenher um die Niederhaltung der popularen Bestrebungen. An Kaiser Karl IV. schließt er sich nach wie vor aufs engste an und unterstützt dessen Anstrengungen für die Organisirung von Landfriedenseinrichtungen im größeren Style. Bei dem Conflicte desselben mit dem schwäbischen Städtebunde nimmt er grundsätzlich und entschlossen des Kaisers Partei; er ist persönlich mit ihm gegen Ulm gezogen. Dafür erwartet er wieder Karls Unterstützung in seinen Zerwürfnissen mit den fränkischen Reichsstädten Schweinfurt, Windsheim und vor allem Rothenburgs a. T., die sich der Anerkennung gewisser, von ihm erhobenen oberherrlichen Ansprüche, im Besonderen seines kaiserlichen Landgerichtes, aus guten Gründen nicht unterwerfen wollten. Diese Streitfrage, speciell mit Rothenburg, zieht sich durch die ganze Zeit seiner Regierung; sie steht im engen Zusammenhang mit der großen städtischen Bewegung der Zeit; mehrmals hat G. mit bewaffneter Hand seinem Willen Nachdruck gegeben, und doch ist er nicht zum erstrebten Ziele gekommen. Einen verhängnißvollen Wendepunkt für G. bildet der Tod Kaiser Karl IV. und die auch von ihm seiner Zeit mit begünstigte Nachfolge König Wenzels im Reiche (1379). Allerdings sind diese verhängnißvollen Folgen, die einerseits in der Person des neuen Königs und andererseits in den allgemeinen Verhältnissen wurzelten, nur allmälig und langsam hervorgetreten; zunächst hatte der Thronwechsel für G. nur die eine Bedeutung, daß sie, ohne an seiner einmal genommenen Stellung principiell irgend etwas zu ändern, ihn auf der eingeschlagenen Bahn mit verstärkter Macht vorwärts trieben. Sein Anschluß an die Reichspolitik Wenzels erscheint zunächst noch inniger als je vordem; er tritt dem aus Veranlassung des päpstlichen Schisma’s im J. 1379 auf dem Reichstag zu Frankfurt zu Gunsten Papst Urban VI. geschlossenen Bündniß bei; auf allen Reichstagen Wenzels begegnen wir ihm; an dessen Anstrengungen für die Ordnung des Landfriedens ist er noch unmittelbarer betheiligt als zur Zeit Karls IV.; er erscheint in diesen Dingen förmlich als Rath und Vertrauensmann des Königs; mit Wenzels Zustimmung führt er (1384) in seinen eigenen Landen den sog. „westfälischen“ Landfrieden ein und ernennt für dessen Durchführung einen [751] eigenen Landrichter. In dem großen Conflicte zwischen Fürsten und Städten steht er selbstredend und seinen eigensten Neigungen entsprechend auf Seite der ersteren; mit einer Art von Leidenschaft ergreift er Partei; die Schwankungen Wenzels in dieser Frage hat er offenbar nicht mitgemacht. Als Herzog Leopold von Oesterreich mit den Eidgenossen brach (1386), hat auch G. mit anderen Reichsfürsten diesen den Absagebrief geschrieben; so wie in der Schlacht bei Döffingen, in der die Niederlage des schwäbischen Städtebundes entschieden wurde, an der Seite des Grafen Eberhard von Wirtemberg auch sein Contingent nicht gefehlt hat. An den verschiedenen Tagessatzungen und Sühneversuchen zu Mergentheim, Heidelberg, Nürnberg bis zu den Verhandlungen, die zum Landfrieden von Eger führten (1389), hat G. eifrigen und wirksamen Antheil genommen und ist auch für die Ausführung derselben eingetreten, freilich nicht, ohne daß er selber wieder noch in demselben Jahre der Verletzung jenes Friedens von der Reichsstadt Rothenburg angeklagt wurde. Ebenso begegnen wir ihm das Jahr darauf bei den wichtigen Maßregeln Wenzels, betreffend die Münzgesetzgebung und die Judenschuldentilgung, aber doch