ADB:Gerdes, Philipp Balthasar

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Artikel „Gerdes, Philipp Balthasar“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 731–732, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gerdes,_Philipp_Balthasar&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 10:42 Uhr UTC)
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Gerdes: Philipp Balthasar G. – aus einer alten mecklenburgischen nach Pommern übergesiedelten Familie, welche eine Lilie zwischen Blumenzweigen im Wappen führt und aus der zahlreiche Pastoren, Gerichts- und Rathsmitglieder, unter ihnen auch der Tribunalspräsident David Georg von G. (1726–29) hervorgingen, geb. zu Greifswald 1680, † November 1736, war der Sohn des Professors und Hofgerichtsdirectors Friedrich G., geb. 1634, gest. 1696, eines namhaften Juristen, dessen Schriften Augustin Balthasar (s. d.) 1729 in 2 Bänden herausgab. Nachdem er die Gymnasien zu Greifswald und Stralsund besucht hatte, studirte er seit 1698 in Greifswald und Halle die philosophischen und Rechtswissenschaften und begab sich dann nach Rostock zu seinem Schwager, dem herzogl. mecklenburgischen Regierungsrathe Jacob Balthasar, um sich für die juristische Praxis auszubilden. Nach Greifswald zurückgekehrt, begann er diese Laufbahn und ward zugleich 1708 Licentiat [732] der Rechte, übernahm jedoch nach Palthen’s Tode 1713 die ord. Professur der Geschichte und Moral in der philosophischen Facultät, in welchem Amte er Universalgeschichte und Naturrecht las. Im J. 1714, nach Schack’s Tode erhielt er eine ordentliche Professur der Jurisprudenz und las Institutionen, Pandecten, Lehnsrecht u. A. nach den Lehrbüchern von Stryck, Lauterbach und G. A. Struve. In Gemeinschaft mit seinem Vetter Henning Christoph G. († 1723), welcher gleichfalls seit 1701 eine Professur des römischen Rechtes verwaltete, war er auch am Consistorium thätig und wurde nach dessen Tode 1724 Director desselben. Beide Rechtsgelehrten hatten in dieser Zeit auch einen wesentlichen Einfluß auf Augustin Balthasar’s juristische Ausbildung. In der Folge betheiligte er sich auch an dem in Greifswald zwischen den Anhängern des Pietismus Gebhardi, Rusmeyer, J. H. Balthasar und dem Führer der Orthodoxen J. Papke ausgebrochenen Streite, indem er die Pietisten vom juristischen Standpunkte aus vertheidigte, worauf sich die Schrift „De jurisprudentia non papizante“, 1731 bezieht. Von seinen übrigen Abhandlungen, welche Dähnert im Greifswalder Univ. Cat. I, 751 und Biederstedt aufführen, ist besonders zu nennen: „De Germaniae in circulos et praecipue in sex divisionis origine“, 1710. Nach einer kurzen Verwaltung des Hofgerichtsdirectorates seit dem J. 1734 starb er plötzlich im J. 1736.

Biederstedt, Nachrichten etc., Greifswald 1824. – Kosegarten, Gesch. d. Univ. I. S. 279. – Pyl, Pommersche Geschichtsdenkmäler V, S. 18, 47.