ADB:Eberhard II. (Bischof von Konstanz)

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Artikel „Eberhard II., Bischof von Constanz“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 542–545, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberhard_II._(Bischof_von_Konstanz)&oldid=- (Version vom 20. April 2024, 05:59 Uhr UTC)
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Eberhard II., Bischof von Constanz, † 19. Februar 1274. E. stammte aus dem reichsdienstmännischen Geschlechte der Truchsesse von Waldburg in Schwaben, von welchem ein früherer Eberhard und der Schenk Konrad von Winterstetten als Vormünder König Heinrichs VII. und Verwalter von Schwaben im Namen Kaiser Friedrichs II. bekannt sind. Der Kirche gewidmet, Domherr in Constanz, spätestens seit 1240 Propst zu St. Stephan ebendaselbst, wurde E. im August 1248, nach dem Ableben Bischof Heinrichs I., zu dessen Amtsnachfolger auf dem Stuhle von Constanz erwählt. Während der letzten Zeit der Hohenstaufen und dem Interregnum bis kurz nach König Rudolfs Wahl hatte er denselben inne und erwies sich dabei klug und tüchtig.

Im Augenblicke seiner Ernennung umgaben E. die schwierigsten Verhältnisse. Die Kreuzpredigt wider Kaiser Friedrich und dessen Haus entzweite das Land; der Klerus fast ohne Ausnahme und ein großer Theil des hohen Adels folgten des Papstes Gebot und wandten sich dem von ihm erhobenen Gegenkönig Wilhelm von Holland zu: ein anderer Theil des Herrenstandes, die Mehrzahl der oberdeutschen Ritterschaft und Städte, hielten an dem Kaiser und seiner Sache fest. Manchen Ortes lagen ohnehin die Bürgerschaften mit der Geistlichkeit, zumal der höheren, über deren herrschaftliche Rechte und Privilegien im Streite. Zürich hatte den päpstlich gesinnten Klerus aus seinen Mauern vertrieben. In Constanz selbst war die Stadt mit Bischof Heinrich in bittere Zerwürfnisse gerathen. Ihr Recht auf Bestellung eines Rathes hatte der Bischof nicht anerkennen wollen; gewaltsame Auftritte waren erfolgt; ein scharfes Verdammungsurtheil der städtischen Ansprüche durch Papst Innocenz (18. Februar 1248) hatte den Widerstand der Stadt nicht gebrochen. Auch E. gegenüber, welchen der Papst und König Wilhelm, an die er sich anschloß, sofort anerkannten und den letzterer mit den Regalien belehnte (3. Sept. 1248), blieben Rath und Bürgerschaft auf ihren Ansprüchen bestehen, wandten sich nun aber auch (zuerst unter allen schwäbischen Städten), größerer Sicherheit wegen, vom Kaiser ab und an König Wilhelm und erlangten von ihm Zusicherung seines Schutzes und der Nichtveräußerung der Vogtei über Constanz vom Reiche (8. Juli 1249). E., der übrigens in der Stadt Sitz nahm, war zunächst bemüht, über die Geistlichkeit und die Laien seines Sprengels festen Einfluß zu gewinnen, den kirchlichen Frieden in demselben durch Ausbreitung der päpstlichen Anschauungen und Lehren wiederherzustellen, die übrigen Besitzungen und Rechte seines Stuhls zu sichern. Vom Papst erwarb er Befreiung seines Domstifts von Ansprüchen zahlreicher welscher Curialisten (Sept. 1249), die Zusicherung, daß keine Exemtion von Klöstern erfolgen solle, das Recht zum Bezuge aller, auch den Laien durch ihre Pfarrer auferlegten kirchlichen Strafgelder (März 1249). Mit päpstlicher Bewilligung führte er die Geistlichkeit nach Zürich zurück (Herbst 1249), wo nach einem neuen heftigen Aufwallen der Parteiung im Januar 1251 (nach des Kaisers Tode) der Friede glücklich wiederhergestellt und kurz darauf durch Eberhards persönliche Anwesenheit (Februar 1251) völlig besiegelt wurde. Für das Bisthum behauptete E. mit Kraft die von seinem