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Artikel „Frölich, Georg“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 136–137, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fr%C3%B6lich,_Georg&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:44 Uhr UTC)
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Band 8 (1878), S. 136–137 (Quelle).
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Frölich: Georg F. (Lätus, Letus), nürnbergischer und augsburgischer Stadtschreiber und Philolog, war um das J. 1500 zu Cömnitz („von der Cömnitz aus Voigtland“), wie er selbst sagt, einem unbekannten Orte in dem Egerschen Gebiete in Böhmen oder dem daran grenzenden Voigtlande geboren (Theoph. Sincerus, Analecta, Nürnb. 1736, S. 161). Von seinen Jugendjahren ist nichts bekannt, als was er selbst in der Vorrede zu seinem verdeutschten Stobaeus (Bl. A. 3a) sagt, aus welcher man auch einige andere Umstände seines Lebens kennen lernt. Noch jung und bald nachdem er die Schule verlassen, etwa um 1520, versah er bei den Pfalzgrafen bei Rhein, dann 10 Jahre (1526–36 Litterar. Museum II. S. 204) in Nürnberg Canzleidienste. Nach den nürnbergischen Aemterbüchern kam er 1528 in die Canzlei-Registratur und ward 1529 Canzlist. In der letzten Eigenschaft wurde er in sehr wichtigen Geschäften gebraucht, wie er denn 1530 mit den beiden Consulenten Dr. Christoph Scheurl und Dr. Johann Hepstein auf Befehl des Raths zu Nürnberg nach Augsburg geschickt wurde, ohne Zweifel um im Interesse desselben die Protocolle zu führen und den Briefwechsel zu mundiren und zu besorgen. Nach Osiander’s Zeugniß, der ihn als einen Mann von Verstand und Geschicklichkeit, als einen guten Lateiner und Dichter bezeichnet (Apologia Andreae Osiandri, 1544, Litt. Museum S. 196), vertrat er auch zu Nürnberg eine Zeit lang einen kranken Rathsschreiber, welches wahrscheinlich Lazarus Spengler war, der, lange kränkelnd, im J. 1534 starb, und in dessen Stelle er einrücken wollte; als ihm dieses aber fehlschlug, trat er als Stadtschreiber in augsburgische Dienste, wo man sehr viel auf ihn hielt. Dieses wichtige Amt verwaltete er von 1536–48, stand in großem Ansehen und machte sich um das gemeine Wesen in den bedenklichsten und gefahrvollsten Zeiten höchst verdient. In Anerkennung seiner ersprießlichen Dienste gab ihm der Rath durch einen besonderen Beschluß seine Besoldung auf acht Jahre voraus. In einem Vorschlage einer neuen Raths- und Canzleiordnung an den Augsburger Rath rühmt F. selbst, „daß ein E. Rath ihn als Blutfreund sammt Weib und Kind unvermindert seiner gebührlichen Besoldung bißher ziemlich unterhalten, und daß man ihm auch, als es in Augsburg mißlich aussah, nicht einmahl erlaubt hatte, auf ettliche Tage aus der Stadt zu [137] gehen, weil man ihn nicht habe entrathen können“. Im schmalkaldischen Bundesgeschäfte, sowie zur Zeit des Krieges führte er meistens die Correspondenz. Ebenso wurde (Paul v. Stetten, Gesch. der Reichsstadt Augsburg I. S. 406), als im J. 1547 „zur Anrichtung eines frommen Lebenswandels unter den Bürgern“ eine besondere Deputation angeordnet wurde, u. a. auch F. hierzu ernannt. Weil er sich aber bewußt war, die Kaiser Karl unliebe Correspondenz im schmalkaldischen Kriege geführt zu haben, so bat er, als der politische Horizont immer