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Artikel „Ferber“ von Theodor Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 622–628, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ferber&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 16:14 Uhr UTC)
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Ferber. Die Familie F. aus Calckar am Rhein im J. 1415 in Danzig eingewandert, hat bis zu ihrem Erlöschen im J. 1786 wegen ihres Reichthums, des damit verbundenen Kunstsinnes, sowie wegen des hervorragenden Einflusses, welchen einzelne ihrer Mitglieder auf die politischen Interessen Danzigs und Westpreußens ausübten, unter dem Patriciate Danzigs eine besonders hohe Stellung eingenommen. Drei ihrer Mitglieder sind als die bedeutendsten hervorzuheben: Eberhard F., sein Bruder Mauritius und sein Sohn Constantin.

Eberhard F., „der eiserne Bürgermeister“, geb. in Danzig 1463, gest. in Dirschau 5. März 1529. Der zweite Sohn Johann Ferber’s, welcher 31. Aug. 1501 als Bürgermeister gestorben war, theilte er von frühe auf dessen ritterliche und staatsmännische Neigungen. Mit 18 Jahren an den Hof des Herzogs Magnus von Mecklenburg gebracht, verläßt er denselben nach fünf Jahren, um 1483 im Dienste der Hansa an dem Seekriege in Flandern theilzunehmen. Nachdem er hier wie auf einem ritterlichen Stechen in Lübeck 1483 seinen Muth bewährt hat, kehrt er in diesem Jahre nach Danzig zurück, begründet seine Häuslichkeit, tritt in den öffentlichen Dienst und wird 1494 in das Schöppencollegium gewählt, kann jedoch der Versuchung nicht widerstehen sich einem Pilgerzuge anzuschließen, den Herzog Bogislav R. von Pommern (oben Bd. III. S. 51) im December 1496 nach dem heiligen Lande unternimmt. Die Gefahren, die er auf demselben besteht, die Erfolge, die ihm hierfür zu Theil werden, und die vornehmen Verbindungen, welche er während der Reise namentlich am kaiserlichen und päpstlichen Hofe gewinnt, geben seinem hochstrebenden Sinne neue Nahrung, die Zustände aber, welche er bei seiner Heimkehr (April 1498) in Preußen findet, reiche Gelegenheit, ihn zu bethätigen. Es war die Zeit, wo in Westpreußen, das sich 1466 von der deutschen Ordensherrschaft freigemacht und dem Schutze des Königs von Polen unterworfen hatte, wilde Anarchie herrschte. Der Adel, durch einen dreizehnjährigen Krieg verwildert und verarmt, suchte seinen Unterhalt vorherrschend in Fehde und Wegelagerung innerhalb und außerhalb der Landesgrenzen und wurde in diesem Gewerbe nicht nur von zahlreichen Standesgenossen der Nachbarländer, sondern selbst von manchen Inhabern der obersten preußischen Landesämter, namentlich den Mitgliedern des [623] polnischen Adels, welche sich in dieselben eingeschlichen hatten, unterstützt, die drei großen Städte Danzig, Elbing und Thorn lebten unter einander und mit den geistlichen Ständen um kleinlicher Interessen willen in Streit und Hader, in Danzig sebst war die oberste Regierungsthätigkeit durch die Feindschaft, welche zwischen den Familien F. und Feldstät (vgl. oben Bd. II. S. 669 ff.) ausgebrochen war, mehrere Jahre hindurch gelähmt, während von außen her Kaiser Maximilian die Bürger von Danzig und Elbing, weil sie seiner Forderung, zu den Reichssteuern beizutragen und sich dem Reichskammergerichte zu unterwerfen, keine Folge leisteten, gleich ihren Kaufgütern auf dem Gebiete des deutschen Reiches mit seinen Achtsmandaten verfolgte. Unter diesen Zeitumständen hatte eine an sich unbedeutende Fehde, welche ein wegen gröblichen Friedensbruches aus Danzig vertriebener Kaufgeselle, Gregor Mattern, seiner Vaterstadt nach der Weise jener Zeit 1499 ankündigte