ADB:Thurn und Taxis, Karl Alexander Fürst von

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Artikel „Taxis (Thurn und Taxis), Karl Alexander Fürst von“ von Josef Rübsam in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 501–504, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Thurn_und_Taxis,_Karl_Alexander_F%C3%BCrst_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 20:57 Uhr UTC)
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Taxis (Thurn und Taxis): Karl Alexander, Fürst von Th. und T., geboren am 22. Februar 1770 zu Regensburg, bereiste, nach Vollendung seiner Studien zu Straßburg, Würzburg und Mainz, mit seinem jüngeren, als kurwürttembergischer Generalmajor am 7. Decbr. 1805 zu Stuttgart verstorbenen [502] Bruder, dem Prinzen Friedrich Johann, die Niederlande, Frankreich, England, Holland, die Schweiz und Italien. Durch seine am 25. Mai 1789 zu Neustrelitz vollzogene Vermählung mit Therese Mathilde, Prinzessin von Mecklenburg-Strelitz, wurde der Fürst Schwager der Prinzessin Luise, der nachmaligen Gemahlin König Friedrich Wilhelm’s III. von Preußen. Bereits zu Lebzeiten seines Vaters, des Fürsten Karl Anselm (S. 504), wurde Erbprinz Karl Alex. zum kaiserlichen Principalcommissar bei der allgemeinen Reichsversammlung zu Regensburg ernannt.

Durch den Artikel 24 der zu Paris am 12. Juli 1806 abgeschlossenen Rheinbundsacte wurde das fürstlich Thurn und Taxis’sche Haus mediatisirt. Die fürstlichen Besitzungen in Schwaben fielen theils Hohenzollern, theils Württemberg zu. Der Primus der rheinischen Conföderation, Karl von Dalberg, Fürst zu Regensburg und Herr zu Frankfurt, überließ dem fürstlichen Hause am 27. December 1806 die Civilgerichtsbarkeit über seine Dienerschaft in erster und zweiter Instanz. Auch die „Zoll-, Mauth- und Umgeldsfreiheit“, eines der ältesten und wichtigsten Privilegien der fürstlichen Familie, blieb derselben ungeschmälert. Der Zusammenbruch des Reiches hatte auch das Thronlehen der Taxis’schen Posten unter seinen Trümmern begraben. Die einzelnen Staatengebilde, welche nicht bereits eigene Posten gehabt, beanspruchten das Postregal nunmehr für sich. Mit großer Rücksichtslosigkeit wurde die Taxis’sche Post aus einem beträchtlichen Theile von Deutschland verdrängt. Baiern hatte kurz vor Stiftung des Rheinbundes durch Patent vom 14. Februar 1806 dem Fürsten von Thurn und Taxis das Erblandpostmeisteramt als Thronlehen verliehen, hob jedoch am 3. März 1808 die fürstlichen Posten wieder auf und errichtete eigene Posten. Die unter der großherzoglich primatischen Regierung von Regensburg nach Frankfurt am Main verlegte General-Direction der sämmtlichen dem fürstlich Thurn und Taxis’schen Hause unterstellten Posten behielt gemäß der Vereinbarung mit der freien Stadt Frankfurt vom 20. Mai 1816 auch nach Errichtung des deutschen Bundes ihren Sitz in Frankfurt bis zum Uebergang der Posten an die Krone Preußen im J. 1866.

Zu Ende des Jahres 1810 waren auf dem durch den Luneviller Frieden um ein volles Zehntheil geminderten Areal des ehemaligen Deutschen Reiches nicht weniger als 43 (7 andere abgesonderte nicht gezählt) verschiedene Anstalten für den deutschen Postverkehr thätig. Trotz aller Verluste und Schmälerungen stand zu Anfang des Jahres 1811 noch immerhin ein recht ansehnlicher Theil Deutschlands unter der Taxis’schen Postverwaltung. Ihr Areal betrug damals 1030 Quadratmeilen mit 3 065 315 Bewohnern. Mit der Niederwerfung Napoleon’s kamen bessere Zeiten für die Taxis’sche Post; in einem beträchtlichen Theile des nordwestlichen Deutschlands sowie in den zurückeroberten linksrheinischen Ländern hielt sie wiederum ihren Einzug. Auch verwaltete die Taxissche Post im Namen der verbündeten Mächte die Posten in den besetzten französischen Gebietstheilen diesseits der Alpen. Zur Unterstützung der 1814 gegen Napoleon aufgebotenen Streitkräfte begünstigte Fürst Karl Alex. die Bildung eines freiwilligen Jägercorps aus dem Regenkreise.

