Zur Absetzung König Wenzel’s
[134] Zur Absetzung König Wenzel’s. Die Stellung Sachsens auf dem Mainzer Tage vom September 1399. (Aus dem Nachlasse Julius Weizsäcker’s.) In einer Abhandlung über die Pfälzischen Thronbestrebungen beabsichtigte J. Weizsäcker den Nachweis zu führen, wie die Geschichte der Regierung Wenzel’s eine Geschichte seiner Absetzung sei. Nur einige Bruchstücke daraus liegen in Reinschrift und nach des Verfassers offenbarer Absicht druckfertig vor. Dasjenige, dem die vorliegende Mittheilung entnommen ist, umfasst 11 Mss.-Seiten, von denen die ersten 7 ½ hier zum Abdruck gelangen; in den darauf noch folgenden sind die Gegenmassregeln K. Wenzel’s und der Fortgang der kurfürstlichen Verschwörung bis zum Schluss des Jahres 1399 dargestellt. Für die Beschränkung des Abdrucks war bestimmend, dass die Fortsetzung kaum etwas Neues enthält, dass dagegen das Bruchstück, soweit es hier gegeben wird, eine in sich geschlossene Darlegung bietet, an die sich zudem eine andere Erörterung, die in einem der nächsten Hefte folgen wird[WS 1], inhaltlich genau anschliesst. – Da das Stück hier ausser dem Zusammenhang auftritt, in den es eingefügt werden sollte, sind noch ein paar Worte der Erläuterung nöthig. Es handelt sich hauptsächlich um den Vertrag, welchen die Kurfürsten in der Thronfrage auf einer Mainzer [135] Versammlung am 19. Sept. 1399 mit 10 anderen Fürsten abzuschliessen scheinen (RTA. 3 Nr. 59 u. 60). Aufgefallen war W. schon bei Herausgabe der Reichstagsacten, dass am 1. u. 2. Febr. 1400 andere Verträge zu Stande kommen (Nr. 106–111), welche im wesentlichen mit diesem vom Sept. übereinstimmen, nur dass unter den Häusern, welche für die Neuwahl in Betracht kommen sollten, auch Sachsen aufgeführt ist, das im September fehlte. Lindner hat (in seiner G. d. Dt. Reichs II, 515 ff.) die Schwierigkeiten, welche sich aus diesem Verhältniss und aus der Beschaffenheit des ersten Urkundenpaares Nr. 59 u. 60 ergeben, weiter verfolgt, hat gezeigt, dass die Urkunden des Mainzer Septembertages nicht ausgetauscht resp. nicht ratificirt seien, und hat weiter vermuthet, sie gehörten überhaupt an den Schluss der ganzen Action, seien zurückdatirt und dann in Folge der zufälligen und versehentlichen Auslassung Sachsens nicht zum Vollzug gelangt. Im Folgenden nimmt nun W. zu dieser Frage Stellung, ohne jede Polemik, überhaupt nicht eigentlich in Form einer Untersuchung, aber doch so, dass alle Gründe seiner Entscheidung deutlich hervortreten, obgleich seine Darstellung vor der Wendung, welche nachher zum Februar-Vertrage mit Berücksichtigung Sachsens führte, abbricht. – Ich darf vielleicht wagen, dieselbe ganz kurz zu ergänzen, da auch im übrigen W.’s Darlegungen ganz mit der Ansicht übereinstimmen, welche ich i. J. 1884 in der Hist. Ztschr. 51, 117 ausgesprochen habe: Da man sah, dass Sachsen seine Candidatur nicht von vorn herein bei Seite schieben liess, so verstand man sich zu dem Zugeständniss des Februar-Vertrages, um den Herzog wenigstens zunächst bei der Partei zu halten, und wohl in der Hoffnung, ihn dann, wenn er erst weiter in die Verschwörung verstrickt sei, zur Wahl des Pfälzers mitfortzureissen. – Vervollständigt habe ich nur das Citat in der zweiten Anm., gestrichen nur eine mit Bleistift geschriebene Note, welche auf meine eigenen ebengen. Ausführungen hinwies, offenbar aber noch eine andere Gestalt erhalten sollte. [L. Q.]