und ins Werk setzte, sehr bald die gefährlichste Ausdehnung gewonnen. Es half wenig, daß die Stadt, nachdem sie durch Soldtruppen sich seiner und seiner Helfershelfer zu erwehren gesucht hatte, den schlimmen Gesellen durch Bestechung des Woiwoden von Posen, der ihn in seinen Gebieten hegte, (April 1502) an den Galgen brachte: vielmehr setzte sein Bruder Simon Mattern das gewinnreiche Gewerbe durch noch straffere Organisation seiner Helfershelfer vier Jahre lang zu noch schwererer Schädigung seiner Vaterstadt fort. Während dieser Jahre hat Eberhard F., auch noch ehe er 1506 in das Rathscollegium eintrat, auf diplomatischen Sendungen und als Verwalter der an Danzig vom König verpfändeten Starostei Putzig Ansehen und Einfluß namentlich am polnischen Hofe gewonnen. König Alexander, der ihm im Juni 1504 sammt seinem Schwestermanne Matthias Zimmermann die polnische Ritterwürde ertheilte, so wie dessen Nachfolger, König Sigismund, schenken ihm dauernd ihre Gunst. Auf sie gestützt stellt er zunächst innerhalb des Danziger Patriciats durch eine versöhnliche That, zu der er seinen Bruder Mauritius (s. u.) bestimmte, die gestörte Eintracht wieder her, gleicht die Streitigkeiten, welche die westpreußischen Stände entzweiten, namentlich durch feste Verträge mit Elbing, Thorn und dem Ermlande aus, und weiß mit gleichem Geschick durch seine Unterhandlungen mit den Nachbarfürsten von Pommern und Brandenburg sowie mit dem Deutschen Hochmeister Friedrich von Meißen es dahin zu bringen, daß die preußischen Stegreifler nicht mehr in ihren Landen öffentlichen Schutz und Förderung finden. Indem er gleichzeitig durch ausgesandte städtische Truppen mit schonungsloser Härte gegen die Räuber einschreitet, schreckt er sie zunächst von weitern Angriffen auf das Gebiet von Danzig ab. Jetzt trifft die Noth die übrigen Stände, welche bisher gleichgültig diesem Treiben zugesehen hatten, jetzt aber von den ruchlosen Banden heimgesucht sie in ihrem Kleinmuth durch Zugeständnisse abzufinden suchen. Trotz aller Abmahnungen Ferber’s und der übrigen Danziger Sendboten erniedrigte sich der Ständetag zu Graudenz (Juni 1507) dazu, mit Mattern einen Vergleich abzuschließen, in welchem Mattern für ein Geschenk von 2000 Mark und eine über alle Friedebrecher ausgedehnte Amnestie sich verpflichtet, fortan selbst Frieden zu halten und seine Genossen abzulohnen und zur Ordnung zu nöthigen. Das feige Mittel hatte keinen andern Erfolg, als daß Mattern, nachdem er in seiner ritterlichen Hofhaltung seine Beute verpraßt hatte, schon nach zwei Jahren zunächst einzelne seiner „Stallbrüder“ zu Händeln mit einzelnen Ständen aufreizt, und von Jahr zu Jahr immer offener und frecher an ihre Spitze tritt und Fehdebriefe erläßt, für welche ihm die Vollstreckung der Achtsmandate des Reiches den Vorwand bieten. Während dieser Jahre ist Eberhard 1510 zum bürgermeisterlichen Amte gelangt. Vergebens bemühte er sich durch persönliche Einwirkung die Häupter der preußischen Stände zu gemeinschaftlichem Handeln und den König von Polen für die Nothwendigkeit [624] eines wirksamen Einschreitens gegen die Frevler zu gewinnen; überall werden seine Absichten durch den Einfluß zahlreicher polnischer und preußischer Edelleute, welche mittelbar oder unmittelbar an Mattern’s Unternehmungen betheiligt sind, gehemmt. Endlich gereizt durch einen verwegenen Raubanfall, den Mattern 1. Sept. 1514 gegen reiche Danziger Kaufleute auf öffentlicher Straße ausführt, begibt sich F. am Anfange des folgenden Jahres aufs neue an den königlichen Hof nach Krakau. Er findet den König für seine Anträge um so willfähriger, da derselbe sich durch den