so, daß er das eigene Interesse dem öffentlichen vorangehen läßt. – In den allgemeinen Angelegenheiten, namentlich des Landfriedens, tritt G. auch in den folgenden Jahren handelnd auf. Im J. 1391 macht er mit dem Bischof von Bamberg eine Reise zu König Wenzel nach Prag; doch fangen in dieser Zeit die eigenen Angelegenheiten ihn sichtlich wieder mehr und am Ende ausschließlich zu beschäftigen an. Wie später Fürstbischof Julius streckt er den Arm nach dem Hochstift Fulda aus, freilich ohne zum Ziele zu kommen 1357–91). In diese Zeit fällt eine Fehde mit den Herren v. Thüngen wegen des Sodenberges, die sich bis 1395 und doch nicht zu seinem Vortheile verlängert; gleichzeitig stürzt er sich seinem Vetter Graf Heinrich von Schwarzburg zu Liebe in eine Fehde mit dem Landgrafen Balthasar von Thüringen, wird aber vor Koburg zurückgeschlagen und muß den erbetenen Frieden theuer bezahlen. Das Hochstift, das an diesem Handel in keiner Weise betheiligt war, hat zu allem andern hin einen verwüstenden Einfall der Thüringer über sich ergehen lassen müssen. Mit seinen Geschlechtsverwandten hat G. übrigens ununterbrochen enge Beziehungen unterhalten; er hatte sich sogar sein Anrecht auf die eventuelle Succession an dem väterlichen Herrschaftsgebiet vorbehalten und andererseits, – was seinem politischen Verstande Ehre macht, – eine Beschränkung des beliebten Erbtheilungsprincips ins unendliche nachdrücklich anempfohlen. Aber immerhin, diese fortgesetzten Fehden hatten die unausbleibliche Wirkung gehabt, daß die Finanzen des Fürstbischofs und des Hochstifts in immer ärgere Verwirrung gerathen waren. Zumal seit der kostspieligen Koburger Fehde waren alle Hilfsmittel Gerhard’s erschöpft, die Einkünfte auf Jahre hinaus vorweggenommen und verpfändet. Das Domcapitel hatte lange Zeit gute Miene zum bösen Spiel gemacht und sich bereit finden lassen, der ökonomischen Noth aufzuhelfen: aber Alles war fruchtlos geblieben und der gute Wille desselben nun aufgebraucht. Und wie das Domcapitel war zum guten Theile auch der übrige Clerus gestimmt. Es waren auch ihm zu schwere und zu häufige Opfer angesonnen worden. G. hatte von Zeit zu Zeit von König Wenzel die Ermächtigung zu neuen außerordentlichen Besteuerungen erhalten; diese trafen aber auch den Clerus und schon im J. 1385 hatten die Chorherren des Collegiatstiftes Neumünster gegen die willkürliche Schatzung sich aufgelehnt und waren dafür von dem erzürnten Fürsten aus der Stadt gewiesen worden. Die Stimmung bei der städtischen Bevölkerung der Hauptstadt und der Landstädte des Hochstiftes war vergleichungsweise noch erbitterter, als sie noch viel schwerer unter dem Drucke dieses Systemes gelitten hatten. Jeder Tag hatte eine neue Last gebracht und das Gefühl der Unerträglichkeit der Lage von [752] Schritt zu Schritt gesteigert. Wie hätte man gerade in den popularen Kreisen der Stadt Würzburg die durch den gestrengen Herrn verlorenen Freiheiten vergessen sollen, zumal jetzt, wo in der Nähe der große Städtekrieg geführt worden war, dessen Ausgang den verhaßten Zustand zu verewigen drohte? G. selbst täuschte sich über den kritischen Charakter der Lage nicht mehr. Er schritt dazu, zur Niederhaltung der offenbaren Gährung in der Stadt selbst eine Zwingburg anzulegen, aber die mißtrauischen Bürger fielen darüber her und zerstörten die bereits fertigen Grundmauern. Und doch ging der Fürstbischof auf der Bahn seines drückenden Systems unerbittlich vorwärts. Im