ADB:Friedrich (Bischof von Cammin)

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Artikel „Friedrich, Bischof von Camin“ von Gottfried von Bülow in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 514–515, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_(Bischof_von_Cammin)&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 15:45 Uhr UTC)
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Friedrich, Bischof von Camin, aus dem alten Adelsgeschlechte der Eickstedt, kommt schon 1313 als Domherr daselbst vor, war 1320 Vicedominus und zugleich Propst zu Colberg, wurde noch bei Lebzeiten seines Vorgängers Arnold gewählt und durch eine päpstliche Bulle vom 27. Sept. 1329 als Bischof confirmirt. Alsbald ergriff er in dem Streit zwischen Pommern und Brandenburg mit großer Entschiedenheit Partei für die Herzoge Otto I. und Barnim III. gegen den Markgrafen Ludwig, schloß am 13. Decbr. 1330 ein Schutzbündniß mit ihnen und nahm auch thätigen Antheil an der Fehde, indem er, während Barnim III. den Sieg am Cremmer Damm vom 1. Aug. 1332 verfolgend bis tief in die Mark eindrang, einen ähnlichen Zug in die Neumark unternahm und dem Markgrafen Tempelburg abgewann. Näher jedoch lag ihm der Beruf des Diplomaten und nicht minder willig als für kriegerische Zwecke lieh er den Herzogen seine Dienste in dieser Beziehung; er vermittelte am 25. März 1336 den Vertrag zu Eggesin bei Uckermünde, der dem Kampf um die märkisch-pommerschen Grenzfesten ein Ende machte, und war der Rechtsbeistand der beiden Fürsten auch auf der Versammlung zu Grimnitz am 27. März 1340, welche durch die Bestätigung des brandenburgischen Heimfallsrechts über Pommern den Samen zu späterer Feindschaft streute und die Erbansprüche des Hauses Wolgast bedenklich schädigte. F. starb am 6. Decbr. 1343. – Seine Anhänglichkeit an das pommersche Fürstenhaus verhinderte ihn, von der überaus günstigen Lage [515] des Bisthums, das sich wie ein Keil zwischen das herzogliche Gebiet hineinschob, einen eigennützigen Gebrauch zu machen und sich eine unabhängige Stellung zu erringen. Herzog Bogislav V. von Wolgast erkannte jedoch die Gefahr, die hieraus für ihn erwachsen konnte und strebte danach, sich und seine Nachfolger als die natürlichen Schirmherren des Bisthums anerkannt zu sehen, ohne deren Willen weder Bischöfe noch Prälaten gewählt werden dürften. Es gelang dies erst unter Friedrichs Nachfolger, Johann, Herzog von Sachsen-Lauenburg, durch den Vertrag vom 29. Juni 1356. F. wirkte für den Vortheil seines Bisthums in anderer Weise. Am Dom zu Camin stiftete er mehrere Vicarien, und bei der erwähnten Unternehmung gegen Tempelburg strebte er danach, die Lehnsherrlichkeit über die Stadt zu erringen. Der Versuch schlug freilich diesmal fehl, da der Markgraf das Verlorene bald wieder gewann, aber was F. auf dem Wege der Gewalt nicht erreicht hatte, gelang ihm durch kluge Mäßigung und geschickte Verhandlung, denn am 24. März 1337 bekannte sich Markgraf Ludwig als Lehnsträger des Bisthums für seine neumärkischen Besitzungen und für den Zehnten aus der Mark Brandenburg. Auch als Colonisator und Verbreiter deutscher Sitte in Pommern hat Bischof F. sich verdient gemacht, denn nachdem er im J. 1389 von dem Geschlechte der Wedel das Land Bublitz gekauft hatte, verwandelte er am 17. April 1340 durch Bewidmung mit lübschem Recht den Flecken dieses Namens in eine deutsche Stadt.

Barthold, Geschichte von Rügen und Pommern. v. Eickstedt, Familienbuch der v. Eickstedt. Klempin, Dipl. Beiträge.