neuen Hochmeister, Albrecht von Brandenburg, mit einem Kriege bedroht sieht, in welchem ihm an der bereitwilligen Unterstützung Danzigs viel gelegen ist. Im Interesse Preußens fordert ihn der König auf, ihn zu dem Monarchencongresse, welcher im Sommer 1515 zwischen dem Kaiser und den Königen von Polen und Ungarn in Wien und Preßburg stattfinden soll, zu begleiten. Die Familieninteressen, welche auf diesem Congresse bei dem Kaiser maßgebend sind, bestimmen denselben, hier auf das von Polen unterstützte Gesuch des Bürgermeisters bereitwillig einzugehen, und indem er durch das Edict vom 4. August 1515 Danzig und Elbing von jeder Verbindlichkeit an das deutsche Reich ablöste, zugleich die über diese Städte ausgesprochene Acht aufhob. Hatte F. somit den Raubgenossen den gewichtigsten Vorwand für die Beschönigung ihrer Frevel entzogen, so verschaffte er sich mitten unter den Festlichkeiten des Congresses, bei denen der Kaiser ihn durch die Erhebung zum deutschen Reichsritter auszeichnete, auch die gewichtigste Waffe zu ihrer Vernichtung, indem er den König von Polen zum Erlaß eines Edictes bestimmte, welches der Stadt Danzig die Vollmacht ertheilte, Mattern und seine Genossen gleichviel ob bürgerlichen oder adelichen Standes innerhalb aller preußischen und polnischen Landschaften aufzusuchen und vor Danziger Gerichten abzuurtheilen. Dieses Edict legte F. heimgekehrt am 30. Nov. 1515 den in Marienburg versammelten Ständen vor; er erklärte dem über solchen Eingriff in seine Freiheiten höchlichst erzürnten Adel, daß nach dem, was vorgefallen sei, nur dieses Mittel übrig bleibe, um dem Lande Frieden zu verschaffen, und er werde es in Anwendung bringen. Dem kühnen Worte folgte die entsprechende That auf dem Fuße nach. Ein Mitglied der vornehmsten Adelsfamilie Pomerellens, Hans v. Krokow, hatte sich schon längst verbrecherischer Verbindung mit Mattern verdächtig gemacht. Als nun die sichere Anzeige kam, daß er sich an den letzten Unthaten desselben persönlich betheiligt hatte, so wurde er (Januar 1516) auf Befehl Ferber’s durch Bewaffnete eingefangen und nach Danzig gebracht, nachdem er seine Schuld bekannt hatte enthauptet und sein Kopf auf einer Stange vor einem Stadtthore ausgesteckt. Das Exempel that die erwartete Wirkung; Mattern’s Rotte stob aus einander; Gefangene wurden von allen Seiten eingebracht, und nachdem Mattern, selbst aufgegriffen, sich im Kerker selbst den Tod gegeben hatte, war das Land für lange Zeit von diesen Räubern befreit.

F. befand sich damals auf der Höhe seines Ruhmes und Glückes, vermochte jedoch nicht sich auf derselben zu behaupten. Das durch die Erfolge gesteigerte Selbstgefühl des energischen Mannes überschritt allgemach die Schranken, die dem Bürger eines republikanischen Gemeinwesens gestellt sind. Man wurde mit Befremden gewahr, wie er im Laufe der Jahre nicht nur seine nächsten Verwandten in den Besitz der wichtigsten geistlichen und weltlichen Aemter brachte, sondern auch sich für seine Person von eigennützigen Bestrebungen nicht freihielt. Unter der Form einer noch dazu geringfügigen Pacht eignete er sich die Einkünfte des einträglichsten Landgebietes der Stadt, des kleinen Werders, zu; in noch anstößigerer Weise hatte er zwei an das städtische Gebiet angrenzende Bezirke, ein Lehen des Bisthums Ermeland, die Scharpau und die Starostei Dirschau, ein königliches in der Regel auf Lebenszeit verliehenes Lehen, dadurch an sich gebracht, [625] daß er die Verleiher veranlaßte, sie ihrem bisherigen Inhaber zu entreißen. Dieser bisherige Inhaber aber war sein Nebenbuhler Reinhold Feldstät, dessen Versöhnung ihm selbst in früheren