J. 1396 ließ er sich vom Papste Bonifaz IX. eine neue Steuer auf die Stiftsgeistlichkeit verwilligen; aber ein allgemeiner Protest erfolgte, den er mit der Verbannung des Domdecans, als des Führers der Opposition aus der Stadt beantwortete. In demselben Jahre (2. Mai) gewährte ihm Wenzel eine außerordentliche Besteuerung jedes Hauses oder Hofes, von allem in den Mühlen gemahlenen Getreide und von jedem Faß Wein durch das ganze Land. Und schon das Jahr darauf ließ er sich von demselben Wenzel für einen neuen und in der That hohen Zoll auf allen Wein und alles Getreide, das aus dem Stifte ausgeführt wurde, die Ermächtigung ertheilen, eine Last, die jeden in gleichem Maße traf und als eine schlechthin unerträgliche Vergewaltigung angesehen wurde. Von der Capitale verbreitete sich die Gährung auf das flache Land, vorab in die Landstädte des Hochstiftes, die unter dem Systeme Gerhards ihres Theils nicht weniger gelitten hatten. Der Gedanke eines gemeinsamen Widerstandes verband sich mit dem sicher schon längst erwogenen Plane der Selbsthülfe. Noch vor Pfingsten des J. 1397 schlossen elf Städte des Hochstifts mit der Capitale einen Bund, dessen nächste Maßregel eine gütliche Unterhandlung mit G. war, um ihn zu einer freiwilligen Herabstimmung seiner hohen Forderungen, betreffend den neuen Weinzoll, zu bewegen. Der autokratische und geldbedürftige Fürst lehnte aber unerbittlich jede Ermäßigung ab, und da die Delegirten der Bundesstädte ihren festen Entschluß entgegenhielten, sich jener Besteuerung zu entziehen, sprach er stehenden Fußes den Bann über die Widerspenstigen aus, was beiderseits mit einer Kriegserklärung gleichbedeutend war. Nun waren die Dinge an dem Punkte angelangt, wo nur mehr die Gewalt entscheiden konnte. Die empörte Hauptstadt, in der die radikalen, zünftigen Elemente nun obenauf kamen, antwortete sofort mit einem Aufstand, die Herrschaft in der Stadt fiel ihr wie von selbst zu, die Veste Marienberg konnte freilich nur mit Gewalt genommen werden, was trotz der die ganze Dauer des Aufstandes über fortgesetzten Belagerung nicht gelungen ist. Dagegen hatten die verbündeten Landstädte das Beispiel der Hauptstadt mit der Kündigung des Gehorsams nachgeahmt. G. hatte gleich beim Ausbruche des Aufstandes den Marienberg in der Absicht verlassen, die Mittel in Bewegung zu setzen, denselben niederzuwerfen. Er hatte zu diesem Zwecke die Unterstützung seines Hauses und des hochstiftischen Adels angerufen. Indeß hat er offenbar vorläufig eine ausreichende Macht nicht aufgebracht, schon weil es ihm an dem nervus rerum mangelte. Der abgefallenen Capitale war, wie sehr man sie auch belästigte, bei der Ueberlegenheit der Vertheidigungskunst in jener Zeit nicht so leicht beizukommen, und selbst die Landstädte haben ungewöhnlich lange Zeit Widerstand geleistet. Aber immerhin, der Städtebund war und blieb auf sich allein angewiesen und nachhaltigen Beistand hatte er kaum von irgend einer Seite her zu erwarten. Die schwäbischen und fränkischen Reichsstädte waren seit der letzten schweren Niederlage zu tief entmuthigt, als daß sie jetzt zu einem kühnen Entschluß sich hätten aufraffen mögen. In dieser Verlegenheit und um nicht blos einem drohenden Angriff zu begegnen, sondern zugleich das fürstliche Joch ein für alle Mal abzuschütteln und sich eine neue Zukunft zu begründen, faßten [753] die aufständischen Städte, Würzburg voran, den Plan, sich an König Wenzel zu wenden. Sie