ADB:Blumer, Johann Jakob (Schweizer Jurist)

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Artikel „Blumer, Johann Jakob“ von Gerold Meyer von Knonau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 47 (1903), S. 26–27, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Blumer,_Johann_Jakob_(Schweizer_Jurist)&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 07:29 Uhr UTC)
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Blumer: Johann Jakob B., schweizerischer Jurist und Historiker, geboren zu Glarus am 29. August 1819, † zu Lausanne am 12. November 1875. Nach dem ersten in Glarus empfangenen Unterrichte erhielt B. seine Gymnasialbildung von 1834 an in Schaffhausen, dessen Schule in gutem Rufe stand. Auf den in Lausanne zugebrachten Winter 1836 auf 1837 folgten bis Frühjahr 1840 die in Zürich, Bonn, Berlin, zuletzt nochmals in Zürich mit großer Hingebung betriebenen Fachstudien, während deren sich B. ganz besonders eng an den gleichaltrigen Zürcher Alfred Escher (s. d. Art.) anschloß. Bluntschli und Keller (s. A. D. B. XV, 570–579) hatte er unter seinen Lehrern vorangestellt, in Berlin Savigny, Ranke und Ritter, den Geographen. Hatte B. schon 1837 in einer – allerdings anonym erschienenen – äußerst wohlgelungenen biographischen Broschüre über seinen mütterlichen Oheim Landammann C. Heer (s. A. D. B. XI, 238 u. 239) sich seinen glarnerischen Landsleuten vorgestellt, so wurde ihm nun Ende 1840 das Landesarchiv anvertraut, dessen Uebertragung in ein anderes Local eine ganze Neuordnung erforderte. Zugleich begann B. sich an der Hand der Quellen in die Rechtsgeschichte seiner Heimath und der Nachbargebiete einzuarbeiten. Aber auch sonst wurden seine Leistungen in Anspruch genommen, gleich 1841 als Mitglied, mit dem Jahre 1845 als Präsident des Civilgerichts, als ein solches im Curatorium der Secundarschule; in einer von ihm gegründeten Dienstagsgesellschaft sammelte er alle akademisch gebildeten jüngeren Männer von Glarus um sich. Aber auch am politischen Leben nahm B. theil. Als Mitgleid des dreifachen Landrathes seit 1842, der die Instructionen für die Vertretung des Kantons auf den Tagsatzungen ertheilte, fand er Gelegenheit, in den Wirren, die die Eidgenossenschaft damals schwer erschütterten, seine ausgesprägt liberale Auffassung darzulegen, so als glarnerischer Gesandter zu der Tagsatzung von 1847, die dem Ausbruch des Executionskrieges gegen den Sonderbund voranging, und wieder bei der Revisions-Tagsatzung, auf welche die Annahme der neuen Bundesverfassung folgte. In Glarus wurde B. jetzt als Präsident des Appellationsgerichtes, ebenso als Vorsitzender der Landes-Armencommission erwählt, und im November nahm er als erster Repräsentant von Glarus im Ständerath an der ersten in Bern zusammentretenden Bundesversammlung theil. Von 1851 bis 1854 führte er auch als Redactor die „Glarner Zeitung“, wobei er bei dem Auftauchen von [27] Eisenbahnprojecten seinem Lande die gebührende Stellung zu sichern sich anstrengte. Daneben war schon eine Reihe sehr bedeutender wissenschaftlicher Arbeiten durch ihn geschaffen worden. 1846 gab er mit dem Naturforscher Osw. Heer (s. d. Art.) in der Reihe der „Gemälde der Schweiz“ (s. A. D. B. XXI, 618) die Schilderung des Kantons Glarus, und nachdem er schon 1844 über Glarus eine Vorstudie im Archiv für schweizerische Geschichte, Band III, geliefert, folgte 1850 bis 1859 in zwei Bänden sein Hauptwerk: „Staats- und Rechtsgeschichte der schweizerischen Demokratien“ (St. Gallen), das ihm 1854 in wohl verdienter Weise von der Zürcher Universität den juristischen Doctortitel h. c. einbrachte. 