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Artikel „Francke, Karl Philipp“ von Jensen. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 238–242, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Francke,_Karl&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 05:45 Uhr UTC)
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Francke: Karl Philipp F., Dr. phil., geheimer Staatsrath, geb. zu Schleswig den 17. Januar 1805, Sohn des dortigen Obergerichtsrathes F. Seine Mutter, Caroline geb. v. Stemann, verlor er schon als vierjähriges Kind, der Vater heirathete jedoch bald darauf zum zweiten und später zum dritten Male. Von der Schleswiger Gelehrtenschule 1823 entlassen, besuchte er die Universitäten Göttingen, Heidelberg und Kiel und erhielt 1827 im juristischen Amtsexamen zu Schleswig das nächstbeste Prädicat. Vom Herbst 1827 bis zum 24. März 1848 war F. in Kopenhagen. Er arbeitete zuerst in den Comptoiren der schleswig-holstein-lauenburgischen Canzlei (Ministerium des Innern, der Justiz und des Cultus für die drei deutschen Herzogthümer) und trat später in das General-Zollkammer- und Commerz-Collegium ein, in welchem er während mehrerer Jahre der Abtheilung für die Herzogthümer als Chef vorstand. In dieser Stellung erwarb F. sich sehr große Verdienste, insbesondere um die Durchführung der Zollverordnung von 1838 und die Einführung eines raschen und zuverlässigen Geschäftsganges bei allen ihm unterstellten Behörden und Beamten. Selbst mit einer ganz außerordentlichen Arbeitskraft ausgerüstet und mit einem rastlosen Thätigkeitstriebe begabt, verlangte er auch von seinen Mitarbeitern und Untergebenen die äußerste Anstrengung ihrer Kräfte. Wo er auf Nachlässigkeit, Pflichtversäumniß oder gar Unredlichkeit stieß, verfuhr er mit unerbittlicher Strenge, was um so wirksamer war, als er selber in jeder Beziehung mit dem Beispiel der Rechtlichkeit, Ehrenhaftigkeit und Pflichttreue voranging. Er besaß ferner ein großes organisatorisches Talent und wußte mit [239] scharfem Blicke für die wichtigeren Stellen immer die rechten Männer zu finden. Für das Fortkommen tüchtiger und verdienstvoller Arbeiter setzte er das ganze Gewicht seines Einflusses rücksichtslos ein; er war ein treuer Freund. Wenn er gleichwol mehr gefürchtet als geliebt ward, so lag das an einer treibenden Unruhe, die auch begründeten Einwendungen oft kein Gehör gab, nicht selten auch in der Form verletzend war. Diese Unruhe ging so weit, daß er wiederholt von ihm selbst geschaffene gute Einrichtungen wieder abänderte, ohne sie wesentlich zu verbessern, blos um etwas neues zu machen. Für die Regelung der Handels- und Schifffahrtsbeziehungen ist F. sehr thätig gewesen. An den Verträgen mit der Türkei, Belgien, Frankreich, Sardinien, Oldenburg hat er durch Erstattung von Gutachten mitgewirkt, Mit dem Fürstenthum Lübeck, den freien Städten Hamburg und Lübeck, Hannover, Preußen, Mecklenburg hat er eine Reihe die Zollverhältnisse, die Hamburg-Lübecker und die Hamburg-Berliner Eisenbahn betreffende Verträge als Specialbevollmächtigter seiner Regierung verhandelt und abgeschlossen und besonders hat er in den J. 1843 und 44 als solcher an den Verhandlungen und Beschlüssen der in Dresden versammelten Elbschifffahrts- Revisions-Commission Theil genommen. Bei allen diesen Gelegenheiten zeichnete er sich durch das scharfe Erfassen und energische Festhalten der Hauptgesichtspunkte aus, während er in Nebensachen keine Schwierigkeiten machte. Politisch war F. damals noch nicht hervorgetreten; zwar hatte er sich der Rechte der Herzogthümer, soweit sein Geschäftskreis dabei in Betracht kam, stets mit der ihm eigenen Energie angenommen, er galt aber doch für einen dem dänischen Staate wohlgeneigten Mann von bureaukratisch-conservativer Richtung. Dies verbunden mit der an den Tag gelegten Geschicklichkeit im Verhandeln von Staatsverträgen, mag es veranlaßt