Der Artikel 17 der deutschen Bundesacte (1815) garantirte dem Fürsten den durch den Reichsdeputations-Hauptschluß oder spätere Verträge bestätigten Besitz und Genuß der Posten in den verschiedenen Bundesstaaten. Das fürstliche Haus erhielt dementsprechend theils die Verwaltung der Posten zurück, theils Entschädigungen durch Grundbesitz oder Ablösungssummen. Infolge der Abtretung von Regensburg an Baiern (1810) wurden die standesherrlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses durch königliches Decret vom 27. März 1812 neu geregelt. Für die an Baiern gefallenen Posten erhielt Karl Alex. am [503] 23. April 1812 die Klostergebäude der ehemaligen Reichsabtei St. Emmeram nebst Zubehör, die Herrschaften Donaustauf und Wörth als Thronlehen, die Einkünfte des Rentamts Meran sowie die Höfe Moritzbrunn und Weißenkirchen bei Eichstätt. Die bairische Verfassungsurkunde vom 26. Mai 1818 bestätigte die Ebenbürtigkeit der Familie Thurn und Taxis mit den regierenden Häusern, einen privilegirten Gerichtsstand u. s. f. und verlieh dem Haupte derselben, dem „Kronoberstpostmeister“, Sitz und Stimme in der Reichsrathskammer. Von den mit den verschiedenen Staaten auf Grund des Artikels 17 der Bundesacte geschlossenen Verträgen möge zunächst das Abkommen mit Preußen erwähnt werden, kraft dessen Karl Alex. als Entschädigung für die Ausübung des Postregals in den rechtsrheinischen Gebieten Preußens die Domänen Adelnau, Krotoszyn, Orpiszewo und Rozdrazewo im Großherzogthum Polen als Mann-Thronlehen erhielt, welches am 29. Mai 1819 zu einem Fürstenthum unter preußischer Landeshoheit erhoben wurde. Durch Vertrag mit Württemberg dd. 27. Juli 1819 wurde dem Fürsten Karl Alex. von Thurn und Taxis für sich und seine standesmäßigen männlichen Nachkommen, sowie, nach Erlöschung dessen Stammes, dem Fürsten Maximilian Josef von Th. u. T. (S. 517), und dessen standesmäßiger Nachkommenschaft, die Würde und das Amt eines Königlich Württembergischen Erb- und Landpostmeisters und mit demselben das nutzbare Eigenthum und die Verwaltung sämmtlicher Posten im Königreiche und die damit verbundenen nutzbaren Postrechte als ein Erb-Mann-Thronlehen verliehen.

Obschon Fürst Karl Alexander, wie er in seinem Testament sagt, „mehr als einmal mit Zugrunderichtung Unseres Hauses und mit der Vernichtung Unserer ganzen Existenz bedroht“ gewesen, so nahm doch die Macht und das Ansehen der fürstlichen Familie, nachdem die Kriegsstürme sich gelegt, und durch die deutsche Bundesacte wiederum eine gesicherte rechtliche Basis geschaffen war, einen ungeahnten Aufschwung. Karl Alex. erweiterte seine Besitzungen in Schwaben und in Baiern und kaufte in Böhmen die Herrschaft Chotieschau (1822), sowie die Herrschaften Chraustowitz sammt Holegschowitz und Richenburg (1823) von dem Grafen Philipp Kinsky. Infolge dieser bedeutenden Grunderwerbungen wurde dem Fürsten und seiner Familie am 6. März 1823 das Recht der Landsmannschaft im Herrenstande des Königreiches Böhmen verliehen. – Die angestammte Wohlthätigkeit des Fürsten bewährte sich besonders auch während der theueren Jahre 1816 und 1817 durch vielfältige und reichliche Unterstützung nicht nur an Bedienstete und Unterthanen, sondern an die Armen überhaupt, zumal in Regensburg. Karl Alex. starb an den Folgen eines wiederholten Blutschlagflusses am 15. Juli 1827 auf Schloß Taxis in Württemberg, nachdem er 22 Jahre lang unter den schwierigsten Verhältnissen regiert hatte. Auf das treueste unterstützt wurde derselbe durch seine Gemahlin, die Fürstin Therese, deren einflußreichem Wirken das fürstliche Haus die Abwendung noch größerer Verluste zu verdanken hatte. Seiner letztwilligen Verfügung entsprechend wurde Karl Alex. in der Schloßkirche zu Neresheim in Schwaben beigesetzt.

Regensburger Zeitung, Jahrg. 1827, Nr. 169–175. – Krämer, Rückblick auf d. Leben Carl Alexanders, Fürsten von Thurn und Taxis. Regensburg 1828. – Krämer, Taxis Ehre. Regensburg 1823. – Diez, Aeltere und neuere Epoche des fürstlich Thurn und Taxischen Reichs-Postwesens, S. 28 ff. Regensburg 1806. – Klüber, Das Postwesen in Teutschland wie es war, ist, und seyn könnte, S. 47 ff. Erlangen 1811. – Widerlegung verschiedener der fürstlich Thurn und Taxis’schen Post-Administration gemachten Beschuldigungen. Jänner 1815. – Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungsblatt. Jahrg. 1819, Nr. 64. – Mayer, Sammlung [504] der württembergischen Gesetze in Betreff des Post- und Landbotenwesens, S. 219 ff. Tübingen 1847. – Heidemann, Handbuch der Postgeographie von Deutschland. Erster Theil. Sondershausen 1822. – Söltl, Die Wittelsbacher mit ihren Zeitgenossen, S. 327 ff. Sulzbach 1850. – Das deutsche Postrecht nach der bundesgesetzlichen Bestimmung, im v. Linde’schen Archiv, Bd. II, Heft 2, S. 131 ff. Gießen 1857. – Stephan, Geschichte der Preußischen Post, S. 428 ff. Berlin 1859. – P. R. Mittermüller, Ergänzungen zur Biographie und literarischen Thätigkeit des Abtes Rupert Kornmann von Prüfening. In den Studien und Mittheilungen aus dem Benedictiner- und dem Cistercienserorden. IV. Jahrg. I. Band, Heft 2, S. 345 ff. Würzburg-Wien 1883. – Beschreibung der Feierlichkeiten bei der Ankunft des neuvermählten Ehepaares Carl Alexanders Erbprinzen von Th. u. T., und Therese Mathilden Erbprinzessin v. Th. u. T. auf dem Schlosse Trugenhofen. Regensburg 1789. – Vgl. v. Wurzbach XLV, 74 ff.