Zwei Cabinetsordres Friedrich’s des Großen

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Titel: Zwei Cabinetsordres Friedrich’s des Großen
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aus: Die Gartenlaube, Heft 29, S. 500
Herausgeber: Ernst Keil
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1875
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[500] Zwei Cabinetsordres Friedrich’s des Großen. Im Jahre 1755 ward auf Befehl König Friedrich des Zweiten, der deshalb eine eigene Cabinetsordre, d. d. Potsdam, den 25. October, an den jüngeren Franke (Sohn des Stifters des Halleschen Waisenhauses August Hermann Franke), als damaligen Director des königlichen Pädagogii (innerhalb jener Stiftungen) erließ, ein eigener Tanzmeister angestellt, und der Commandeur des zu Halle garnisonirenden Anhalt-Dessauischen Regiments, Oberst von Pritzen, bekam zugleich die Ordre, von Zeit zu Zeit bei den Tanzlectionen gegenwärtig zu sein und nachzusehen, wie der Unterricht von statten gehe. Als hierauf Letzterer unter dem 1. November dem König berichtete, „er habe den Professor Franke billig und bereit gefunden, alle dem Folge zu leisten, was Se. Majestät befohlen, es sei auch ein guter Tanzmeister, Namens Greiß, angestellt worden, er habe den Lectionen selbst zugesehen und gefunden, daß er die Leute gut dressire, ihnen anfänglich eine gute Stellung, Reverence und Pas, auch Tours weise, und ihm aufgegeben, nun seine Schüler auch Menuets zu lehren, damit sie nach seiner Rückkunft vor ihm tanzen könnten,“ – erließ der König eine zweite Cabinetsordre, worin es unter Anderem heißt: „Es ist mir sehr lieb gewesen, daß auf dem dortigen Pädagogio ein Tanzmeister zur Information der jungen Edelleute aus meinem Lande bestellt ist. Im Uebrigen declarire ich hierdurch, daß dieses Tanzen auf dem Pädagogio nur pur (rein, ausschließlich) für die Edelleute aus meinem Lande sein soll; denn was die anderen und die ausländischen Edelleute anbetrifft, da stehet solchen frei, nach eigenem Gefallen das Tanzen zu lernen oder nicht, als wonach, ob solches geschehe oder nicht, ich gar nicht frage.

     Potsdam, den 5. November 1755.
Friedrich.