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Artikel „Erlung, Bischof von Wirzburg“ von Theodor Henner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 227–229, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Erlung&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 16:16 Uhr UTC)
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Erlung, Bischof von Wirzburg (1105–1121). Die Zeit seiner Geburt ist unbekannt, ebenso seine Abstammung; die in älteren und neueren Werken sich findenden Angaben, er sei ein Graf v. Calw oder ein Herr v. Cundorf gewesen, entbehren der genügenden Beglaubigung. Dagegen berichtet ein Zeitgenosse Erlungs, der Chronist Ekkehard v. Aura, den[1] wir überhaupt die besten Nachrichten über ihn verdanken, er habe von seinem gelehrten Oheim, dem Bischof Meinhard von Wirzburg (1085–1088), den Spätere nicht ganz unglaubwürdig aus dem Hause der Grafen v. Rothenburg (s. d. Art.) abstammen lassen, seine sorgfältige Erziehung vor allem in litterarischer Hinsicht empfangen. Seine öffentliche Laufbahn begann E. als Canoniker des Domstifts zu Bamberg, wol durch Vermittlung jenes Meinhard, der vor der Erhebung auf den Wirzburger Stuhl hier Scholasticus gewesen war. Auch auf seine politische Richtung dürfte dieses verwandtschaftliche Verhältniß wol einen bestimmenden Einfluß geübt haben; denn wie einst der Oheim, so blieb dann auch der Neffe ein getreuer Anhänger Heinrichs IV. bis zu dessen Ende. Aber von noch größerer Bedeutung waren Erlungs Beziehungen zu Bischof Otto von Bamberg; in einem uns noch erhaltenen Briefe (Codex Udalrici ed. Jaffé no. 118) preist er letzteren in den wärmsten Worten als seinen Freund und Gönner. Diesem Umstand verdankte er die Nachfolgeschaft in der kaiserlichen Kanzlei nach der Erhebung Otto’s auf den Bamberger Stuhl; und vom 15. Juli 1103 bis 15. Febr. [228] 1105 begegnen wir dem E. als Kanzler für Deutschland in den Urkunden Kaiser Heinrichs IV. Ekkehard rühmt seine Amtsführung; und es war sicher ein Zeichen besonderen Vertrauens, daß ihn der Kaiser im J. 1105, wol auch auf die Empfehlung Otto’s von Bamberg hin, zum Bischof von Wirzburg ernannte; eine durch die vorausgegangenen heftigen Kämpfe zwischen der päpstlichen und der kaiserlichen Partei um den Besitz der Stadt und des Bisthums Wirzburg doppelt wichtige, aber auch doppelt schwierige Stellung. In der That mußte schon seine bloße Erhebung zu einem erneuten Ausbruch dieses Zwistes führen. Denn bald nach dem Tode des letzten Bischofs Einhard hatte ein Theil des Clerus und Volkes den Dompropst Rupert zum Nachfolger gewählt; und der damals das ganze Reich erschütternde Kampf zwischen Heinrich IV. und seinem Sohne äußert nun auch auf Wirzburg seine lebhafte Rückwirkung: der Kaiser schützte nach Kräften E., während der junge König sich zum eifrigen Verfechter Ruperts aufwarf. Zweimal mußte E. den Gegnern weichen; ja beim zweitenmale ist er sogar in die Gewalt Heinrichs V. gerathen, der ihn indessen in seiner Capelle nur in leichter Gefangenschaft hielt, im übrigen sogar mit besonderer Auszeichnung behandelte; wahrscheinlich schon in der Absicht, die anerkannte Begabung des Mannes bald der eigenen Sache dienstbar zu machen. Da bereitete im J. 1106 der Tod des Kaisers und des Bischofs Ruppert (11. October) dem Wirzburger Schisma ein rasches Ende. Mit Genehmigung des Papstes und des Königs sowie unter freudiger Zustimmung von Clerus und Volk kehrte jetzt E. nach Würzburg zurück, um von da an unbestritten diese Diöcese zu regieren. Ueber seine innere Verwaltungsthätigkeit in dieser Stellung ist nur sehr wenig bekannt; so u. a. eine Schenkung ihm gehöriger Güter zu Cundorf und Gauenheim an das Domcapitel. Um so bedeutender tritt dagegen Erlungs Haltung in den großen zeitbewegenden Wirren nach dem erneuten Ausbruch des Kampfes zwischen Kaiser und Papst hervor; und zwar begegnen wir hier der damals nicht seltenen Erscheinung, daß gerade hervorragende Persönlichkeiten dem