ordneten in der That sofort eine Gesandtschaft an ihn ab, die ihm die Lage der Dinge schildern und die Bitte vortragen sollte, sie unter die Städte des Reiches aufzunehmen. Daß gerade Wenzel es gewesen war, der G. den verhaßten Weinzoll verwilligt hatte, machte sie in diesem Beginnen nicht im mindesten irre. Der gefaßte Gedanke, der, wenn er sich verwirklichen ließ, unfehlbar das Hochstift sprengen mußte, war doch nicht so abenteuerlich, als er kühn und überraschend war. Es lag etwas der Art damals in der Luft. König Wenzel hatte sich seit dem Egerer Landfrieden, dessen erwartete Wirkungen allzu langsam eintraten, in gesteigerter Verstimmung immer mehr auf sein Erbland Böhmen zurückgezogen und das Reich sich selbst überlassen. Bei den Reichsfürsten hatte er vollends alles Vertrauen verloren; sie hatten sich bereits mit der Absicht befreundet, sich durch eine Neuwahl seiner zu entledigen; daß seine Schuld auch die ihre war, gestanden sie wohl oder übel nicht zu. Auch das Verhältniß Fürstbischof Gerhard’s zu ihm hatte gelitten; G. hatte sich in seiner Stellung zum Könige von Zweideutigkeiten nicht frei erhalten. Als die erwähnte Gesandtschaft aus Franken in Prag anlangte, rüstete Wenzel eben zu einer Fahrt ins Reich, hauptsächlich auch, um den Plänen seiner Gegner zuvorzukommen. Die Stimmung, in der ihn die Gesandten trafen, war so die erwünschteste für sie; der König war über die Fürsten tief erbittert und es konnte ihn nur reizen, denselben ein Mal zu zeigen, wo ihre Schwäche liege und wie gut er sie kenne. So fand die Gesandtschaft die freundlichste Aufnahme; Wenzel genehmigte im allgemeinen ihr Gesuch, ordnete in der Person seines Lieblings Borzwoi von Swinar sofort einen Stellvertreter nach Würzburg ab und versprach, mit nächstem selbst kommen zu wollen. Und dann in Nürnberg angekommen, stellte er jene Urkunde aus, die scheinbar in bester Form den verbündeten Städten des Hochstifts Würzburg die Reichsfreiheit mit allen Rechten und Pflichten zusicherte (13. October 1397). Diese Urkunde enthält in ihren Motiven eine bündige und scharfe Kritik des politischen und staatswirthschaftlichen Systems des Fürstbischofs G., reservirt ihm aber am Schlusse alle Rechte, die er von Alters her an den gedachten aufständischen Städten habe, eine Clausel, durch welche sich Wenzel offenbar den eventuellen Rückzug decken wollte. Anfangs November kam der König dann selbst nach Würzburg, das im Freudentaumel über die errungene Reichsfreiheit schwelgte, und setzte nach einem Aufenthalt von mehreren Tagen die Reise nach Frankfurt fort, wohin er einen Reichstag angesagt hatte. Hier stellte sich auch G. ein, um seine Sache wenn nicht bei dem Könige, so doch bei den Fürsten zu betreiben, die am Ende doch das letzte Wort zu sprechen hatten. Er selber mit seinem Anhange war offenbar vorläufig nicht im Stande, des Aufstandes Herr zu werden und die tapfer vertheidigte Capitale zu nehmen. Ein nicht zu unterschätzender Erfolg war ihm allerdings bereits zugefallen; das Würzburger Domcapitel, offenbar über die Wirkungen seiner Opposition erschreckt, hatte seine Geneigtheit zu erkennen gegeben, sich mit dem Fürstbischof zu verständigen. Und in der That erreichte G. hier in Frankfurt wenigstens so viel, daß Wenzel (31. Januar 1398) einen Spruch erließ, in welchem er die Zusicherungen von Nürnberg zwar nicht geradezu widerrief, aber doch in einem augenfällig gedämpften Tone die freilich unläugbaren Rechte