Amtsvorfahren erworbene wichtige Feste Küssenberg nebst Dependenzen gegen den Freien von Lupfen, der 1250 nach dem Tode des letzten kinderlosen Grafen von Küssenberg, als Gemahl [543] einer Schwester desselben, Ansprüche auf das Erbe erhob. Derselbe mußte sich mit Burg Stühlingen als bischöflichem Lehen abfinden lassen (März 1251). Die Verhältnisse zur Stadt Constanz blieben einstweilen ungeschlichtet und, wie es scheint, wechselnd. Während E., nach Laut späterer Chroniken, das Feld Gottlieben von der Stadt erkaufte, um dort eine Burg dieses Namens und eine Rheinbrücke anzulegen (1250/51?), erwähnen zeitgenössische Annalen einer im J. 1251 erfolgten zeitweiligen Gefangennahme und Haft des Bischofs zum Leidwesen „des Klerus“; ein Ereigniß, das eher mit den Zwistigkeiten mit der Bürgerschaft und den ebenberührten Vorgängen, als mit der Streitfrage um Küssenberg – wie man vermuthet hat – zusammenhängen dürfte. Auswärts fand E. bei seinem Amtsantritte an zwei seiner mächtigsten Nachbarn, dem Grafen Hartmann von Kiburg, dem ältern, und dem Abte von St. Gallen, Bertold von Falkenstein, Gesinnungsgenossen und Freunde. An letzterm indessen nur für kurze Zeit. Im Mai 1249 gemeinsame Fürsprecher für das Kloster Einsiedeln bei Innocenz, entzweiten sich die beiden machtbegierigen Kirchenfürsten bald und geriethen in mehrjährigen bittern Streit. Abt Bertold, ebenso entschieden päpstlich gesinnt wie E., wußte sich die Gunst Innocenz IV. in noch höherem Grade als der Bischof zu erwerben. Er erlangte ähnliche kirchliche Vollmachten wie dieser, Befreiung von allen bischöflichen Steuern und Strafen für die Geistlichen und Laien seiner Stiftslande und die Verwaltung der zerrütteten Abtei Rheinau, die Bischof Heinrich geübt hatte, die Conventualen aber aus Furcht vor Incorporation des Stiftes nicht an dessen Nachfolger E. kommen lassen wollten (1249 bis 1251). Das schon 1250 gespannte Verhältniß zwischen E. und dem Abte gestaltete sich bald zu völligem Bruche, 1252 zu förmlichem Kriege. Mit großer Heeresmacht suchte E. St. Gallen und die stiftischen Lande heim, unterstützt durch die dem Abte feindlichen Grafen von Toggenburg. Abt Bertold und die ihm verbündeten Grafen Hartmann von Kiburg und Rudolf von Rapperswil trugen ihrerseits Verwüstung über das bischöfliche Gebiet bis vor die Thore von Constanz. Der Fehde ging ein Streit mit geistlichen Waffen zur Seite; die beiden Gegner schleuderten gegenseitig Kirchenbann wider einander, den E. in seinem ganzen Sprengel verkünden ließ, Abt Bertold sogar in Constanz selbst wider den Bischof zur Verkündigung zu bringen wußte. Endlich brachten beide im Frühjahr 1254 durch persönliches Erscheinen in Rom die Sache unmittelbar vor Papst Innocenz, der durch den Bischof von Metz Friede zwischen ihnen stiften ließ. Auch jetzt fiel der Entscheid vorherrschend zu Gunsten des Abtes aus. Er behielt Rheinau und das Recht der Pfründenbesetzung in seinen Landen ungeschmälert. Ausgesöhnt kehrten die Gegner heim und E., nun in freundlicher Verbindung mit dem Abte und mit Graf Hartmann von Kiburg, gelang es endlich auch, die Streitigkeiten mit der Stadt Constanz gründlich zu beseitigen. Bei der nunmehrigen Eintracht der geistlichen und weltlichen Mächte, die sie umgaben, fand sich die Stadt bewogen, sich einem Schiedsspruche Abt Bertolds zwischen ihr und dem Bischofe zu unterziehen, in welchem sie sogar auf das Recht verzichtete, ohne des Letztern ausdrückliche Bewilligung einen städtischen Rath zu bestellen (29. Nov. 1255). An den Unterhandlungen, welche zwischen den Fürsten über eine neue Königswahl nach dem Tode König Wilhelms von