rückhaltlosen Anschluß an die eine oder andere Partei möglichst lange auszuweichen suchten und auf diese Weise mehrfach hin- und herschwankten, sei es aus berechnender Klugheit, oder in Folge der heillosen Verwirrung und Verkehrung aller Verhältnisse. So diente E. nach dem Tode Heinrichs IV. eine Reihe von Jahren der Sache Heinrichs V., ebenso wie sein Freund Otto von Bamberg, obschon beide keineswegs Gegner der strengeren kirchlichen Anschauungsweise waren. Mehrfach wurde er in dieser Zeit mit wichtigen diplomatischen Sendungen betraut; so 1107 zu dem Concil von Troyes, 1115 zu Lothar von Sachsen zum Zwecke von Friedensunterhandlungen. Als indessen in dem letztgenannten Jahre durch den Sieg Lothars am Welfesholze und durch die eifrige Thätigkeit des Cardinallegaten Cuno von Präneste sich ein Umschwung zu Ungunsten des Kaisers vorbereitete, was besonders in der Kirchenversammlung zu Köln, wo auch Otto von Bamberg erschien, zum Ausdruck kam, da trat in Erlungs Haltung eine entscheidende Wendung ein. Heinrich V. hatte ihn nach Köln entsandt, um das heraufziehende Gewitter durch seine bewährte diplomatische Kraft zu beschwören; allein mit gänzlich umgewandelter Gesinnung kehrte er an den kaiserlichen Hof zurück. Nur durch Drohungen brachte man ihn dazu, vor dem gebannten Kaiser die Messe zu lesen, und unmittelbar darauf entzog er sich aller Gemeinschaft mit ihm durch die Flucht. Die Antwort Heinrichs darauf war die Entziehung des ostfränkischen Herzogthums und die Uebertragung desselben an seinen Neffen den Staufer Konrad; man griff jetzt nicht mehr zu dem Mittel, Gegenbischöfe aufzustellen, suchte aber dafür die gegnerischen Kirchenfürsten in ihrem weltlichen Besitzstande möglichst zu schädigen. Neue heftige Kämpfe waren damit für das Hochstift Wirzburg entfesselt, über deren Verlauf wir leider nicht näher unterrichtet sind; [229] nur so viel berichtet Ekkehard, daß die in den darauffolgenden Jahren allgemein herrschende Verwirrung gerade im Wirzburg’schen den höchsten Grad erreichte. E. scheint, unterstützt von Bischof Adelbert von Mainz, dem Staufer lebhaften Widerstand geleistet haben, bis endlich am 1. Mai 1120 der Kaiser die „richterliche Gewalt in Ostfranken“ der Wirzburger Kirche wieder zurückgab. Wie es mit diesen für die Geschichte des Wirzburger Territoriums und besonders für die vielbehandelte Wirzburger Herzogthumsfrage so hochwichtigen Vorgängen sich des näheren verhielt, ist uns leider verborgen; auch die neuesten Forschungen waren nicht im Stande, den darauf liegenden Schleier zu lüften. Jedenfalls haben aber durch jenes Privileg die Wirzburger Herzogthumsansprüche zuerst eine festere Grundlage gewonnen. Die von späteren Chronisten daran geknüpften Erzählungen, der Bischof habe sich von da an ein Schwert vortragen lassen u. dgl. sind indessen lediglich ausschmückende Zuthaten. – Von nun an lebte E. wieder in gutem Einvernehmen mit dem Kaiser, ohne indeß diesen Frieden lange genießen zu können; am 28. Decbr. 1121 erlag er im Benedictinerkloster Schwarzach einem mehrjährigen aussatzartigen Leiden; ein in seinen nächsten Folgen verhängnißvolles Ereigniß, indem es in Wirzburg abermals zu einer Doppelwahl kam, die auch dem Zustandekommen des großen allgemeinen Friedenswerkes störend in den Weg trat. E. fand zu Schwarzach auch seine letzte Ruhestätte, wie es scheint aus dem Grunde, weil dies in der kaiserlich gesinnten noch im Bann befindlichen Stadt Wirzburg nicht gut thunlich war. – Nicht unerwähnt darf bleiben, daß in neuerer Zeit besonders durch W. v. Giesebrecht E. als der muthmaßliche Verfasser der berühmten Vita Henrici IV. bezeichnet worden ist. Die vertrauten Beziehungen, in denen E. zu jenem Kaiser gestanden, seine von Ekkehard so sehr betonte litterarische Bildung und so manches andere lassen in der That diese Vermuthung als eine sehr ansprechende erscheinen.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 227. Z. 16 v. u. l.: dem (st. den). [Bd. 6, S. 795]