Gerhard’s so stark betonte, daß ein hoher Grad von Täuschung dazu gehörte, zu wähnen, daß er, gedrängt wie er war, schließlich nicht noch weiter zurückweichen werde. Entscheidendes ist aber nach wie vor nichts geschehen. Die Stadt Würzburg, die König Wenzel Ende Juni 1398 auf der Rückreise wieder berührte, behauptete sich nach wie vor, und so verlief das Jahr ohne bemerkenswerthe Vorgänge im [754] Gebiete des Aufstandes. Die Stellung des Königs dagegen in seinen Erblanden wie im Reiche wurde zusehends schwieriger; schon sprach man von seiner Entthronung ziemlich laut. Unter diesen Umständen, von den Kurfürsten bestürmt und bedroht, entschloß er sich, die fränkischen Bundesstädte fallen zu lassen und sprach er sich wenigstens thatsächlich für G. aus. So erließ er (am 17. Januar 1399) zu seinem Frankfurter Spruch die Läuterung von Prag, in welcher die abgefallenen Städte angewiesen wurden, ihren Bund aufzulösen und ihrem Fürsten neu zu huldigen. Zugleich erließ Wenzels Stellvertreter beim Städtebund eine Einladung zu einer Tagsatzung nach Kitzingen, um einen gütlichen Vergleich zwischen G. und den Städten herbeizuführen. Die Unterhandlungen scheiterten aber an der hartnäckigen Weigerung Gerhard’s, in die vorgeschlagene Amnestie auch alle die Aufständischen einzuschließen, die sich während der Unruhen an Leib und Gut des Clerus vergriffen hatten. Mit einem Worte, G. verlangte Ergebung auf Gnade und Ungnade, eine Forderung, der sich die Städte nicht unterwarfen. So ging die Tagsatzung ergebnißlos auseinander und die Lösung des Streites war wiederum auf die Spitze des Schwertes gestellt. Es entsprach das am Ende den innersten Neigungen des Fürsten. Er raffte alle verfügbaren und erreichbaren Kräfte zusammen; die Grafen von Schwarzburg und Henneberg stießen zu ihm, der Burggraf von Nürnberg und selbst der junge Herzog Ludwig (der Gebartete) von Baiern, von dem Stiftsadel nicht zu reden, führte ihm Verstärkungen zu, der Kurfürst von Mainz sandte Hilfe; freilich ließ sich alle die gebrachte Hilfe mehr oder weniger auf Kosten des Hochstifts bezahlen. Jedenfalls hatte man in diesen Kreisen eingesehen, daß die Fortdauer des siegreichen Aufstandes eine Gefahr für alle übrigen in sich berge. Im Hochstift Bamberg z. B. war das in Würzburg gegebene Beispiel durchaus nicht wirkungslos geblieben. In der Versammlung zu Forchheim zu Jacobi 1399, der G. persönlich beiwohnte, scheinen zwischen ihm und dem Burggrafen Friedrich die entscheidenden Verabredungen getroffen worden zu sein. Einzelne Bundesstädte, bedrängt, wie sie waren, fingen bereits im Sommer desselben Jahres an, ihren Frieden zu machen; die Capitale selbst jedoch, obwol seit langer Zeit eng eingeschlossen, und obwol der Frauenberg nach wie vor in den Händen der Fürstbischöflichen geblieben war, stand noch unangetastet da. Neben den kriegerischen Bewegungen waren noch neue Vergleichsverhandlungen eingeleitet worden, zuletzt in Nürnberg unter der Aegide des Burggrafen und man hoffte, daß sie dieses Mal von Erfolg begleitet sein sollten. Da fiel aber ein Ereigniß vor, daß alle derartigen Vermittelungsversuche überflüssig machte. Die Aufständischen in Würzburg, wo es eine Partei gab, die auch jetzt von keiner Nachgiebigkeit etwas hören wollte, hatten beschlossen, um dem einreißenden Mangel an Lebensmitteln abzuhelfen, nach dem in der Richtung gegen Schweinfurt gelegenen Dorfe Bergtheim, wo die vollgespickten Getreidemagazine