Holland erfolgten, waren – nach Laut der sanctgallischen Klosterchronik – auch E. und Abt Bertold betheiligt, indem sie als Boten eines Theils der Kurfürsten zu König Alfons von Castilien gingen, ihm die Reichskrone anzubieten. Ist die nicht unglaubwürdige Nachricht wirklich richtig, so fand die gemeinsame Reise beider nach Spanien wol im Frühsommer 1256 statt, wo die heimathlichen Urkunden des Bischofs und des Abtes nicht erwähnen. Indessen führte bekanntlich die Doppelwahl der Könige Richard (von England) und Alfons [544] (Januar und April 1257) zu keiner wirklichen, einheitlichen und durchgreifenden Regierung des Reiches; Fürsten, Herren und Städte blieben sich selbst überlassen. Unter diesen Umständen richteten sich die Blicke Bischof Eberhards sowol als des Abtes Bertold auf ihre Beziehungen zu ihrem gemeinsamen mächtigsten Nachbar, Graf Hartmann von Kiburg dem älteren. Der voraussichtlich kinderlose Hinschied des Grafen mußte eine Erbschaft eröffnen, von der er selbst seiner Gemahlin Margaretha von Savoyen ein reiches Wittthum zu sichern bemüht war, auf die andererseits seine Neffen Hartmann von Kiburg der jüngere und Graf Rudolf von Habsburg entschiedene Ansprüche erhoben, aber auch die beiden geistlichen Fürsten sich Manches versprachen, Abt Bertold insbesondere den Rückfall aller Lehen, die der Graf vom Stift St. Gallen trug. Wohlerkennend, daß Zusammenhalten gegenüber den thatkräftigen beiden Neffen des gräflichen Ehepaars im gemeinsamen Interesse liege, söhnten sich E. und der Abt um Reichenau aus, vereinigten sich, verhießen Hartmann dem ältern und seiner Gemahlin auf alle Fälle Beistand und Schutz gegen die beiden gräflichen Erbansprecher und verbanden sich auch gegenseitig zu gemeinschaftlichem Besitze alles dessen, was Hartmann oder die Gräfin Margaretha ihnen überhaupt, und nicht ausdrücklich blos dem einen oder andern von ihnen allein, schenken würden (18. Aug. 1259). Diese mehr oder weniger geheim gehaltenen Verträge hinderten indessen ein einstweilen friedliches Verhältniß Eberhards und Bertolds zu den beiden jüngern Grafen nicht. Erst drei Jahre später veränderten sich ihre gegenseitigen Beziehungen. Im Frühjahr 1262 trat der letzte Staufer, der Knabe Konradin, sein väterliches Herzogthum Schwaben an. Wie die meisten Herren und Städte des schwäbischen Landes schlossen auch Bischof E. und Abt Bertold sich ihm sofort an, bereiteten ihm bei seinem ersten Erscheinen am Bodensee den glänzendsten Empfang in Constanz und St. Gallen (August bis October 1262), und E. zumal, schon durch die Erinnerungen seiner Ahnen dem hohenstaufischen Geschlechte verbunden, ward nun der erste Rath und Begleiter des jugendlichen Herzogs, der bis zum Augenblicke seines Auszuges nach Italien (Herbst 1267) häufig in Constanz und der Umgegend, besonders in Arbon, erschien und verweilte. Den herzoglichen Ansprüchen Konradins aber wollten weder Graf Rudolf von Habsburg – schon durch den Gegensatz zu E. und zu Abt Bertold von jenem entfernt – noch das mit ihm verbündete Zürich sich unterziehen. Sie wandten sich an König Richard, den Konradins Auftreten wieder, nach langer Abwesenheit, nach Deutschland zurückgerufen hatte, erhielten seinen Schutz zugesichert, und auch Graf Hartmann von Kiburg der ältere, bisher stets eifrig kirchlich und antistaufisch gesinnt, mußte sich um so mehr auf diese Seite gezogen fühlen, als Richards Gemahlin Sancia eine Nichte der Gräfin Margaretha war; nun stand er seinem Verwandten näher, als den beiden geistlichen Nachbarn. Als ihm vollends nach dem bald darauf erfolgten Hinschiede Graf Hartmanns des jüngern, der auf die