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Artikel „Fabarius, Johann David“ von Hermann Müller (Bibliothekar) in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 487–488, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fabarius,_Johann_David&oldid=- (Version vom 30. Dezember 2024, 02:54 Uhr UTC)
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Fabarius: Johann David F., ein Sohn des wegen seiner Rechtschaffenheit und Religiosität seiner Zeit allgemeine Hochachtung genießenden Rathsherrn Johann Sigismund F. zu Schraplau in der Grafschaft Mansfeld, wurde daselbst am 29. September 1686 geboren. Die Erziehung des Sohnes leitete bis zu dessen zwölftem Lebensjahre der Vater, welcher Jurist war, in Gemeinschaft mit dem Ortspfarrer Andreas Sichtel, die folgenden drei Jahre der letztere, welcher den Knaben in seine Wohnung aufgenommen hatte, allein. In seinem fünfzehnten Jahre übergab man ihn dem Gymnasium in Gotha, welches er sechs Jahre hindurch besuchte. Einundzwanzig Jahre alt bezog er die Universität Halle, um Rechte zu studiren, hörte hier die damaligen Koryphäen der Rechtswissenschaft, Peter v. Ludwig, Jacob Friedrich Ludovici, Nicolaus Hieronymus Gundling, Johann Samuel Stryck, Justus Henning Böhmer, verließ nach dreijährigem Studium diese Universität und begab sich zu Verwandten nach Stendal, in der Absicht, das in Halle Gehörte nochmals gründlich zu repetiren. Sein Vorsatz, nach Verlauf eines Jahres sich von neuem den akademischen Studien in Halle zu widmen, gelangte aus dem Grunde nicht zur Ausführung, weil ihm inzwischen das höchst vortheilhafte Anerbieten, die Stelle des Erziehers in der Familie des Barons v. Gams zu übernehmen, gemacht und von ihm angenommen wurde. Drei Jahre hatte er diesen Unterricht geleitet, als Graf Malte von Putbus ihn zu seinem ersten Secretär und Justitiar für seine Herrschaft auf Rügen ernannte. Diese Stellung legte F. unter anderem die Pflicht auf, das gräfliche Haus in Rechtsangelegenheiten als Mandatar vor den schwedisch-pommerschen Gerichten zu vertreten. Um die Berechtigung hierzu zu erhalten, wurde er königl. Tribunalsprocurator und promovirte daneben am 15. Septbr. 1730 in Greifswald auf Grund einer unter dem Präsidium von Philipp Balthasar Gerdes öffentlich vertheidigten Inaugural-Dissertation „De usu practico querelae inofficiosi testamenti“ (Gryphiswaldiae 1730. 4.). Auch das gräfliche Archiv ward seiner Obhut und Verwaltung anvertraut und er hat aus diesen Schätzen auswärtigen Gelehrten, insbesondere auch dem bekannten Historiker Albert Georg v. Schwartz in Greifswald, wie ich aus dessen Briefwechsel ersehe, mit Rath und That, durch Uebersendung von Copien desiderirter Urkunden etc. namhafte Unterstützung geleistet. Sein Amt als gräflicher Justitiar gab er nach sechsjähriger Verwaltung auf und lebte von 1736 an in Bergen auf Rügen als Privatgelehrter, wurde im October desselben Jahres von der Gesellschaft für pommersche Geschichte in Greifswald, welche unter dem Namen „Societas collectorum [488] historiae et juris patrii“ bekannt ist, zum Mitgliede ernannt und nahm 1741 die auf ihn gefallene Wahl als Bürgermeister von Bergen an. Nur kurze Zeit hat er als solcher gewirkt und ist am 15. Juli 1743 gestorben. Außer der bereits angeführten Dissertation schrieb er: „Nöthige Erläuterung des alten und neuen Rügens mit einer Fortsetzung bis auf die gegenwärtige Zeit. I. Die Präpositur Bergen“ (Greifswald und Stralsund 1737. 4.). Das zweite Capitel, welches eine Geschichte der Parochie Zudar enthielt und nach einer Aeußerung des Verfassers in der Vorrede zu I. bereits druckfertig vorlag, ist nicht erschienen und das Manuscript scheint verloren zu sein. Das Werk bildet einen Commentar und Ergänzung zu Ernst Heinrich Wackenroder’s „Altes und neues Rügen“ (Stralsund 1732. 4.). Ferner hat man von ihm eine „Genealogia diplomatica dynastarum in Putbus oder gründliches Geschlechtsregister der Herren zu Putbus … vom Fürsten Ratzen bis auf unsere Zeit“ (Greifswald 1734. 4.), von welchem Werk die Greifswalder Universitätsbibliothek auch eine Handschrift (Ms. Pomer. Fol. 90 no. 3) besitzt.