ADB:Adalbero I. (Herzog von Kärnten)

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Adalbero, von Kärnthen“ von Max Büdinger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 51–52, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adalbero_I._(Herzog_von_K%C3%A4rnten)&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 03:51 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 1 (1875), S. 51–52 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Adalbero von Eppenstein in der Wikipedia
Adalbero von Eppenstein in Wikidata
GND-Nummer 136910157
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|1|51|52|Adalbero, von Kärnthen|Max Büdinger|ADB:Adalbero I. (Herzog von Kärnten)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=136910157}}    

Adelbero: Adalbero, von Kärnthen, Herzog, † 28. Nov. 1039 zu Ebersberg, begraben im Kloster Geisenfeld an der baierischen Ilm. – Sein Vater Markward besaß bereits die Grafschaft im Mürzthale; er selbst folgte ihm in derselben und erscheint im April 1000 als Markgraf der obern karantanischen Mark. Durch die Gunst König Heinrichs II. erhielt er um Neujahr 1012 das Herzogthum Kärnthen in seinem alten, auch Steiermark umfassenden Umfange und die Marken von Treviso und Verona. Er vermählte sich mit Beatrix, deren Schwester seines Vorgängers, des Herzogs Konrad, Witwe war. Herzog Konrad hatte aber einen gleichnamigen Sohn hinterlassen, welcher auf das von seinem Vater und Großvater besessene Herzogthum Erbanspruch erhob; er fand bei seinem Vetter, der als Konrad II. deutscher König und Kaiser geworden ist, Unterstützung, obwol dessen Gemahlin Gisela auch eine Schwester der Herzogin Beatrix war. Man findet beide Vettern schon 1019 in glücklicher Fehde gegen A. bei Ulm; wahrscheinlich ward aber der treue Helfer wegen Friedensbruches von Kaiser Heinrich II. mit Verbannung bestraft und faßte deshalb gegen A. um so tieferen Groll. Doch wirkte dieser (1024) bei Konrads II. Königswahl mit und erscheint 1027 bei einer Synode zu Frankfurt am Main als dessen Schwertträger.

[52] Nach den großen Erfolgen des Kaisers in den nächsten Jahren glaubte sich A. so gefährdet, daß er sich von dem jungen Thronerben König Heinrich III. durch Vermittlung von dessen Erzieher Bischof Eigilbert von Freising eidlich zusagen ließ, er solle niemals ohne Richterspruch Schaden an seinem Besitze erleiden. Weil aber, wie ein mit den damaligen Stimmungen am Hofe genau vertrauter Geistlicher versichert, der Kaiser „von einem Grunde alten Hasses leidenschaftlich bewegt“ war, erfolgte Pfingsten 1035 auf einem Hoftage zu Bamberg eine Anklage Adelbero’s wegen Hochverrath. Die Markgrafen Eckard von Meißen und Adalbert von Oesterreich weigerten sich freilich an der Spitze und im Sinne der anwesenden Fürsten, über den beschuldigten Standesgenossen ohne Mitwirkung des Thronfolgers Heinrich zu Gerichte zu sitzen. Da gab dieser nach einer heftigen Scene mit dem Kaiser, der im Zorne ohnmächtig ward und dann den Sohn fußfällig bat, den Schutz des verfolgten Familienfeindes auf. Das Fürstengericht sprach hierauf Adalbero’s Entsetzung aus: „er ward vom Kaiser besiegt“ – wie dessen Biograph Wipo den Erfolg des Rechtshandels auffaßt – und mußte mit seinen Söhnen in die Verbannung gehn. Mit seiner Würde stattete der Kaiser, wenn auch erst nach einigem Zögern, am 2. Febr. 1036 in Augsburg den vor 24 Jahren verdrängten Erben als Herzog Konrad II. von Kärnthen aus.

Aber A. brach, um den ihm angethanen Schimpf zu rächen, in sein früheres Herzogthum mit gewaffneter Hand ein, wahrscheinlich von dem Könige des damals mächtigen Kroatenreiches unterstützt. Der Graf Wilhelm von Friesach fiel in einem Gefechte gegen ihn; er mußte jedoch das Land räumen und sich in Ebersberg bis zu seinem Tode verborgen halten. – (Vgl. Giesebrecht, Gesch. d. d. Kaiserzeit II. 285 ff.; Büdinger, Oester. Gesch. I. 458 ff.)