ADB:Eberstein, Karl Freiherr von

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Artikel „Eberstein, Karl Freiherr von“ von Rudolf Jung in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 48 (1904), S. 229–230, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberstein,_Karl_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 11:54 Uhr UTC)
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Eberstein: Joseph Karl Theodor Freiherr von E., der letzte männliche Sprosse des Mannheimer Zweiges des Geschlechtes von Eberstein, wurde am 12. August 1761 in Mannheim geboren. Am Hofe seines Pathen, des Kurfürsten Karl Theodor von der Pfalz erzogen, wurde er 1780 Accessist auf der adeligen Bank des kurpfälzischen Hofgerichts, 1783 kurpfälzisch-bairischer Kämmerer und 1784 Wirklicher Neuburgischer adeliger Regierungsrath. Mit Erlaubniß des Kurfürsten Karl Theodor trat er 1786 in den Dienst des Fürsten Karl Anselm von Thurn und Taxis und zwar als Hofmeister der in Würzburg studirenden Taxis’schen Prinzen, die er auch auf der üblichen Bildungsreise begleitete. Nach der Rückkehr wurde er 1788 Wirklicher Geheimer Rath und Präsident bei der fürstlichen Landesregierung in Regensburg, blieb aber auch weiterhin Gouverneur des Erbprinzen Karl Alexander von Taxis. 1797 wurde E. zweiter dirigirender Geheimer Rath und Präsident bei der Geheimen Canzlei und General-Postdirection in Regensburg, zog sich aber schon 1798 ins Privatleben nach Heidelberg zurück, anscheinend als Opfer einer Intrigue gegen ihn am kaiserlichen Hofe. 1806 ernannte ihn Fürst Karl Alexander von Thurn und Taxis zu seinem Residenten beim Fürsten Primas des Rheinbundes Karl von Dalberg; dieser aber zog E. als Wirklichen Geheimen Staatsrath zur Verwaltung des Fürstenthums Regensburg in seine Dienste und ernannte ihn bald darauf am 29. November 1806 zum Concommissarius bei der für die Verwaltung der Stadt Frankfurt a. M. eingesetzten fürstlich Primatischen Generalcommission. Deren tretbende Kraft war E.; voll Hohn und Spott gegen die zurückgebliebene reichsstädtische Verwaltung griff er, dem der Fürst die Oberaufsicht über den Dienstbetrieb der städtischen Aemter anvertraut hatte, scharf ein; ein großer Theil der heilsamen Reformen, welche die Generalcommission in rascher Folge einführte, ist seiner Energie und Einsicht zu verdanken, besonders auf dem Gebiete des Armen- und Stiftungswesens. Im September 1807 begleitete er den Fürsten Primas nach Paris und legte hier einen interessanten Plan zu einem Fundamentalstatut [230] für den Rheinbund vor; er scheiterte an der Abneigung Kaiser Napoleon’s, dem Rheinbunde eine festere Organisation zu geben. Am 6. September 1810 ernannte Dalberg, der mit Eberstein’s Geschäftsführung außerordentlich zufrieden war, ihn zum Minister-Staatssecretär und zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten, des Cultus und der Militär-Verwaltung des neugegründeten Großherzogthums Frankfurt. E. war wohl derjenige Minister des Großherzogs Karl v. Dalberg, der durch seine vielseitige Erfahrung und Entschlossenheit den größten Einfluß auf den schwankenden Herrscher hatte. Er war der Typus eines rheinbündlerischen Bureaukraten: rücksichtlos, aufgeklärt, an den Ideen der französischen Revolution weitergebildet, von scharfem Blick und kaltem Verstand; wenn man ihm auch gerade keine deutsch-nationale Gesinnung nachsagen kann, so muß doch anerkannt werden, daß der harte Realpolitiker, dessen Ziel das Wohl seines Kleinstaates war, das Heil für denselben nicht in der französischen Bevormundung sah. Nach dem Zusammenbruche des Großherzogthums Frankfurt zog sich E. nach Mainz zurück. Hier lebte er bis zu seinem am 29. März 1833 erfolgten Tode. E. hat besonders im letzten Jahrzehnt des XVIII. Jahrhunderts in einer Reihe von meist anonym erschienenen Schriften seine Stellung zu den Zeit- und Tagesfragen dargelegt; sie dürften sich vollständig in der Mainzer Stadtbibliothek finden, der er seine Bücher und Acten vermacht hat; letztere sind für seine Thätigkeit unter dem Fürsten Primas und Großherzog von Frankfurt nicht ohne Interesse.

L. F. Frh. v. Eberstein, Urkundliche Geschichte des Geschlechtes Eberstein, Bd. III. Zweite Ausgabe (Berlin 1889), S. 603–639; – Derselbe, Abriß der urkundlichen Geschichte des Geschlechtes Eberstein (Dresden 1893), S. 132–134. – K. Frh. v. Beaulieu-Marconnay, Karl v. Dalberg und seine Zeit (Weimar 1879), Bd. II. – P. Darmstaedter, Das Großherzogthum Frankfurt (Frankfurt 1901), woselbst weitere Litteraturangaben.