ADB:Cramer, Johann Friedrich (Jurist)
Dankelmann, in dessen Hause er Hofmeister gewesen war, 5. Mai 1695 zum Ephorus des Kurprinzen Friedrich Wilhelm bestellt mit dem Charakter eines kurbrandenburgischen Raths. Nach Dankelmann’s Sturz (1697) erhielt er seine Entlassung mit dem Patent als Magdeburgischer Regierungs- und Consistorialrath in Halle. Er ging nach Wien, um sich mit der Praxis des Reichshofsrathes bekannt zu machen, und unternahm eine Reise nach Frankreich. 1699 erwarb er zu Altdorf die Würde eines Licentiaten beider Rechte. Vom Regierungsrath zum königl. preußischen Residenten in Amsterdam befördert, fiel er nach dem Tode Friedrichs I. (1713) in Ungnade und begab sich nach dem Haag, wo er in kümmerlichen Verhältnissen starb. Unter seinen Schriften sind als ein Denkmal deutscher Gesinnung auszuzeichnen die „Vindiciae nominis Germanici contra quosdam obtrectatores Gallos“, 1694. fol., worin er gegen französische Anmaßung auftrat. Samuel v. Pufendorf’s „Einleitung zur Geschichte der vornehmsten Reiche und Staaten“ übersetzte er in das Lateinische, 1687. Das „Manuale processus imperialis“, 1704, 1730 ist die Arbeit eines Ungenannten, die er mit Zusätzen herausgab. Seine lateinische Geschichte Friedrichs, des ersten Königs von Preußen, aus Münzen blieb ein bloßes Fragment.
Cramer: Johann Friedrich C., klassisch gebildeter Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. zu Steinfurt (Geburtsjahr unbekannt), † 27. (nicht 17.) Februar (auch nicht 17. März) 1715 im Haag. Nach Vollendung seiner Studien auf den Universitäten Altdorf und Leipzig war er Hofmeister bei einem jungen Markgrafen von Brandenburg-Onolzbach. Eine Professur der Geschichte, Beredsamkeit und griechischen Sprache, welche ihm an der reformirten Universität Duisburg angetragen ward, schlug er als Lutheraner aus. Später geheimer Legations-Secretär in Berlin, wurde er durch- Jugler, Beyträge zur jurist. Biogr. V, 170 ff. Friedrich Förster, Friedrich Wilhelm I. König von Preußen, I. 90 ff. 1834. Droysen, Gesch. der Preußischen Politik IV. 1. S. 182.