Am 11. April 1399 hatten Kurmainz und Kurköln und der Pfalzgraf zu Boppard einen Vertrag in der Oberhauptsfrage geschlossen. Kurtrier ging in den Zollfragen mit diesen Rheinischen Genossen, aber für die grosse politische Angelegenheit war es noch nicht zu haben. Auch die drei andern äusserten sioh noch sehr vorsichtig. Sie wollen nur eben gemeinsam handeln in Sachen des Schisma’s und des Reiches und speciell ihrer Kurrechte, besonders wenn ein Reichsprätendent sich erhöbe in Gestalt eines Vicars, also wie Sigmund oder Jost, oder in anderer Weise, doch so, dass sich bei einer Reichserledigung jeder seine Freiheit in Ausübung seines Wahlrechtes vorbehält. Aller Verkleinerung des Reichsgebiets, von Seiten Wenzel’s hauptsächlich, wollen sie widersprechen, und besonders den von demselben in Mailand geschaffenen Zuständen ihre Bestätigung verweigern. Würden ihnen aus diesen Abmachungen Feindseligkeiten von irgend einer Seite erwachsen, so wollen sie einander beistehen mit
[136] ihrer gesammten Macht. Das alles haben sie mit feierlichem Eide beschworen. Es geht gegen den König, aber der Gedanke der Absetzung ist nicht ausgesprochen, er wird nur vorbereitet. Es kann der Fall eintreten, dass man über die Punkte dieses Vertrags in Krieg mit dem Reichsoberhaupte geräth, und dann wollen sie es gemeinsam bekämpfen. Alles wird in tiefstes Geheimniss gehüllt, die Urkunden werden durch besonderen Siegelverschluss vor jedem fremden Auge behütet, und noch lange wird diese Vorsicht nun beim Fortgang der Dinge weiter beobachtet[1].
Auf dem Marburger Tag tritt dann Kurfürst Rudolf von Sachsen hinzu, am 2. Juni 1399. Dadurch wohl ermuthigt, liess sich auf dem Mainzer Tag am 15. September des gleichen Jahres auch der Erzbischof von Trier herbei.
Anwesend auf dem Mainzer Tag vom Sept. 1399 sind sicher die vier Rheinischen Kurfürsten, welche von da aus am 20. Sept. die Einladung auf den nächsten Tag erlassen[2], darunter also auch Pfalz und Kurköln. Auch Sobernheim berichtet so[3]. Dem scheint zu widersprechen, dass das Pfälzische und Kurkölnische Exemplar der Bundesurkunde eine doppelte Siegelung haben, einmal die Hängesiegel und dann noch rückseitig aufgedruckte Verschlusssiegel, wobei durch Rückennotiz des Pfälzischen Exemplars die Eröffnung desselben dem Pfalzgrafen selbst oder seinem Notarius ausdrücklich vorbehalten wird[4]. Das scheint auf Abwesenheit der beiden Fürsten zu deuten, weil ihnen das Schriftstück ja erst zugesendet werden soll. Allein die beiden Fürsten werden einfach schon wieder abgereist sein, noch ehe die Ausfertigung der Urkunden vollendet war, so dass sie dieselben fertig erst zu Hause vor Augen bekommen konnten, indem sie ihnen nachgeliefert wurden.
Dass aber Sachsen nicht in Mainz anwesend war, ergibt sich aus der erwähnten Einladung, die noch in Mainz erlassen wurde und unter den Einladenden nicht auch Sachsen neben den vier anderen Namen zeigt. Aus dem Umstände allein, dass dieses hier nicht miteinlädt, darf man noch nicht schliessen, es habe sich in Zwiespalt mit den vier übrigen befunden, sondern der einfachste Grund ist, dass es eben nicht da war. Man wird hier also auch Sobernheim glauben[5], dass Sachsen damals ausgeblieben ist.