Jahren für das Interesse der Stadt so wichtig erschienen war, der aber durch diese Beleidigung nebst seinem ganzen Familienanhange dem Rivalen den alten Haß entgegenkehrte. Die sinkende Popularität des Bürgermeisters und die Spaltung unter den Häuptern der Stadt hatten aber um so verderblichere Folge, da die Bürgerschaft in den nächsten Jahren insbesondere durch den seit 1518 mit dem Hochmeister von Preußen zu Lande und fast gleichzeitig mit König Christian II. von Dänemark zur See ausgebrochenen Krieg zu schweren Opfern herangezogen und schon von der aus Deutschland herströmenden neuen Zeitrichtung ergriffen in ihrem Unmuth keine Scheu trug, die Schäden und Mängel im geistlichen wie im weltlichen Regiment der schärfsten Beurtheilung zu unterziehen. Die aus der Mitte der amtlichen Vertreter der Bürgerschaft, der Achtundvierziger, damals zuerst an den Rath gestellte Forderung der Rechenschaftslegung von der Verwaltung des Stadtsäckels fand in der Bevölkerung den lebhaftesten Widerhall. Indem nun F. sich jeder Neuerung in der Verfassung mit schrofffter Entschiedenheit entgegenstellte, die Gegenpartei im Rathe aber durch ihr gleichgültiges Verhalten sich den Anschein gab, als sei sie den Wünschen des Volkes zugethan, so richtete sich der Haß der Neuerer ausschließlich auf ihn und seinen Anhang. Im Frühjahr 1522 mußten zum Behufe einer neuen Seerüstung gegen Dänemark wiederum an die Bürgerschaft Geldforderungen gestellt werden. Noch ungestümer als früher erneuerte die Bürgerschaft ihre Klage über die Mängel im Regimente und ihr Verlangen nach einer Reform desselben. F. gab seinerseits so weit nach, daß er der Verwaltung des kleinen Werders entsagte, fühlte sich aber tief verletzt, als der Rath dieselbe sofort den Häuptern seiner Gegner verlieh, noch empfindlicher dadurch, daß eines Tages im Versammlungssaale des Rathes eine Schrift sich vorfand, welche ohne Unterschrift den Bürgermeister einer Reihe ehrenrühriger Handlungen beschuldigte. F. klagte alsbald zwei Männer der Achtundvierziger, Hans Nimptsch und Hans Schachtmann, als Verfasser der Schmähschrift an und verlangte vom Rathe ihre Bestrafung. Da dies verweigert wurde, so wandte er sich an den polnischen Hof und sandte nach kurzer Zeit aufs Rathaus ein Mandat, in welchem der König die Untersuchung und Entscheidung in Betreff der Beschwerde Ferber’s sich und seinem Gerichte vorbehielt. Die Mittheilung verbreitete in der Stadt große Bestürzung. Eine Einmischung des Königs in die Angelegenheiten Danzigs hatte man hier allezeit als das schwerste Uebel erkannt, das seine Freiheit bedrohte, und daher, wo sie zu befürchten stand, mit allem Eifer und bis jetzt mit gutem Erfolge abzuwehren sich bemüht. Auch jetzt gewann die Liebe zur Vaterstadt über das Parteigetriebe die Oberhand, es gelingt Vermittlern alle Theile zur Nachgiebigkeit zu stimmen. In einer Versammlung aller städtischen Ordnungen (22. Mai 1522) reichen sich F. und Feldstät die versöhnende Hand, alles Vorgefallene wird für vergeben und vergessen erklärt, der Erneuerer des Streites wird mit Verbannung bedroht, F. nimmt die Berufung zurück, wird zum Hauptmann des Seezuges ernannt, für welchen ihm die geforderten Mittel bewilligt werden; erst nach seiner Rückkehr soll die Reform der Verwaltung berathen werden. F. zieht darauf aus, aber sein Glücksstern hat ihn diesmal verlassen, im Herbste kehrt er zurück mit Verlust seines besten Schiffes ohne etwas nennenswerthes ausgeführt zu haben. Sofort schüren seine Gegner die Volkswuth gegen den Unglücklichen; die Schärfe, mit der er auch jetzt jedem Zugeständnisse gegen die Neuerer entgegentrat, machte