dunkler wurde, den Rath um seine Entlassung, welche dieser jedoch nicht annahm, sondern ihm bedeutete, daß er ihn „bey diesen schweren Läufften“ nicht wohl entbehren könne. F. aber wurde, wie er mit Recht befürchtet hatte, schon am 3. August 1548 durch den Kaiser, bei dem er äußerst schlecht angeschrieben war, als dieser in demselben Jahre das Regiment zu Augsburg änderte und mit adelichen Geschlechtern besetzte, seines Amtes enthoben, „vnverletzt meiner ehren, ja mit meiner ehren allergnädigst erlassen“ (Stobäus Bl. A. 3a; Historie des Augsb. Regiments II. S. 86 ff.). Nachdem F. hierauf einige Jahre zu Kaufbeuren, woselbst er sich am 1. Juni 1549 ein Haus kaufte, als Privatgelehrter verlebt hatte, zog er wiederum nach Augsburg, um vom März 1554 an auf vier Jahre lang von neuem in die Dienste des Rathes zu treten, nachdem ihn dieser bereits 1552 zum Rath und Advokat der Stadt (Rechtsconsulent von Haus aus) ernannt hatte. Von nun aber fehlen alle weiteren Nachrichten über sein Leben und Wirken. Zu seinen gelehrten Freunden zählten Dr. Konrad Geßner, Kaspar Brusch (Beschreib. d. Fichtelberges 1683, S. 6–7) und Georg Vogler (Beyschlag, Sylloge I. 1729, S. 557. 563), welchen letzteren er seinen Schwager nennt. Unter seinen Schriften ist besonders hervorzuheben: „Joannis Stobaei Scharpffsinnige Sprüche … M. D. L.“ Am Ende: „Getruckt zu Basel by Johann Herbst genannt Oporino … 1551“, Fol., eine Uebersetzung der Anthologie des Stobäus nach der lateinischen Ausgabe des Konrad Geßner (darin auch S. 559 die erste deutsche Uebersetzung zweier platonischer Gespräche). Sie ist die erstmalige, jedoch nicht wörtliche, sondern mehr umschreibende Uebertragung in deutsche Sprache, aber gerade dadurch für uns um so werthvoller, weil einzelne Sprüche des Stobäus nicht ohne Geschick und Glück durch synonym specifisch deutsche Sprichwörter wiedergegeben sind. Es kam auch F., wie den meisten Uebersetzern der Reformationszeit, nur auf verständliche Wiedergabe des Inhalts, durchaus nicht auf Nachbildung der Form an, wie denn dies der Uebersetzer selbst in der Vorrede ausdrücklich bemerkt hatte, und es ist deshalb auch das Urtheil, welches Brückner in seinen Beiträgen zur kritischen Historie XIX, 356 ff. über dieses Buch fällt, ein durchaus ungerechtes und um so billiger und rücksichtsvoller dasjenige Strobel’s in den Miscell. VI, 98 ff. F. hatte diese Arbeit während seines Aufenthaltes in Kaufbeuren gefertigt und die Vorrede unterzeichnet: „Geben zu Kauffbeüren. 14 tag Maji. 1550“. Ein Exemplar hatte er selbst, „inscriptione elegantissimis litterarum ductibus exarata“, der Augsburger Bibliothek zum Geschenk gemacht, in welcher es sich noch heute befindet. Nicht ohne Geschick ist auch seine „Verdeutschung aller Psalmen, wie sie Johannes Campensis nach hebräischer Wahrheit in das Latein gebracht“, Nürnberg 1532, Augsburg 1534 und öfter. (Panzer, Beschreib. d. ältesten Augsb. Ausgaben der Bibel, Nürnb. 1780.)

Außer den angeführten Quellen vgl. Veith, Biblioth. Augustana I. p. 106. Degen, Litt. d. deutschen Uebersetzung d. Griechen II. S. 424 ff. Will-Nopitsch, Nürnberger Gelehrtenlexikon I. S. 367–69. Seckendorff, Hist. Lutheranisimi. Lib. III. p. 476–77. Beyschlag, Sylloge varior. opuscul. I. 1729, p. 557 ss. Litterar. Museum II. S. 203 ff. Ebert 21787.