ADB:Adalbert (ostfränkischer Graf)

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Adelbert von Babenberg“ von Sigmund Ritter von Riezler in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 56, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adalbert_(ostfr%C3%A4nkischer_Graf)&oldid=- (Version vom 13. Oktober 2024, 01:07 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 1 (1875), S. 56 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Adalbert von Babenberg in der Wikipedia
Adalbert von Babenberg in Wikidata
GND-Nummer 122424883
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|1|56|56|Adelbert von Babenberg|Sigmund Ritter von Riezler|ADB:Adalbert (ostfränkischer Graf)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=122424883}}    

Adelbert von Babenberg († 9. Sept. 906), benannt nach der Burg, an deren Stelle sich nachmals der Bamberger Dom erhob, verwaltete mit seinen Brüdern Adalhard und Heinrich mehrere fränkische Grafschaften am obern und mittlern Main und an der Werra: die Buchonia, den Saalgau, das Gozfeld und Volkfeld. Als Stammvater des Geschlechtes kann mit ziemlicher Sicherheit ein Graf Poppo im Grabfelde nachgewiesen werden; dagegen ist eine Poppo zugeschriebene Gemahlin Baba, Schwester des späteren Königs Heinrich I., durch welche das Geschlecht mit den Liudolfingern verschwägert gewesen wäre, wahrscheinlich eine Erfindung späterer Zeiten. Poppo’s muthmaßlicher Sohn, Graf Heinrich, der Vater der genannten drei Brüder, hatte sich in den Normannenkriegen hohen Ruhm erworben und war 886 im Kampfe vor Paris gefallen. Heinrichs Bruder Poppo war mit der thüringischen Markgrafschaft gegen die Sorben betraut. Die Familie überstrahlte in den Tagen Kaiser Arnulfs alle anderen fränkischen Geschlechter und genoß einer Macht, welche die kaiserliche Autorität selbst zu gefährden schien. Deshalb entsetzte Arnulf, als im J. 892 ein Kampf gegen die Sorben unglücklich endete, den Markgrafen Poppo, dem er die Schuld an den Unfällen zumaß, seines Amtes und übertrug es dem Grafen Konrad, dessen Geschlecht er überhaupt im Gegensatze zu den Babenbergern auf jede Weise begünstigte. Dieselbe Bevorzugung wurde den Konradinern, dieselbe Zurücksetzung den Babenbergern zu Theil, als unter Arnulfs Nachfolger Ludwig dem Kinde das Regiment an Erzbischof Hatto von Mainz kam. Da brach im J. 902 die lange glimmende Feindschaft der beiden Geschlechter in offenen Kampf aus. Im erstem Gefechte fiel Heinrich von Babenberg und gerieth Adalhard in die Gefangenschaft der Konradiner, die ihn alsbald enthaupten ließen. A. aber, von Rachedurst entflammt, setzte die Fehde mit glänzendem Erfolge fort, überschwemmte ganz Ostfranken mit seinen Heerschaaren und unterwarf sich auch dann nicht, als ein durch den König berufenes Fürstengericht der Franken, Alemannen, Baiern, Thüringer und Sachsen ihn des Landfriedensbruches schuldig befand und dem ganzen Babenbergischen Geschlechte alle Güter absprach. Vergeblich belagerte ihn der König in seiner Burg Theres unweit Babenberg. Vielmehr ergriff im J. 906 A. wieder die Offensive; eine Schlacht bei Fritzlar brachte dem Grafen Konrad Tod und Niederlage und ganz Hessen litt unter den verwüstenden Zügen des Babenbergers. Nochmals setzte ihm der König einen Tag nach Tribur. Als A. auch diese Ladung unbeachtet ließ, wurde er zum zweiten Male in seiner Burg Theres belagert, diesmal aber mit so überlegenen Kräften, daß ihn bald ein Theil seines Anhanges und endlich der eigene Muth verließ. Er unterwarf sich, angeblich gegen das von Erzbischof Hatto gegebene Versprechen der Straflosigkeit. Aber ein Gericht verurtheilte ihn zum Tode und Angesichts seiner väterlichen Burg und des ganzen Heeres fiel sein Haupt. Das Volk feierte in Liedern das Ende des kühnen Empörers gegen die Reichsgewalt.

Dümmler, Gesch. d. Ostfränk. Reichs, Bd. II.