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Artikel „Gisela“ von Harry Breßlau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 193–195, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gisela&oldid=- (Version vom 7. Oktober 2024, 05:10 Uhr UTC)
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Gisela, deutsche Königin und Kaiserin, gest. 15. Febr. 1043, war die Tochter Herzogs Hermann II. von Schwaben und der burgundischen Königstochter Gerberga, durch welche sie ihr Geschlecht auf das karolingische Haus zurückführte. Sie war in erster Ehe mit dem sächsischen Grafen Bruno vermählt, dessen Amtsgebiet und Allodialgüter im Mittelpunkte der nachmaligen braunschweigischen Lande gelegen waren; diesem Gemahl, der ihr um das Jahr 1006 durch den Tod entrissen wurde, gebar sie einen Sohn, den 1038 gestorbenen Grafen Liudolf. Bald nach seinem Tode muß sie eine zweite Verbindung mit dem Grafen Ernst aus einem angesehenen ostfränkischen Hause, dem Bruder des Markgrafen Heinrich von Oesterreich, eingegangen sein, eine Ehe, welche nach dem Tode ihres Bruders Hermann III. von Schwaben (1. April 1012) dem Grafen Ernst die Belehnung mit diesem Herzogthum verschaffte, und aus welcher zwei Söhne, der etwa 1007 oder 1008 geborene Herzog Ernst II. (gest. 1030) und der etwas jüngere Herzog Hermann IV. von Schwaben (gest. 1038) hervorgingen. Gisela’s Gatte wurde am 31. Mai 1015 auf der Jagd durch einen unglücklichen Pfeilschuß eines seiner Begleiter tödtlich verwundet; sein letztes Wort war eine Ermahnung an seine Gemahlin des Weibes Ehre zu wahren und seiner eingedenk zu bleiben. Im Juni 1015 erschien darauf die Wittwe mit ihrem ältesten Sohne am Hofe des Kaisers und erhielt für den letzteren die Belehnung mit dem Herzogthum Schwaben, für sich die vormundschaftliche Verwaltung desselben. Trotz der Bitten ihres verstorbenen Gemahls muß G. sich spätestens zu Ende des Jahres 1016 zum dritten Mal mit dem rheinfränkischen Grafen Konrad aus dem Hause der Salier verheirathet haben; es scheint fast, als ob sie von diesem gewaltsam entführt worden ist, doch ist sie ihm die ganze Zeit seines Lebens eine treue Gefährtin und kluge Beratherin gewesen. Die Ehe, aus der drei Kinder hervorgingen (König Heinrich III., geboren am 28. Octbr. 1017, Beatrix, welche 1025 ins Kloster Quedlinburg geschickt wurde und deren späteres Schicksal nicht sicher bekannt ist, und Mathilde, geb. nach 1025, verlobt mit König Heinrich von Frankreich, gestorben um 1034) fiel noch innerhalb der verbotenen Verwandtschaftsgrade und wurde deshalb [194] von dem durch derartige Verbindungen stets aufgebrachten Kaiser Heinrich II. sehr ungern gesehen, sie muß die Veranlassung gewesen sein, daß G. die Vormundschaft über ihren Sohn und die Verwaltung des Herzogthums an Ernsts Vaterbruder, den Erzbischof Poppo von Trier, abgeben mußte. So ward Konrad durch diese Ehe in eine oppositionelle Stellung zu dem Kaiser getrieben; nachdem er dann in den Jahren 1017 und 1019 an Fehden gegen Heinrichs Anhänger Theil genommen hatte, wurde er sogar eine Zeit lang unter kaiserlichem Spruch von seinem Erbe verbannt, söhnte sich aber noch vor Heinrichs II. Ende mit diesem wieder aus. Als Konrad, nachdem mit Heinrich der Mannesstamm des sächsischen Kaiserhauses erloschen war, im September 1024 zu Kamba zum König erwählt wurde, war G., wie es scheint, zugegen, aber von der Krönung, welche am 8. Septbr. an Konrad vollzogen wurde, wurde sie ausgeschlossen, wahrscheinlich, weil auch der Erzbischof Aribo von Mainz an ihrer kirchlich verbotenen Ehe Anstoß nahm; erst nach längeren Verhandlungen wurde sie am 21. Septbr. von dem Erzbischof Pilgrim von Köln, der, anfangs ein Gegner der Erhebung Konrads, bei dieser Gelegenheit seinen Frieden mit dem neu erwählten Herrscher machte, in seiner Hauptstadt Köln zur Königin gekrönt. Als Konrad im J. 1027 die Kaiserkrone erlangte, sind, soweit wir zu übersehen vermögen, ähnliche Bedenken nicht wieder aufgetaucht; die heilige Handlung ist an beiden Gatten an einem Tage vollzogen worden. Während der Regierung Konrads II. übte G. einen sehr bedeutenden Einfluß aus; wie Wipo versichert, galten die Klugheit und der Rath seiner geliebten Gattin mehr bei dem Könige als die Stimmen der Rathgeber, die ihm sonst am nächsten standen; es kann uns daher nicht Wunder nehmen, wenn wir bei den Regierungshandlungen des Königs häufig von ihrer Mitwirkung hören, wenn sie in der Mehrzahl der von Konrad erlassenen Urkunden als Intervenientin genannt wird. Schon bei der ersten Einrichtung des Hofstaates und bei der Ernennung der Hofbeamten wird ihr Einfluß