des Domcapitels sich befanden, einen bewaffneten Zug zu unternehmen. Dieser Plan wurde in der Nacht vom 3. auf den 4. Januar 1400 mit, wie es scheint, der gesammten kampffähigen Bevölkerung der Stadt wirklich ausgeführt, mißlang aber vollständig; er war offenbar dem Fürstbischof verrathen worden und so trat den Aufständischen, als sie in Bergtheim anlangten, eine ihnen überlegene fürstbischöfliche Streitmacht entgegen, mit der sie nun den Kampf aufnehmen mußten und von der sie trotz tapferer Gegenwehr vollständig geschlagen wurden. Das ist das Treffen bei Bergtheim, das in der Geschichte der Stadt und des Stifts Würzburg Epoche macht und dem Streite zwischen G. und seiner aufständischen Capitale ein plötzliches und unerwartetes Ziel setzte. Von der Fortsetzung des Widerstandes konnte keine Rede mehr sein; auch die Unterhandlungen in Nürnberg waren überflüssig, da das Schwert und die Gewalt die Entscheidung vorweggenommen [755] hatten. Es wurde zwar zwischen der Capitale und ihrem siegreichen Herrn nachträglich eine Art von Vergleich geschlossen, der aber an den Folgen ihrer Niederlage und der unbedingten Ergebung nichts änderte. G., der während des entscheidenden Vorgangs bei Bergtheim leidend in seinem nahen Jagdschlosse Werneck darniedergelegen war, hatte inzwischen seine Lebenskraft wiedergefunden und hielt nun seinen Einzug in die besiegte und wie verödete Stadt, die zum äußersten geschritten war und nun das äußerste über sich ergehen lassen mußte. An barbarischen Executionen an den Führern des Aufstandes, deren man noch habhaft geworden war, hat es nicht gefehlt. Von Schonung war überhaupt keine Rede; die Stadt und ihre Verbündeten mußten Schadenersatz im weitesten Sinne leisten und es wurde nach allen Richtungen eine so gründliche Restauration durchgeführt, wie sie nach solchen Vorgängen damals und später an der Tagesordnung war und wie sie der Sinnesweise eines so unbarmherzigen Herrn und der jetzt reumüthig hinter ihm stehenden hohen Clerisei wohl oder übel gemäß war. Von König Wenzel war bei dieser Katastrophe keine Rede mehr; thatsächlich war er ja bereits vollständig bei Seite geschoben und noch in demselben Jahre sprach die Mehrzahl der Kurfürsten die Absetzung über ihn aus. G. selbst hat den Triumph über seine Widersacher wenig mehr genossen. Der geführte Kampf hatte die ohnedem seit langer Zeit kranken finanziellen Kräfte des Hochstifts in einem Grade angegriffen, daß nachträglich außerordentliche Maßregeln als angezeigt erschienen, bei welchen der Selbständigkeit Gerhards vom Domcapitel, wenn auch in schonender Form und mit Herbeiziehung seines Bruders, des Grafen Günther von Schwarzburg, eine wesentliche Minderung auferlegt wurde. G. hatte übrigens, wie der liber debitorum Gerhardi episcopi im Würzburger Kreisarchiv ausweist, schon vor der Erhebung der hochstiftischen Städte eine zum Theil aus sehr kleinen Beträgen zusammengesetzte hohe Schuldenlast aufgehäuft, die erst sein Nachfolger mit nicht geringen Anstrengungen und Opfern getilgt hat. Zu den letzten öffentlichen Handlungen Gerhards gehört, daß er (im October 1400) sich officiell von Wenzel lossagte und auf die Seite des Gegenkönigs Ruprecht von der Pfalz vertragsmäßig übertrat. Aber bereits am 9. November desselben Jahres ist er gestorben, nachdem er über 27 Jahre unter so außerordentlich kritischen Verhältnissen den Stuhl des h. Burkard eingenommen hatte. Daß unter einer, wenn auch langen, aber