burgundischen Besitzungen des Hauses abgetheilt gewesen (3. Sept. 1263), der Habsburger in einem Streite mit Winterthur als kräftiger Vermittler zu Hülfe kam, erfolgte eine völlige Verständigung mit demselben, und nach dem Tode des Oheims (27. Nov. 1264) bemächtigte sich Graf Rudolf des ganzen Nachlasses derselben, kam einer beginnenden Fehde mit Abt Bertold durch unerwartetes Entgegenkommen und Huldigung um die stiftsanctgallischen Lehen geschickt zuvor und führte einen aus den Verhältnissen der Erbschaft entstehenden Krieg mit Graf Peter von Savoyen, der für die verwittwete Gräfin Margaretha, seine Schwester, Partei nahm, sowie gleichzeitige Fehden mit den Freiherren von Regensberg und den Grafen von Toggenburg kräftig durch. Auch E. trat nun zu ihm in freundschaftliches Verhältniß. Er vermittelte gemeinsam mit Bischof Heinrich von Basel Graf Rudolfs Frieden [545] mit Regensberg (Zürich 20. März 1267), gemeinsam mit Abt Bertold Rudolfs Frieden mit Savoyen (Löwenberg bei Murten 8. Sept. 1267). Durch E. und den Abt machte der Graf seinen Frieden mit Herzog Konradin (Frühjahr 1267), ließ sich von letzterm, der bereits die Reichskrone in Aussicht nahm, mit den burgundischen Reichsmannslehen Hartmanns des jüngeren von Kiburg belehnen (Engen 11. April 1267) und leistete ihm Heeresfolge bis Verona, als Konradin nach Italien zog. Dann aber kehrte Rudolf in die Heimath zurück, wo E. und Abt Bertold geblieben waren, während der rechtmäßige Erbe des Reiches seinem frühen Todesschicksal entgegenging. Noch bis ins sechste Jahr nach dem Untergange seines einstigen Gastes und Herrn stand E. seiner Diöcese vor. Zu Abt Bertold und Graf Rudolf blieben seine Beziehungen bis zu des Abtes Tode (10. Juni 1272) unverändert. In dem mehrjährigen Kriege um die Abtei aber, den die hierauf erfolgte Doppelwahl Heinrichs von Wartenberg und Ulrichs von Güttingen durch die sich theilenden Conventualen herbeiführte und der über die Stiftslande und Umgebungen vielfach Verheerung brachte, nahm Bischof E. entschieden Partei für Wartenberg, der in Arbon Sitz nahm, und ließ sich auch nicht erschüttern, als Güttingen’s Anhänger das bischöfliche Gebiet heimsuchten und u. a. seine Stadt Bischofzell in Brand steckten. Nach Wartenberg’s Tode erklärte sich E. auch für den von dessen Anhängern erhobenen Abt Kuno von Kamstein. Güttingen aber suchte den Beistand des Grafen Rudolf, dem er dafür die Vogtei des Stiftes in St. Gallen überließ, und die Königswahl Rudolfs brachte dem langen Streite ein Ende zu seinen Gunsten. Nun huldigten die Stiftslande ihm gänzlich und auch E. anerkannte den neuen Nachbar, mit dem ihn persönliche Beziehungen seit so manchen Jahren verbanden. Er ging Rudolf huldigend entgegen, als derselbe bei der Rückkehr von Frankfurt und Aachen in seine Stammlande heraufkam. Am 25. Januar 1274 ist E. bei dem Könige in Zürich. Es war in den letzten ihm beschiedenen Tagen. Denn schon am 19. Hornung darauf starb E. in Constanz oder Gottlieben. Er hinterließ den Ruhm, für sein Hochstift mit Hingabe seines persönlichen Gutes reich gesorgt zu haben. 7236 Mark Silber aus eigenen Mitteln hatte er zu Ankäufen von Besitzungen für dasselbe verwendet. Insbesondere verdankte ihm das Bisthum den wichtigen Erwerb der Veste und Stadt Klingnau an der Aare nebst Zubehör.

P. Tr. Neugart, Episcopatus Constantiensis, Partis I. tom. 2 ed. Fr. Mone, Friburgi Brisg. 1862. 4°. – Ch. F. Stälin, Wirtembergische Geschichte, Bd. 2. Stuttgart u. Tübingen 1847. – Roth v. Schreckenstein in: Zeitschrift f. d. Geschichte des Oberrheins, 26. Band, Karlsruhe 1874. – Gedruckte u. ungedruckte Urkunden.