haben, daß man im September 1846 (nach einer Mittheilung des damaligen Präsidenten der Zollkammer, geh. Conferenzrath Bluhme) daran dachte, F. zum dänischen Bundestagsgesandten zu ernennen. Es war das um dieselbe Zeit, wo der Bundestagsgesandte Freiherr v. Pechlin die Erläuterung zum offenen Briefe gab, von welcher der Bundestag Veranlassung nahm, in Betreff der beabsichtigten Ordnung der Erbfolge seine Rechte, sowie die der Agnaten und der holsteinischen Stände zu wahren. Die Sache zerschlug sich aber bald, ohne daß es zu förmlichen Verhandlungen mit F. gekommen wäre. Nachdem er im Winter 1846–47 die Verhandlungen über die Lübeck-Büchener Eisenbahn, die Travefahrt etc. beendigt hatte, bat er um Verleihung der Amtmannsstelle für Gottorff, die damals durch Ernennung des Hrn. v. Scheele zum Regierungspräsidenten erledigt war. Er erreichte zwar diesen Wunsch nicht, doch war derselbe Veranlassung, ihm eine handelspolitische Mission nach England und Frankreich zu übertragen, die ihn vom Juni bis zum October 1847 beschäftigte und zugleich Anlaß bot, beide Länder, besonders aber England zu bereisen. Kurz vor dieser Reise ging F. mit dem von Schleiden, seinem damaligen Mitarbeiter und Stellvertreter lebhaft bekämpften Gedanken um, einen Zollverein zwischen Dänemark, den Herzogthümern, Mecklenburg und dem hannoverschen Steuerverein zu begründen.

Die politische Lage war inzwischen immer bedenklicher geworden. König Christian VIII. ließ einen Entwurf für eine das Königreich Dänemark und die Herzogthümer Schleswig-Holstein umfassende Gesammtstaats-Verfassung ausarbeiten. Bevor derselbe publicirt war, starb der König am 20. Januar 1848, nachdem er seinem Sohne und Nachfolger Friedrich VII. das Werk dringend ans Herz gelegt. Dieser erließ auch 8 Tage nach dem Tode seines Vaters ein Patent, in welchem die Absicht, gemeinschaftliche Stände für Dänemark und die Herzogthümer einzuführen, kund gegeben und die Wahl von Vertretern dieser Lande zur Vorberathung des Entwurfs angeordnet wurde. Die Kundgebung befriedigte [240] nach keiner Seite, regte aber besonders in Kopenhagen gewaltig auf. Die eiderdänische Partei, welche Schleswig von Holstein abreißen und Dänemark incorporiren wollte, hatte schon lange stark agitirt, jetzt veranstaltete sie wiederholte Versammlungen im Casino, die zum Theil einen revolutionären Charakter annahmen. Diesen Agitationen gegenüber hatte sich der Phönixclub, fast nur aus höheren Beamten bestehend, gebildet. In letzteren war F. eingetreten, doch hat der Club ihm keine Gelegenheit gegeben, eine erhebliche Wirksamkeit zu üben. Dagegen trat F. in einer Casino-Versammlung mit großer Energie und vielem Muthe auf, um zu verlangen, man solle, ehe man Beschlüsse fasse, die Abgeordneten aus den Herzogthümern hören und mit ihnen verhandeln. Am 22. März bot der König, der noch am 3. d. M. die Privilegien der schlesw.-holstein. Ritterschaft bestätigt und damit die ewige Verbindung Schleswigs und Holsteins gelobt hatte, F. das Präsidium der deutschen Canzlei und das Ministerium für Holstein und Lauenburg an. F. lehnte wegen der in diesem Antrage liegenden Trennung Schleswigs von Holstein sofort ab. Am folgenden Tage erklärte er sich bereit als Präsident der schleswig-holsteinischen Provinzialregierung (v. Scheele hatte sich unmöglich gemacht) nach Schleswig zu gehen und dort zu verhandeln, jedoch unter der Bedingung, daß die inzwischen in Kopenhagen angelangte Deputation der schlesw.-holstein. Stände eine befriedigende Antwort erhalte und daß die Stände beider Herzogthümer für dieses Mal zu einer gemeinsamen Versammlung berufen würden. Die Bedingung ward nicht angenommen, vielmehr am 24. März eine königl. Proclamation wegen Vereinigung Schleswigs mit Dänemark erlassen. F. reichte sofort seine Entlassung ein und fuhr noch an demselben Nachmittage mit einem von Kopenhagen abgehenden Dampfschiffe nach Kiel.

