ADB:Erhard, Christian Daniel
v. Carmer geschrieben); „Handbuch des Preußisch-Brandenburgischen Civilrechts“, 1793. Seinen „Entwurf eines Gesetzbuchs über Verbrechen und Strafen für die zum Königreiche Sachsen gehörigen Staaten“, 1816, wie seine „Nachgelassenen Gedichte“, 1823, gab Ch. G. E. Friederici mit Biographie heraus.
Erhard: Christian Daniel E., Rechtsgelehrter, geb. 6. Febr. 1759 zu Dresden, † 17. Febr. 1813 in Leipzig. Er bezog 1778 die Universität Leipzig und wurde daselbst 1781 Baccalaureus der Rechte, 1782 Magister der Philosophie und Doctor der Rechte, dann Oberhofgerichts-Advocat, auch 1783 Beisitzer im Niederlausitzer Landgericht, 1787 außerordentlicher, 1793 ordentlicher Professor der Rechte, Beisitzer der Juristenfacultät und des Oberhofgerichts, 1809 Oberhofgerichtsrath. Von seinen Schriften sind auszuzeichnen: „Handbuch des chursächsischen peinlichen Rechts“, 1789, 2. Aufl., 1832; „Versuch einer Kritik des allgemeinen Gesetzbuchs für die preußischen Staaten“, 1792 (auf Veranlassung des Großkanzlers