so unruhigen Regierung die innere Entwickelung des Hochstiftes keine namhaften Fortschritte machen konnte, liegt auf der Hand. In all diesen bezüglichen Dingen ist wenig erhebliches erzielt worden, vieles stillgestanden, manches rückwärts gegangen. Eines muß aber speciell hervorgehoben werden: nämlich die Würzburger Ueberlieferung erzählt, bereits G. habe den Gedanken, den sein nächster Nachfolger ausgeführt hat, in Würzburg eine hohe Schule zu gründen, gefaßt und in Angriff genommen, und sei nur durch die kriegerischen Zeitläufte an der Verwirklichung gehindert worden. Eine urkundliche Bestätigung dieser Ueberlieferung, die sich zur Zeit nicht weiter als auf Trithemius zurück verfolgen läßt, hat sich freilich bis jetzt nicht finden wollen. Dagegen ist Thatsache, daß G. zu der herrlichen Mariencapelle, einem Meisterstücke der gothischen Baukunst, bereits in den ersten Jahren seiner Herrschaft den Grund gelegt hat. Sein geistliches Regiment anlangend, darf zu seiner Charakteristik nicht übergangen werden, daß er einmal den Versuch gemacht hat, an die weitverbreiteten sittlichen Gebrechen seines Clerus die heilende Hand zu legen; freilich hören wir zugleich, daß er, von keiner Seite her unterstützt, die betreffende Verordnung wieder zurückgezogen hat. Die später eintretenden Verwickelungen haben dann ohne Zweifel derartige anerkennenswerthe Absichten nicht mehr aufkommen lassen.
Gerhard, Fürstbischof zuerst von Naumburg-Zeitz (1362–72), dann von Würzburg (1372–1400), Sohn des Grafen Heinrich XI. von Schwarzburg in Thüringen und dessen erster Gemahlin Helene, einer geborenen Gräfin von Schaumburg, geb. um 1330. Trotz kriegerischer Anlage und der Ueberlieferung zufolge sogar der Erstgeborene, wurde er bestimmt, die geistliche Laufbahn einzuschlagen und soll in seinen jüngeren Jahren u. a. behufs seiner Ausbildung und um vortheilhafte Verbindungen anzuknüpfen, an den päpstlichen Hof nach Avignon geschickt worden sein. Gewiß ist, daß er früh mit einem Canonicat an der Domkirche zu Naumburg und Würzburg und wider den Willen des Conventes durch Papst Innocenz VI. mit der Propstei an der alten Kapelle zu Regensburg bedacht wurde. Im J. 1362 ist er, nach dem Tode des Fürstbischofs Rudolf von Naumburg, wie es scheint abermals durch päpstlichen Einfluß, zu dessen Nachfolger erwählt worden; er hat dieses Amt aber nur 10 Jahre lang verwaltet. Gewaltthätig und ein schlechter Haushalter, wie er von Natur war, sind zwischen ihm und seinem Capitel bald genug Zerwürfnisse entstanden, die zuletzt zu einem völligen Bruche geführt und seine Stellung im Naumburger Hochstift unmöglich gemacht haben. Nicht stark genug, um mit eigenen Kräften den Kampf mit seinen Gegnern aufzunehmen, hat er sich nach Avignon gewendet, um bei Papst Gregor X. persönlich seine Wiederherstellung zu betreiben; die Gunst des Kaisers- [756] L. Fries, Geschichte der Bischöfe von Würzburg (bei Ludewig, Geschichtschreiber von dem Bisthumb W.). – P. Jovii Chronicon Schwarzburgicum bei Schöttgen und Kreyßig, Diplomm. et SS. I. cap. 18. – Städtechroniken, vor allem Bd. I der Nürnb. Chroniken (Gedenkbuch des Ulman Stromer). – Regesta Bavarica, Bd. V–IX. – v. Liliencron, Die hist. Volkslieder der Deutschen, Bd. I. S. 161 ff., vom Würzb. Städtekrieg (Parteischrift). – Reichstagsacten, Bd. I., II. u. III. – Wegele, Fürstbischof Gerhard und der Städtekrieg im Hochstift Wirzburg, Nördlingen 1861. – Acten des Würzb. Kreisarchivs.