Von der am 24. März constituirten provisorischen Regierung ward F. nach Verlauf einiger Tage zum Regierungspräsidenten in Schleswig ernannt. Er ward sehr bald zum Abgeordneten für das Frankfurter Parlament gewählt und trat im Mai in dasselbe ein. Da seine große administrative Begabung auf dem ihm neuen politischen Gebiete sich nicht verwerthen ließ, so ist er in der Versammlung, in welcher er sich dem Centrum anschloß, nicht besonders hervorgetreten. Er stimmte für den Malmöer Waffenstillstand und war im September einige Tage im Auftrage der Centralgewalt in Berlin, um bei den Verhandlungen wegen Ausführung des Waffenstillstandes zu assistiren, ohne auch hier eine besondere Wirksamkeit entfalten zu können. Im Herbst ward er von der in Folge des Waffenstillstandes eingesetzten Gemeinsamen Regierung der Herzogthümer, zu deren Bevollmächtigten bei der deutschen Centralgewalt ernannt. Daß es ihm in dieser Stellung nicht immer gelang, seine Auftraggeber zufrieden zu stellen, geht daraus hervor, daß der Präsident der Gemeinsamen Regierung, Graf Reventlow-Jersbeck, am 21. Januar 1849 die Abberufung Francke’s wegen Ueberschreitung seiner Vollmachten und Instructionen verlangte. Doch gelang es Schleiden, der damals in Schleswig die auswärtigen Angelegenheiten bearbeitete, ihn zu halten. Am 3. März 1849 verlangte F. seine Entlassung als Bevollmächtigter, weil er den unter Englands Vermittlung in London auf Grund der Selbständigkeit jedes einzelnen der (nicht unter sich verbundenen) Herzogthümer geführten Verhandlungen vorzubeugen nicht im Stande war. An Schleiden schrieb er an demselben Tage: „Sorgen Sie für meine baldige Entlassung und Ersetzung. Ich will nicht den Schein einer Verschuldung auf mich laden. Wenn ich in Kopenhagen abging, weil man die Herzogthümer trennen wollte, so kann ich hier nicht bleiben, da man gerade dasselbe thut“. Sein Gesuch wurde hinfällig als unmittelbar nachher die Londoner Verhandlungen in Folge der dänischen Kündigung des Waffenstillstandes zum 26. März ihr Ende [241] erreichten. Als Preußen seinen Bevollmächtigten in Frankfurt, v. Kamptz, mittelst Depesche vom 18. Mai 1849 beauftragte, der Centralgewalt zu erklären, daß es sich rücksichtlich des schleswig-holsteinischen Krieges den Entscheidungen der Centralgewalt nicht länger unterwerfen könne, daß es Bunsen und Prittwitz beauftragt habe, Instructionen nur noch von Berlin anzunehmen und daß es bereit sei, einen Frieden auf Basis der Theilungslinie Bau-Tondern abzuschließen, gab F. in seinen Berichten und Privatbriefen deutlich zu erkennen, daß er wünsche, die Centralgewalt möge je eher je lieber auf Preußen übergehen und der damalige schlesw.