ADB:Christian August (Herzog von Holstein-Gottorf)

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Artikel „Christian August, Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp“ von Wilhelm Mantels in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 192–193, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Christian_August_(Herzog_von_Holstein-Gottorf)&oldid=- (Version vom 4. Oktober 2024, 11:58 Uhr UTC)
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Christian August, Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp, 40. Bischof von Lübeck, Administrator der herzoglichen Lande während des nordischen Krieges, geb. 11. Jan. 1673, † 25. April 1726, war zweiter Sohn Herzog Christian Albrechts, Enkel Friedrichs III., Urenkel Johann Adolfs, welcher der dritte Sohn Adolfs, der Stifter[1] der Gottorper oder herzoglichen Linie des dänischen Königshauses, war. Ch. A. erbte die Conflicte, in welche von Adolf (s. d.) durch Theilung der Herzogthümer bei gemeinsamer Regierung beider Linien die Gottorper gestellt waren. Die Reibungen nahmen zu, seit Herzog Friedrich III. durch seinen Schwiegersohn, König Karl X., im Roeskilder Frieden 1658 volle Souveränetät für den herzoglichen Antheil erwarb. Damit war Gottorp an die schwedische Politik geknüpft und in die Interessen der Großmächte hineingezogen. In fast jedem europäischen Kriege figuriren von da an die Gottorper Händel. Ch. Augusts Vater, Christian Albrecht, zweimal von seinem Schwager, König Christian V., verjagt, ward durch die Garantiemächte Holland und England wiederhergestellt. Der Streit zwischen den Söhnen, König Friedrich IV. und Herzog Friedrich IV., dem Schwager Karls XII., war eine der Ursachen des nordischen Krieges. Im Frieden von Travendal 1700 rasch beigelegt, war er keineswegs beendigt. Zwei Jahre darauf fiel Herzog Friedrich IV. in der Schlacht bei Klissow. Sein Bruder Ch. A. übernahm die Landesverwaltung für den zweijährigen Neffen, Karl Friedrich, welchen die Mutter, Hedwig Sophie, ältere Schwester Karls XII., in Schweden erzog. Ch. A. war seit 1701 Coadjutor, erwählter Nachfolger für das Bisthum Lübeck, welches sein Vater bis zur Uebernahme der herzoglichen Regierung inne gehabt hatte, und dessen Bischof damals sein Oheim, August Friedrich, war. Auch das Bisthum Lübeck, seit Johann Adolf (1586) in den Händen der Gottorper, ward ein Gegenstand beständigen Haders mit der königlichen Linie, namentlich nachdem Herzog Friedrich III. 1647 für die Erhaltung desselben am westfälischen Friedenscongresse eingetreten war und zum Lohn seinem Hause die sechsmalige successive Besetzung des Bischofsstuhls vom Domcapitel ausbedungen hatte. Als daher August Friedrich 1705 starb, mußte sich Ch. A. mit Gewalt in Besitz setzen, in welchem er sich unter schwedischem Beistande behauptete. Auch auf seine Haltung als Administrator der Herzogthümer wirkte die schwedische Politik um so mehr ein, als die Mutter des unmündigen Herzogs eine schwedische Prinzessin, dieser selbst der muthmaßliche Erbe der schwedischen Krone war. Die letztere Aussicht schwand freilich seit dem Tode der Prinzessin (1708) mehr und mehr, und durch Karls Besiegung bei Pultawa ward die Sachlage mit einem Schlage verändert. Dänemark erneuerte das Bündniß mit Rußland und Sachsen von 1699. Schweden ward in seinen deutschen Provinzen aufs äußerste bedrängt. Dem Gottorper Hause war unter solchen Umständen Festigkeit, ruhige Umsicht und Klarheit über das erreichbare Ziel geboten. Aber keine dieser Eigenschaften besaß der Administrator, welcher, prunkliebend und genußsüchtig, ein Spielball in den Händen seiner Umgebung war. Aus dieser wurden treue Diener, wie der alte Geheimrath v. Wedderkop, gewaltsam entfernt. Unzuverlässige Emporkömmlinge traten an die Stelle, unter denen der genialste, aber verwegenste der bekannte Graf Görtz war. Seinen Rathschlägen folgend, machte der Administrator den Vermittler nach allen Seiten, zog sich aber dadurch nur den allgemeinen Vorwurf des Wortbruchs und der Treulosigkeit zu. Er bewarb sich um Dänemarks Freundschaft, während er mit Karl XII. in geheimem Verkehr stand. Er gelobte Neutralität und ließ den schwedischen General Stenbock 1713 in seine Festung Tönningen ein. Er verhandelte mit Preußen einen Vertrag, nach dem man die Schweden gemeinsam nöthigen wollte, ihre pommerschen Besitzungen in neutrale Hände zu geben, um so den Kriegsschauplatz aus Deutschland zu entfernen – [193] und schloß sich sofort an den rückkehrenden schwedischen König an. Die Folge war, daß der von Dänemark eingezogene herzogliche Theil von Schleswig für alle Zeit verloren ging. Holstein und das Bisthum Lübeck wurden von den Dänen erst geräumt, nachdem der junge Herzog 1719 die Regierung angetreten hatte. Daß während der Administration die Interessen der Herzogthümer verwahrlost, seine Hülfsquellen höchst willkürlich und drückend ausgebeutet wurden, ergeben die darüber vorhandenen Actenstücke. Ch. A. hinterließ von seiner Gemahlin, Albertine Friederike von Baden-Durlach, außer vier Töchtern vier Söhne. Drei von ihnen und der Sohn des vierten folgten dem Vater als Bischöfe. Durch den zweiten, Adolf Friedrich (s. d.), ward Ch. A. Stammvater der Gottorper auf dem schwedischen Königsthron, durch den vierten Stammvater des heutigen großherzoglich oldenburgischen Hauses, indem für die Verzichtleistung sämmtlicher Gottorper auf ihren Antheil an den Herzogthümern, unter Genehmigung der schwedischen und der russischen Linie (der Nachkommen Friedrichs IV.), Ch. Augusts jüngeren Söhnen die oldenburgischen Stammlande 1773 zugewiesen wurden, zu welchen 1803 das säcularisirte Bisthum Lübeck kam.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 192. Z. 5 v. o. l.: des Stifters. [Bd. 4, S. 795]