seine Stellung bald unhaltbar; als nun, wie F. behauptete, am 12. November Hans Schachtmann mehrere der in der Schmähschrift ausgesprochenen Beschuldigungen in großer Rathsversammlung wiederholt, [626] hält sich F. seiner im Mai übernommenen Verpflichtung entbunden. Er erneuert daher seine Appellation an den König, begibt sich, sichtlich nur um dem Acte eine größere Feierlichkeit zu verleihen, am 20. November in Amtstracht, begleitet von seinem ganzen Anhange und selbst einigen Seesoldaten vor die St. Marienkirche und heftet in eigener Person neben königlichen Edicten, die ihn des Schutzes des Königs versichern, eine eigenhändige Erklärung an, in welcher er unter der Betheuerung, daß er auch jetzt nur das Wohl der Stadt im Auge habe, als die alleinige Ursache, die ihn nöthige, bei dem Könige sein Recht zu suchen, die Verletzung seiner persönlichen Ehre darlegt, eilt dann aber sofort mit seinen Verwandten nach seinem Schloß in Dirschau, von wo er in der nächsten Zeit seinen Proceß wider seine Gegner betreibt. In der Stadt aber wird von diesen jener sein letzter Act böslich dahin gedeutet, daß er ihr als Feind abgesagt habe und mit Hülfe seiner Anhänger böse Entwürfe auszuführen im Sinne habe. Die leichtgläubige Menge geräth darüber in die wildeste Aufregung, fordert Strafe und beruhigt sich erst, als der Rath den Bürgermeister und alle seine in öffentlichen Aemtern befindlichen Freunde abgesetzt, ihn und seine Familie aber auf ewig aus der Stadt verbannt hat. Während der drei Jahre, in welchen jener Proceß mit aller Umständlichkeit der damaligen Gerichtsformen seinen Verlauf nahm und mit der Verurtheilung der Stadt zu einer schweren Geldbuße und zur Wiedereinsetzung der Ferbers in ihre Aemter und Güter abschloß, kam im Januar 1525 unter dem Einfluß der kirchlichen Bewegungen ein Aufruhr in Danzig zum Ausbruch, welcher einen vollständigen Umsturz des geistlichen und weltlichen Regimentes herbeizuführen schien. Indem aber die Häupter der Feldstät’schen Partei durch den populären Schein, den sie um sich verbreitete, sich an der Spitze der Bewegung zu erhalten wußten und dadurch die Mittel gewannen, die Stadt und die Häupter des Aufruhrs arglistiger Weise (s. oben II. S. 669 ff.) in die Hände des Königs Sigismund zu überliefern, konnte letzterer angesichts der wichtigen Dienste, die ihm diese Partei geleistet hatte, den zu Gunsten Ferber’s gefällten Spruch nicht füglich in aller Strenge zur Ausführung bringen. Sichtlich in Folge eines Compromisses kehrte nach gestilltem Aufruhr Eberhard F. im Juli 1526 nach Danzig zurück und nahm seine Stelle im Rathe als Bürgermeister wieder ein, bat aber zugleich den König und die Stadt, ihn mit Rücksicht auf sein Alter seines städtischen Amtes zu entheben, worauf der König jene Bitte gewährend ihn zum Mitglied des preußischen Landrathes ernannte, in welchem Amte er noch 1528 sich thätig erweist. Auf sein Schloß in Dirschau zurückgekehrt, hat F., seit der Katastrophe im November 1522 den Bestrebungen seines Ehrgeizes im wesentlichen entsagend, seine alten Tage litterarischer Thätigkeit, der er auch schon früher nicht ferne gestanden hatte, gewidmet und besonders durch die Sammlung preußischer Landes- und Danziger Stadtchroniken, die schon im 16. Jahrhunderte unter dem Namen Ebert Ferber’s Buch bekannt war, die er entweder selbst zusammenstellte oder durch seine Umgebungen zusammenstellen ließ, um die Geschichte seines Vaterlandes sich ein besonderes Verdienst erworben.

Vgl. meine Geschichte Danzigs zur Zeit der Matterne. Königsberg 1854, meine Geschichte von St. Marien Theil I. und Script. rerum Prus. Theil IV und V.