-holstein. Departementschef des Auswärtigen von Harbou nach Berlin gehen (um F. Platz zu machen). Die Statthalterschaft eröffnete ihm aber am 25. Mai, daß er eine möglichst neutrale Haltung zu beobachten und jeden Anstoß zu vermeiden habe. Er wurde übrigens bald nachher von seiner Stellung als Bevollmächtigter in Frankfurt erlöst, nahm im Juni an der Parteiversammlung in Gotha Theil und kehrte Mitte Juli nach Schleswig zurück. Er übernahm zunächst eine Mission nach München und Stuttgart, um gegen den Berliner Waffenstillstand vom 10. Juli und für die Belassung der baierisch-würtembergischen Truppen in den Herzogthümern zu wirken. Einen Erfolg erreichte er nicht. Im Herbste 1849 ward F. das Finanzministerium übertragen. In dieser Stellung lag es ihm vor allem ob, die Mittel zur Deckung der sich stets steigernden Kosten des Krieges mit Dänemark immer bereit zu halten. Es war dies um so schwieriger, als auswärtige Anleihen von irgend nennenswerthem Belange unmöglich waren. F. hat in stetem Zusammenarbeiten mit der Landesversammlung diese Aufgabe mit Gerechtigkeit, Umsicht und Energie zu allgemeiner Zufriedenheit gelöst. Nicht so geschickt war er in der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten, die ihm, als Harbou Ende Mai 1850 von denselben zurücktrat, neben dem Finanzministerium übertragen ward. Die Versendung eines Preußen nach dem Abschluß des Friedens vom 2. Juli 1850 ganz nutzlos verletzenden Memorandums (die schon vertheilten Exemplare wurden auf nachträglichen Befehl der Statthalterschaft wieder eingezogen und durch ein anders gefaßtes Actenstück ersetzt), die ebenfalls in nutzlosen und verletzenden Recriminationen sich ergehende Correspondenz mit Lübeck über die Ausweisung des schlesw.-holstein. Kanonenboots v. d. Tann aus Warnemünde[1], welches in Folge dieser Ausweisung von einer dänischen Fregatte auf den Strand gejagt ward und zu Grunde ging, ferner ein von F. am 9. Aug. 1850 an den oldenburgischen Minister v. Eisendecher zwar nur privatim, aber doch in solcher Weise geschriebener Brief, daß er in Oldenburg als die Ansicht der Statthalter aussprechend angesehen wurde, worin er sagte, die beste Lösung der schleswig-holsteinschen Angelegenheit werde es sein, wenn der Großherzog von Oldenburg die Krone seines Landes mit derjenigen der Herzogthümer auf seinem Haupte vereinige – dies sind einige Beispiele davon, daß F. politische Einsicht und Haltung nicht in demselben Maße besaß wie administrative Tüchtigkeit. Unmittelbar vor dem Uebergange der Regierungsgewalt von der Statthalterschaft auf die Commissarien des Bundes und des Landesherrn am 1. Febr. 1851, ward F. von der ersteren unter Belassung seines Gehaltes als Regierungspräsident entlassen. Dies Wartegeld ist ihm jedoch nur wenige Monate ausgezahlt worden.

