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Artikel „Beninga, Eggerik“ von Ernst Friedländer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 334–335, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Beninga,_Eggerik&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 13:09 Uhr UTC)
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Beninga: Eggerik B., ostfriesischer Chronist, geb. 1490, † 19. Oct. 1562 auf der Burg zu Grimersum. – Als 1501 sein Vater gestorben war, trat der elfjährige Knabe in die Dienste seines Landesherrn, des Grafen Edzard d. Gr. von Ostfriesland, in dessen Umgebung der junge Edelmann aus hervorragender ostfriesischer Adelsfamilie die Jünglingsjahre lernend und beobachtend verlebte. Schon 1525 wird B. Drost auf der wichtigen Festung Leerort, wo ihm die Rechtspflege und Verwaltung auszuüben oblag. Nach dem Tode des Grafen Enno, des Nachfolgers Edzards, berief ihn Ennos Wittwe, die Vormünderin der jungen Grafen, Gräfin Anna, an den Hof (1540), wo er als Rathgeber in allen wichtigen Landesangelegenheiten von segensreichstem Einflusse war. Im J. 1556 abermals Drost in Leerort, zog er sich nach fünf Jahren, als mit dem Ende der vormundschaftlichen Regierung Graf Edzard II. den Thron bestieg, auf seine Burg zu Grimersum zurück, wo er bald darauf verstarb. – War B. während seines Lebens als Häuptling zu Grimersum, Borssum, Jarssum und Widdelsweer, Drost zu Leerort, Rath des Landes und Propst zu Weener und Hatzum, also als hochgestellter Beamter und kirchlicher Würdenträger für sein Vaterland eine gewichtige Persönlichkeit, so hat er sich doch hauptsächlich nach anderer Richtung hin um sein Vaterland wohl verdient gemacht, einmal durch seine „Cronica der Fresen“, der Hauptquelle für eine große Periode der ostfriesischen Geschichte, und dann durch seinen Antheil an der Einführung der Reformation in Ostfriesland, deren eifrigster Beförderer er gewesen: Hand in Hand mit Johannes a Lasco arbeitete er auf Disciplinirung des Volkslebens und hat den Hauptantheil an der wichtigen Polizeiordnung der Gräfin Anna, durch welche das Volk sittlich gezügelt und gehoben werden sollte, und die in der That für Ehesachen, Volksschulen etc. für Ostfriesland eine neue Epoche anbahnte. – Was die oben erwähnte ostfriesische Chronik betrifft, so ist dieselbe für das Alterthum und das frühere Mittelalter ohne höhere Bedeutung, denn Beninga’s Leichtgläubigkeit und Naivetät erreichen hier die Grenze des Möglichen. Werthvoll aber ist die Chronik für das spätere Mittelalter durch Mittheilung vieler Urkunden, die er in einem Familienarchive fand und namentlich für die Zeit von ca. 1500–1560, die er als mitten in den Ereignissen an hervorragender Stelle stehender Zeitgenosse beschreibt. Allerdings ist auch hier häufig sein Urtheil beschränkt und seine Parteilichkeit für Edzard d. Gr. und sein Haus nicht unbedenklich, dennoch aber ist diese Chronik die Grundlage für die wissenschaftliche Behandlung der friesischen Geschichte geworden und die Hauptquelle für des Emmius „Rerum Frisicarum historia“. Das umfangreiche von B. bis kurz vor seinem Tode durch Eintragungen vervollständigte Werk, welches wesentlich den [335] Charakter von gesammelten Nachrichten trägt und nicht eine durchgearbeitete Darstellung bietet, ist erst 150 Jahre nach dem Tode des Autors zum ersten Male veröffentlicht und zwar in „Ant. Matthaei Analecta vet. aevi“, Leyd. 1706, und nach dieser Ausgabe von Eilhard Folkard Harkenroth, Emden 1723, dann verbessert in Matth. anal. 2. Ausg. Haag 1738. Doch sind diese Ausgaben ohne Benutzung der Originalhandschrift nur nach späteren Abschriften gemacht und daher sehr incorrect.

Vgl. über Beninga: Bertram, Parerga Ostfrisica, Brem. 1735 (Tjaden), Das gelehrte Ostfriesland. Aurich 1785. I; Möhlmann, Kritik der friesischen Geschichtsschreibung etc. Emden 1862; Müllerus, De antiq. Frisiae Orient. dynastis, Lugd. Bat. 1730; und namentlich Bartels im Jahrbuch der Gesellschaft für bild. Kunst u. vaterländische Alterthümer. Emden 1874. Heft 3. S. 1 ff.