Daraus erklärt sich nun aber auch die Doppelheit der Urkunden [137] vom 15. Sept. für den Eintritt Kurtrier’s in die Allianz[6]. Nämlich Kurmainz, Kurköln, Kurtrier und Pfalz, Kurtrier zum erstenmal dabei, schliessen den Bund am 15. Sept. im ersten Exemplar ohne Sachsen, und dieselben vier schliessen denselben Bund am gleichen Tag mit Sachsen. Diese doppelte Bundesschliessung ist nur dadurch zu erklären, dass die erste zu Mainz ohne das abwesende Sachsen bloss zwischen den vier andern Theilnehmern vor sich gehen konnte, und dass man dann die zweite Urkunde mit allen fünf Namen und sonst von gleichem Inhalt an Sachsen schickte, damit auch dieses noch seinen Beitritt besiegle. Es wurde aber desshalb auf zwei Urkunden angelegt, weil man die Aufnahme von Kurtrier, das bis dahin gezögert hatte, auf diesem Mainzer Tage noch in aller Form zu Ende bringen wollte und deshalb die Hin- und Rücksendung nicht abwarten konnte, die den Namen und das Siegel auch des Sächsischen Fürsten bringen sollte. Deshalb wurde die Aufnahme Kurtrier’s scheinbar eine doppelte, in zwei Urkunden niedergelegte. Es ist nur ein formales Zweckmässigkeitsverfahren. Das Datum der zweiten Urkunde aber, die auch Sachsen enthält, ist so nach Orts- und Zeitangabe, was Sachsen betrifft, ein ungenaues und unrichtiges, da Rudolf am 15. Sept. nicht in Mainz war und doch mit diesem Ort und dieser Zeit ratificirte, weil es so, zum Anschluss an die vier übrigen, das einfachste Verfahren war und der Gleichmässigkeit mit der andern Urkunde diente.
Matthias Sobernheim hat also ganz Recht, wenn er Rudolf auf diesem Tage nicht persönlich erscheinen lässt[7]. Aber er hat Unrecht, wenn er, sehr ausführlich, hervorhebt, mit wie vollkommener Vollmacht dessen Procuratoren erschienen seien, besonders auch mit seinem Siegel. Gerade diese Ausführlichkeit macht die Angabe verdächtig, und das besprochene Verhältniss der beiden Bundesurkunden zeigt ja, dass diejenige, welche Sachsen einschliesst, in Mainz keineswegs völlig ausgefertigt werden konnte, also eine solche unbeschränkte Vollmacht nicht ertheilt, namentlich wohl das Siegel nicht mitgegeben war.
Zuerst also, zu Boppard im April, ist Rudolf von Sachsen noch nicht unter den Theilnehmern des Bundes. Aber man wird gefühlt haben, dass er schwer zu umgehen sei. Er war doch Kurfürst, und man lud ihn ein. Auf dem Marburger Tag im Juni erfolgte sein Beitritt, wahrscheinlich ist er damals auch erst dazu aufgefordert worden. Die stille Bedingung war freilich, dass dieser Kurfürst an seine eigene Candidatur nicht denke. Noch hatte aber der Bund [138] keine Throncandidaten fixirt, Rudolf konnte nooh hoffen, in die etwaige Liste mitaufgenommen zu werden. Er wird keine Anhaltspunkte für diese Hoffnung bekommen haben. Beim Marburger Tag hatte es ihm noch der Mühe werth geschienen, in Person aufzutreten[8], aber gleich auf dem Mainzer Tag vom September blieb er weg und schickte nur seine Procuratoren[9]. Er will erst sehen, wie die Sachen gehen, ob er Aussichten habe, mit Einem Wort er mag sich nicht compromittiren, ohne dass es der Mühe werth ist, und für Ruprecht ein Verschwörer zu werden und zu bleiben gedachte er nicht. Die Aspirationen des Pfalzgrafen waren doch längst bekannt oder vermuthet, sowie auch der Plan einer Neuwahl überhaupt, obschon eine solche vom Bunde noch nicht direct und urkundlich in Aussicht gestellt war. Rudolf wollte abwarten, ob auch sein eigenes Haus unter die Candidaten aufgenommen würde. Wenn nicht, so war es zugleich die Ablehnung seiner Person, falls es dabei blieb. Aber auch dann war noch nicht alles verloren, es konnte ja noch gelingen sich in der Folge den gewünschten Platz unter den Candidaten zu sichern. Er thut also abwesend, was die andern anwesend gethan: er fördert zunächst die Ausdehnung des Bundes der Kurfürsten, er nimmt den Erzbischof von Trier mit ihnen in den Bund auf, und bleibt also zugleich selbst dabei.