F. wandte sich bald darauf mit der Bitte um eine Anstellung an den Herzog Ernst von Coburg, der ihn auch schon im Herbste 1851 zum Regierungspräsidenten in Coburg ernannte. Als solcher trat F. an die Spitze der inneren, geistlichen und Finanzangelegenheiten, mit der Aufgabe, eine aus dem vorigen Jahrhunderte stammende Behördenorganisation zu reformiren. Von 1858 bis Ende 1863 war er Specialminister für alle Coburger Angelegenheiten. Seinen [242] Auftrag führte er vortrefflich aus. Die neue Organisation entsprach allen Anforderungen der Gegenwart, die Mittelbehörden verschwanden ganz, der Geschäftsgang wurde vereinfacht, im Cassenwesen eine möglichst einfache und wirksame Controle eingeführt. Er beschleunigte das Zustandekommen der Werrabahn, betrieb die Einrichtung eines Landkrankenhauses, die Umwandlung der städtischen Realschule in eine Staatsanstalt, die Landesvermessung und Grundsteuercatastrirung, die Stiftung landwirthschaftlicher Vereine, Gründung einer Baugewerbeschule etc. Er veranlaßte die gesetzliche Regelung des Wegebauwesens, der Volksschule, der Presse, des Gewerbewesens, der Theilbarkeit des Bodens, des Expropriationsverfahrens etc. Seine Verwaltung ist segensreich gewesen und es wäre schwerlich ein Anderer zu finden gewesen, der die Umgestaltung mit gleicher Energie und gleichem Geschick hätte bewirken können. Während dieser Arbeiten fand F. noch Muße, mehrere Broschüren in Sachen der Herzogthümer gegen Dänemark zu schreiben; auch regte er bei Schleiden, der damals hanseatischer Ministerresident in Washington war, die bald darauf auch auf dessen Betrieb ins Werk gesetzte Ablösung des Sundzolles an.

Als nach dem Tode des Königs Friedrich VII. von Dänemark der Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein sein Erbfolgerecht durch die Proclamation vom 16. Novbr. 1863 geltend gemacht hatte, erging eine seiner ersten Berufungen an der sich sofort mit bereitwilligst vom Herzog Ernst von Coburg bewilligtem Urlaub zum Herzog Friedrich nach Gotha begab. Ihm fiel hauptsächlich die Aufgabe zu, das nöthige Geld für die Anschaffung einer Ausrüstung zunächst für das holsteinsche Bundescontingent herbeizuschaffen, da das gesammte Material in den Händen der Dänen war. Er wußte diese Aufgabe schon von Gotha aus durch Aufnahme einer Anleihe in dem Umfange zu erfüllen, daß das Material durch den Obersten du Plat bereits im Anfange des J. 1864 in mustergültiger Weise vollständig beschafft werden konnte. Zur Verwendung ist es bekanntlich nicht gekommen, da man deutscher Seits den Herzogthümern nicht gestattete, für ihr Recht und ihre Freiheit zu kämpfen. Diese Lage der Dinge brachte es mit sich, daß F. in Kiel, wo er schon vor dem Herzog Friedrich eingetroffen war, und bis zu seinem Lebensende verblieb, eine besondere Wirksamkeit nicht entfalten konnte. Nach der Annexion (24. Dec. 1866) betrachtete F. das Landesrecht der Herzogthümer als für alle Zeiten völlig beseitigt und blieb bei dieser Ansicht, obwol ihm schon 1867, als er in Berlin am constituirenden Reichstage Theil nahm, dort von einem Manne, der dem Hofe nahe stand, gesagt wurde, daß man sogar in Hofkreisen vielfach glaube, die Entwicklung werde durch die Centralisation wiederum zur Selbständigkeit der einzelnen Theile führen. Die Stellung, welche er dieser Auffassung entsprechend im Reichstage und im preuß. Landtage einnahm, führte zu einem Bruche des zwischen ihm und dem Herzog Friedrich bestehenden Verhältnisses. F. suchte und erhielt eine preußische Pension. Seine Kraft war gebrochen, er alterte rasch und starb in Kiel am 23. Febr. 1870. Kurz vorher hatten Verhandlungen über seine Anstellung als Regierungspräsident in Trier geschwebt, die aber durch seinen Tod ihr Ende fanden.

F. war drei Mal verheirathet. Seine zweite Gattin war eine Tochter Barth. G. Niebuhr’s.

Jensen.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 241. Z. 20 v. u. l.: Travemünde (st. Warnemünde). [Bd. 8, S. 795]