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Artikel „Fabricius, Ulrich“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 524–525, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fabricius,_Ulrich&oldid=- (Version vom 20. Dezember 2024, 12:17 Uhr UTC)
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Fabricius: Ulrich F., aus Coblenz, Jurist, geb. 1489, hieß eigentlich Ulrich Windemacher, unter welchem Namen er im Sommer 1506 in die Matrikel der Universität Erfurt sich eingetragen findet. Dort gehörte er sicherlich dem Humanistenkreis an zugleich mit Ulrich von Hutten, dem er, wenn nicht [525] alles trügt, von Köln nach Erfurt gefolgt war. Hutten selbst hat der Freundschaft, die ihn, als er in früher Jugend die Rheingegenden durchwanderte, mit F. verband, ein schönes Denkmal gesetzt.

Hunc olim nobis fines pereuntibus hosdem
     In studiis socium Palla amica dedit;
Una quies unusque labor, communis utrique
     Vita fuit: tantum contulit ille mihi:
Disiunxit tandem spacio fortuna locorum,
     Heu quantum studiis invidiosa meis:
Quod potuit fecit, sed fido ego corde tenebo
     Hunc iuvenem et vera dignor amicicia.
Ipse suum ad dulces carmen componere nervos
     Novit, et arguto dulciter ore canit.
 (Hutten. Querel. II. Eleg. X. 192 ss.)

Es ist indeß überliefert, daß F. nicht blos auf deutschen, sondern auch auf italienischen und französischen Universitäten studirt hat. Neben den humanistischen Studien wendete er sich der Jurisprudenz zu. In letzterer erlangte er den Doctorgrad. Dann begab er sich in die Dienste des Erzbischofs Richard von Trier, wo er allmählich bis zum Mitglied des Geheimenrathes (Hofrath) emporstieg und eine sehr bedeutende, einflußreiche Stellung einnahm. F. unterhielt einen ausgebreiteten und regen litterarischen Verkehr. Zu Erasmus, Graf Hermann v. Neuenar, Beatus Rhenanus, Bonifacius Amerbach, Jakob Sobius, seinem Landsmann Petrus Mosellanus hatte er freundschaftliche Beziehungen, aber auch über Deutschland hinaus stand er in Verbindung, z. B. mit den Italienern Aldus Manutius und Petrus Bembus, in Frankreich mit Wilhelm Budäus, dem Kanzler Du Prat und Anderen. Vom Erzbischof Richard mit einer Ermächtigung versehen, alten Codices im Erzstift Trier nachzuforschen, war er glücklich im Finden; Vieles und nicht Unerhebliches verschaffte er dem Aldus Manutius und Franciscus Asulanus zum Abdruck. In seiner amtlichen Stellung wurde F. wiederholt zu auswärtigen Missionen benutzt: als Gesandter kam er nach Rom und in andere italienische Städte, auch nach Frankreich und schließlich nach Spanien. Dorthin führte ihn ein Auftrag an Kaiser Karl V. Auf der Heimreise erkrankte er zu Genua und starb daselbst am Tage Mariä Magdalenä 1526. Im Jahre darauf heirathete seine Wittwe Hedwig den bekannten Juristen Justinus Gobler, welcher dadurch in den Besitz der litterarischen Nachlassenschaft des Verstorbenen gelangte. Gobler gab manches davon heraus, so namentlich einen „Processus iudiciarius“ (Basil. s. a. 8).

Zu vergl. Strauß, Ulrich von Hutten, S. 31. – Böcking, Ulrich von Hutten’s Schriften, 3. Bd. S. 75. Not. zu v. 192. – Muther, Universitätsleben, S. 465; derselbe, Zur Geschichte der Rechtswissenschaft, S. 153. 366.