Mauritius F., geb. 1471 in Danzig, gest. in Heilsberg 1. Juli 1537. Bruder Eberhard Ferber’s, veranlaßte er eine verhängnißvolle Familienfehde, indem er 1498, um eine reiche Erbtochter Anna Pilemann sich bewerbend, den der Verbindung widerstrebenden Verwandten in einer Spange der Jungfrau und einem abgerissenen Stücke ihres Gewandes den Beweis entgegenhielt, daß jene sich mit ihm verlobt habe. Daraus entspann sich ein Proceß vor den geistlichen [627] Gerichten, der schließlich an den päpstlichen Stuhl gelangte; von welchem über die Gegner Ferber’s Bann und Interdict verhängt ward. Da die letzteren trotzdem die Jungfrau an den Sohn des Bürgermeisters Johann v. Suchten vermählten, so wurde allmählich in diesen Streit zweier Bürgermeister-Söhne das gesammte Patriciat Danzigs hineingezogen, bis Eberhard F. 17. Febr. 1507 eine feierliche Aussöhnung seines Bruders mit dem Haupte seiner Gegner Reinold Feldstät herbeiführte. Mauritius aber, indem er schon vor dieser Handlung in den geistlichen Stand übertrat, die Quelle des Haders für immer verstopfte. In Folge der Gunst, deren er sich schon, als er während des Processes nach Rom reist, am päpstlichen Hofe erfreut, und bei dem weitreichenden Einfluß seines Bruders wird ihm der weltliche Verlust sehr bald durch eine reiche Zahl gehäufter Ehren und Pfründen ersetzt. Er wird päpstlicher Kämmerer und Notar, Domherr später Domcustos im Ermlande, Domherr von Lübeck, Reval und Dorpat, Pfarrer von Mühlbanz bei Dirschau, 1512 von St. Petri in Danzig, welches letztere Amt er 1514 mit dem eines obersten Pfarrherrn von Danzig zu St. Marien vertauscht. Während er diese Aemter meistens als Sinecuren verwaltete, hielt er sich von 1510 zu verschiedenen Malen in Italien auf, wo er namentlich 3. Sept. 1515 in Siena zum Doctor beider Rechte promovirt wird. Ohne Zweifel nährt und veredelt dieser Aufenthalt im Süden seine Liebe zu Wissenschaft und Kunst, welche sich namentlich in den vortrefflichen Architekturen und Bildwerken offenbart, welche auf seine Anregung und zum Theil auf seine Kosten in den Jahren 1516–1520 in und bei der Marienkirche in Danzig aufgerichtet wurden. Durch den Sturz seines Bruders am 22. Nov. 1520 gleichfalls zur Auswanderung aus Danzig genöthigt, gewann er einen ehrenvollen Anlaß, dem Danziger Pfarramte zu entsagen, indem der König von Polen ihn schon im Januar 1523 zu dem soeben erledigten Bisthum Ermland nominirte, dessen Verwaltung er noch in demselben Jahre übernahm und wenigstens in den ersten acht Jahren mit erfolgreichem Eifer führte. Es gelang ihm nicht nur bei den Friedensverhandlungen in Krakau 1525 seine Diöcese gegen die Gelüste, welche der neue Herzog von Preußen und der König von Polen nach einer ganzen oder theilweisen Säcularisation ihres Grundbesitzes trugen, zu vertheidigen und in ihrem vollen äußeren Bestande zu behaupten, sondern auch aus dem tiefen Verfall, in den sie durch die leichtsinnige Verwaltung seines Vorgängers und in Folge der Verwüstungen des letzten Krieges gerathen war, zu friedlicher Ordnung und äußerem Wohlstand emporzubringen. Ob der Eifer, den er in seinen Verordnungen gegen die von ihm jedenfalls höchst oberflächlich aufgefaßte evangelische Lehre ausspricht, aus einem religiösen Interesse hervorgegangen oder nur dem Könige von Polen zu Gefallen sich äußerte, kraft dessen er theils in seinen 1523 erlassenen Mandaten, theils bei seiner Anwesenheit in Preußen 1526 auf eine nachdrückliche Verfolgung der neuen Ketzerei gedrungen hatte, steht dahin. Thatsächlich hat dieselbe unter ihm in seiner ganzen Diöcese, vornehmlich in Braunsberg und Elbing, bedeutende Ausbreitung gewonnen. Seit 1531 vom Schlage gerührt, wurde er durch seine seitdem fast andauernde Kränklichkeit bald genöthigt an einen Coadjutor zu denken; jedoch gelang es ihm erst kurz vor seinem Tode einen solchen in der Person seines Landsmannes Johann Dantiscus (Bd. IV. S. 746) zu gewinnen.

Vgl. Eichhorn in der Ztschr. des Ermlandes I. 286 ff.