hervorgehoben; sehr bedeutend machte sich derselbe sodann bei dem unglücklichen Aufstande ihres übel berathenen Sohnes Ernst von Schwaben gegen seinen Stiefvater geltend. Mehrmals stimmte G. ihren Gemahl zur Milde und Versöhnlichkeit, bis sie endlich im Jahre 1030 die Unverbesserlichkeit des trotzigen Jünglings erkennend und die Pflichten der Gattin über die der Mutter stellend, sich von ihm völlig lossagte und mit feierlichem Eide versprach, niemandem wegen dessen zürnen zu wollen, was er ihrem Sohne thue. Ebenso folgenreich war das Eingreifen Gisela’s in die Frage der burgundischen Erbschaft, welche damals die Politik des Kaisers nach manchen Richtungen hin bestimmte. G. war eine Schwestertochter des kinderlosen Königs Rudolf III. von Burgund und wesentlich ihrer vermittelnden Thätigkeit war es zu verdanken, daß das anfangs äußerst gespannte, ja geradezu feindliche Verhältniß zwischen diesem und Konrad II. allmählich durch bessere Beziehungen ersetzt wurde, bis sie auf der Zusammenkunft zu Muttenz bei Basel (August 1027) einen Vertrag zwischen den beiden Herrschern zu Stande brachte, durch welchen Konrad als der Erbe des burgundischen Reiches anerkannt wurde. Ebenso vermittelte G. im J. 1032 den Ausgleich zwischen dem Kaiser und dem Herzog Mesko von Polen. Noch bedeutender aber als auf dem politischen, machten sich die Spuren von Gisela’s Einfluß auf dem kirchlichen Gebiet geltend. Konrad selbst, obwol persönlich durchaus von der herkömmlichen Frömmigkeit der Zeit beherrscht, hatte doch für die kirchlich-religiösen Fragen weder ein höheres Verständniß, noch großes Interesse, und scheint hier der Thätigkeit seiner Gemahlin einen ziemlich freien Spielraum gelassen zu haben. Aller Wahrscheinlichkeit nach sind die meisten Bisthümer und größeren Abteien während Konrads Regierung mit Männern von Gisela’s Wahl besetzt worden; wiederholt wird gerade bei [195] den wichtigsten Posten, z. B. den Erzbisthümern Bremen und Mainz ihr Einfluß auf die Ernennung der Erzbischöfe erwähnt, und als 1026 Bruno von Egisheim, ein Verwandter des Königs, durch freie Wahl des Clerus zum Bischof von Toul erkoren wurde, hielt es sein Biograph für nöthig, ausdrücklich hervorzuheben, daß es weder Bestechung noch die Gunst Gisela’s gewesen sei, der er sein Amt zu verdanken habe. So ist sie für die Erfolge und für die Fehler der Leitung der kirchlichen Angelegenheiten Deutschlands und Italiens während der Herrschaft ihres Gemahls vorzugsweise verantwortlich zu machen. Nach Konrads Tod hat aber G. diese hervorragende Stellung nicht völlig behauptet. Zwar wird sie auch noch in einer ziemlich beträchtlichen Anzahl von Urkunden ihres Sohnes Heinrich III. als Fürbitterin genannt, aber wir wissen, daß es bald nach des letzteren Thronbesteigung zu einer ziemlich ernsthaften und allgemein bekannt gewordenen Entzweiung zwischen dem König und seiner Mutter gekommen ist, ohne daß die Ursache oder der Verlauf derselben und bekannt wären. Gegen das Ende des J. 1041 muß es zu einer Versöhnung gekommen sein, die aber schwerlich von Dauer gewesen ist; wenigstens hören wir, daß G., die alle ihre Kinder vor sich hatte aus dem Leben scheiden sehen, von Wahrsagern überredet, die Hoffnung gehegt und doch wol auch ausgesprochen haben soll, sie werde auch Heinrich III. überleben. Indeß dies Loos ward ihr nicht zu Theil: am 15. Febr. 1043 starb die Kaiserin am Hoflager ihres Sohnes zu Goslar. Ihre Leiche führte Heinrich mit einem zahlreichen Gefolge von Bischöfen und anderen Fürsten nach Speyer über, wo sie im Dome von St. Marien an der Seite ihres Gemahles beigesetzt wurde. – Gisela’s äußere Erscheinung wird als eine sehr gewinnende bezeichnet; ihre Schönheit mag sie auf ihre früh verstorbene Tochter Mathilde vererbt haben. Gerühmt wird ihre Freigebigkeit, ihre Gewandtheit in der Behandlung der Geschäfte und ihre große Klugheit. Von ihrem Interesse an wissenschaftlichen Bestrebungen und ihrem Verständniß für dieselben zeugt vor allem die Sorgfalt, mit der sie die Erziehung Heinrichs III. überwachte; von der Psalmenübersetzung Notkers des Deutschen von St. Gallen ließ sie sich eine Abschrift anfertigen, wie sie diesem Kloster überhaupt zugethan war und sich nebst ihrem Sohn in die Brüderschaft der Mönche aufnehmen ließ. Auch die Verehrung gegen den römischen Stuhl lag ihr mehr als ihrem Gemahl am Herzen; während Konrad II. auf seinem zweiten Zuge nach Italien einen Besuch Roms fast geflissentlich vermied, ließ G. es sich nicht nehmen, an den Gräbern der Apostel ihr Gebet zu verrichten.

Giesebrecht, Kaiserzeit, II. Steindorff, Jahrbücher Heinrichs III.