1860 hatte B. auch eine Wahl in den Glarner Gemeinderath angenommen, wonach die furchtbare Brandkatastrophe, die mit dem größten Theile des Fleckens Glarus in der Nacht vom 10. zum 11. Mai 1861 auch Blumer’s Haus mit seinen werthvollen wissenschaftlichen Sammlungen zerstörte, dieser Behörde die überreichlichste Arbeit zuwandte. Auch ein ansehnliches Stück der in Arbeit liegenden Darstellung des „Bundesstaatsrechtes“ hatte das Feuer verzehrt; aber schon bis 1863 war bei der Energie des Verfassers der erste Band fertiggestellt, dem ein zweiter 1864 folgte. Außerdem aber führte B. alsbald, um von historischen Erinnerungen, nachdem so Vieles vernichtet worden, möglichst das Uebrige zu retten, den Gedanken in das Leben, einen kantonalen historischen Verein zu schaffen, als dessen Präsident er selbstverständlich gleich im Herbst 1863 eintrat. Mit dem Jahre 1865 begann der Verein sein „Jahrbuch“ herauszugeben, dessen „Vorwort“ B. schrieb, als dessen Anhang er sogleich die „Urkundensammlung zur Geschichte des Landes Glarus“, mit den vortrefflichen allgemeinem Verständniß zugänglichen Erläuterungen, selbst begann, zu dessen ersten elf Heften (bis 1875) er im Wetteifer mit seinem von gleichem Streben erfüllten Schwager Joachim Heer (siehe A. D. Biogr. XI, 235–238) die werthvollsten Beiträge gab, die Reformationsgeschichte von Glarus – schon 1853 hatte er die zeitgenössische Darstellung des Valentin Tschudi (s. A. D. B. XXXVII, 753 u. 754) edirt –, die Geschichte von Glarus in der Revolutionszeit von 1798, eine Würdigung des Gilg Tschudi als Geschichtsschreiber, dessen Lebensbild. Das wurde geleistet, während neue Ansprüche, als Bankpräsident, vollends seit 1866 als Präsident des Gemeinderathes, dann besonders als Ausführer gesetzgeberischer Arbeiten für den Kanton, an ihn herantraten, ganz abgesehen von den Sessionen in Bern, wo er mehrfach Präsident des Ständerathes wurde, und der Theilnahme am Bundesgericht, dem er seit 1848, gleichfalls mehrmals im Vorsitz, angehörte. Sehr lebhaft nahm er an den Fragen der Revision der Bundesverfassung theil, und als 1874 nach Annahme der revidirten Verfassung das Bundesgericht zur ständigen Behörde, mit dem Sitz in Lausanne, gemacht wurde, galt es als selbstverständlich, daß B., als Schöpfer des Gesetzes über die Organisation, Mitglied und erster Präsident wurde. So trat er im Januar 1875 sein Amt an; im April folgte ihm seine Frau nach Lausanne, wo ihm die Achtung aller Bevölkerungskreise entgegenkam. Aber noch im gleichen Jahre starb B. mitten im kraftvollen Mannesalter.

Für B. gelten völlig die Worte, die er in seinen „Erinnerungen“ zur Würdigung des Wesens seines Vaters heranzog: „Er war ein Mann von strengster Rechtlichkeit und Geradheit des Charakters, von größter Pflichttreue, Pünktlichkeit und Ordnungsliebe“. B. zählte ohne Zweifel zu den allseitig am höchsten geschätzten Persönlichkeiten der neuen Phase der Entwicklung der Schweiz.

Joachim Heer’s ausgezeichnet wahres Lebensbild: Dr. J. J. Blumer, sein Leben und Wirken, dargestellt nach seinen eigenen Aufzeichnungen (im Jahrbuch des historischen Vereins des Kantons Glarus, Heft XIV, S. 1–68, 1877). – Eigene Erinnerung.