Constantin F., geb. 9. Juni 1520, † 15. Febr. 1588. Von den 16 Kindern Eberhard Ferber’s hat Constantin als sein jüngster Sohn, so wie er allein das Geschlecht in männlicher Linie fortsetzte, so auch allein die staatsmännische Laufbahn des Vaters verfolgt und gleich diesem durch geschickte Benutzung der Zeitverhältnisse im nordöstlichen Europa sich um seine Vaterstadt [628] wie um Westpreußen dauernde Verdienste erworben. Seit 1555 Bürgermeister in Danzig hat er wesentlich darauf hingewirkt, daß zunächst seiner Stadt (4. Juli 1557), in den nächsten 15 Jahren aber auch den meisten andern Städten Westpreußens durch Freibriefe des Königs Sigismund August von Polen das Recht der freien Uebung der Augsburgischen Confession zu Theil wurde so wie daß zur Begründung der evangelischen Lehre unter ihm als Protoscholarchen 13. Juni 1558 das Gymnasium in Danzig eröffnet ward. Als im J. 1569 in Folge des Abfalls der preußisches Prälaten und eines großen Theils des Adels von der gemeinsamen Sache Westpreußen in eine polnische Provinz umgewandelt wurde, hat Constantin F. unterstützt von seinem Amtsgenossen Georg Klefelt[WS 1] durch den muthigen Widerstand, den beide leisteten und welchen selbst ein peinlicher Proceß und eine halbjährige Gefangenschaft, welche man 1570 in Polen über sie verhängte, nicht zu brechen vermochte, die gleichzeitig geplante Vernichtung der Selbständigkeit Danzigs vereitelt. Wenn er sodann im Jahre 1576, als der neugewählte König Stephan Batori dieselbe zu bestätigen sich weigerte, die Stadt dazu bestimmte, sich den Gefahren eines offenen Kampfes gegen das polnische Reich zu unterziehen, so hatte die muthvolle Durchführung dieses Entschlusses einen Frieden zum Gewinn, in welchem nicht nur die bürgerlichen Rechte neu anerkannt wurden, sondern auch die religiösen Vorrechte (in dem Marienburger Vertrage vom 16. Dec. 1577) verstärkte Sicherheit gewannen. Weniger glücklich war er in der Verfolgung des kühnen Projectes, die damaligen dem Aussterben nahen Inhaber der innerhalb und an den Grenzen des Stadtgebietes befindlichen ausgedehnten Klostergüter zur Abtretung oder zum Verkaufe derselben an die Stadt zu veranlassen. Bis zum J. 1564 war der Plan so weit gediehen, daß die städtischen Klöster thatsächlich abgetreten, über den Verkauf der Feldklöster von Oliva und Carthaus Verträge abgeschlossen waren, deren Bestätigung durch den Diöcesan-Bischof und den König von Polen nahe bevorstand. Aber der um jene Zeit von dem Bischof Stanislaus Hosius in Ermland geleiteten Reactionspartei gelang es, die alten Zustände größtentheils wiederherzustellen. Noch weniger glücklich endigten des Bürgermeisters großartige industrielle und kaufmännische Unternehmungen. Indem er sich erbot, einen Theil der durch die ungewöhnlichen Weichsel-Durchbrüche der Jahre 1540 und 1542 zerstörten und in Sümpfe umgewandelten 17 Dorfschaften der Niederung zu entwässern und culturfähig zu machen, gewann er sich dadurch bis zum Jahre 1555 ein Besitzthum von reichem Ertrage, dem er den stolzen Namen Constantinopel (jetzt heißt es Nobel) gab und das in Verbindung mit einer großen Zahl anderer Güter, welche er theils ererbt theils auf andere Weise erworben hatte, ihn zu einem der reichsten Grundbesitzer machte. Noch größern Gewinn brachten die ausgedehnten Bankgeschäfte, welche er eine Reihe von Jahren in Verbindung mit dem im nördlichen Deutschland angesehensten Wechslerhause der Loytze betrieb. Gemeinsam brachten beide Häuser namentlich für die Könige von Polen und Schweden gegen Verpfändung von Gütern und Einkünften Anleihen von starkem Betrage zu Stande. F. gelangte dadurch in den Ruf eines sehr reichen Mannes; das kostbare Silbergeschirr seines gastfreien Hauses setzte 1572 den französischen Gesandten Jean Belagny in Erstaunen. Aber in diesem Jahre erlitt sein Vermögen namentlich durch die in Polen eingetretene Anarchie und den dadurch herbeigeführten Bankerott der Loytzen schwere Einbuße und wurde schließlich durch eine verunglückte Speculation bei König Johann von Schweden dermaßen zerrüttet, daß bei seinem Tode seine Söhne sich nur nach starkem Bedenken zur Uebernahme der Erbschaft entschlossen.

Vgl. meine Kirchengesch. von Danzig I. und Preuß. Provinzialbl. 1843. (George Klefelt und seine Zeit).


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Georg Kleefeld (1522–1576), Bürgermeister von Danzig.