Seine Vorsicht aber war wohl begründet, und der Verdacht, dass für seinen Ehrgeiz hier wenig zu hoffen sei, bestätigte sich. Indem hier dem bisher ausschliesslich kurfürstlichen Bund auch andere Fürsten angegliedert wurden, suchte man sie zugleich in das grosse Interesse persönlich zu verflechten. War es schon lange der Gedanke, einen neuen König zu wählen, so sollte nun auch der fürstliche Kreis nicht von der grossen Hoffnung ausgeschlossen werden. Desshalb wird jetzt endlich offen und urkundlich von Aufstellung eines andern Reichsoberhauptes gesprochen, und dies ist der Inhalt des neuen Bündnisses zwischen Kurfürsten und Fürsten, das hier zu Stande kommen soll. Die Herzöge Stefan und Ludwig von Baiern, die Markgrafen Balthasar und Wilhelm von Meissen, mit Friedrich, dem Sohne des Ersteren und mit ihren drei Neffen Friedrich I. dem Streitbaren, Wilhelm II. dem Reichen, und Georg, dann Landgraf Hermann von Hessen und Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg, also zehn Fürsten zusammen, aus vier Häusern, verbünden sich mit den drei Rheinischen Erzbischöfen, Kurpfalz und Kursachsen zu Einsetzung und Aufrechthaltung [139] eines neuen Königs. Von den kirchlichen Dingen und von Mailand ist da nicht mehr die Rede, sondern vom Nächstliegenden. Das Vicariat wird ebenso verworfen wie im bisherigen Kurfürstenbunde, und die Hilfe mit aller Macht wird ebenso versprochen wie dort. Aber die Hauptsache ist, dass alle diese Fürsten Aussicht bekommen auf die Krone: Baiern, Meissen, Hessen, die Burggrafen von Nürnberg, deren Häuser in die Liste der Candidaten aufgenommen werden. Also die hier in Mainz anwesenden Verschwörer zunächst theilten die Hoffnung auf die Beute, und indem man auch noch Württemberg hinzufügte, geschah es wohl Anstands halber, für die Uebrigen, die nicht dabei waren, aber doch in diesem einen Vertreter Berücksichtigung fanden. Der Pfalzgraf aber gehörte zum Bairischen Hause, und dieses war vorangestellt. Im Ganzen also fünf Häuser. Von allen war allein Sachsen vergessen. An alle Bündler hatte man gedacht, nur an Rudolf nicht. Und doch war er im Bunde mit den Kurfürsten, war Kurfürst so gut wie der Pfalzgraf. War er zu Mainz nicht erschienen, um erst ins Klare zu kommen, so war die gewünschte Klarheit jetzt gegeben. Sogar der Burggraf Johann, den der König geschickt hatte, um die Versammlung zu kreuzen, konnte jetzt zum König gewählt werden; Rudolf von Sachsen, ein Mitglied des Kurfürstenkollegiums und Mitglied des kurfürstlichen Bundes, war ausgeschlossen. Und er wäre verpflichtet gewesen, mit Gut und Blut und mit aller seiner Macht auch Ruprecht zu unterstützen, falls die Wahl auf diesen fiele[10]. Es war in der That zu viel verlangt. Und das hat er denn auch nicht ratificirt.
Daran ist aber auch für den Augenblick alles gescheitert. Es sind zwei Urkunden, um die es sich handelt. In der einen[11] versprechen die zehn Fürsten den fünf Kurfürsten ihre Hilfe für den Candidaten, den sie wählen werden, sowie Abwehr jedes anderen Prätendenten. In der andern[12] verheissen die fünf Kurfürsten den zehn Fürsten, die sich mit ihnen zu der Einsetzung eines neuen Königs verbunden haben, ihren Beistand gegen jeden Angriff, der ihnen desshalb werden könnte. Diese letztere Urkunde ist niemals ausgefertigt worden, wir kennen sie nur aus gleichzeitigen Abschriften, und diese sind nur Abschriften des Entwurfs, sie haben daher im Datum nur den Ort Mainz und das Jahr 1399, aber keinen Tag, denn für Rudolf gab es keinen Tag und keine Stunde der Ratificirung [140] einer solchen Urkunde. Umgekehrt waren natürlich die vier Rheinischen Kurfürsten zu allem bereit, es geschah ja für den Pfalzgrafen, dieser und nicht der Sachse konnte den Sitz der Reichsregierung am Rhein aufrichten, aus ihrem Kreis ist zu Mainz 1399 der Entwurf hervorgegangen, den wir haben, aber es wurde kein endgültiger Vertrag daraus, es kam zu keinem Original, die Weigerung Rudolf’s war das Hinderniss. Dagegen hatten die Fürsten keinen Anstand gehabt, die Ausfertigung ihrer für die Kurfürsten bestimmten Gegenurkunde fand statt, das Original ist da, aber es konnte unter diesen Umständen der Austausch mit einer kurfürstlichen Urkunde nicht erfolgen, da es auf dieser Seite zur Ausfertigung einer solchen nicht kam. Diese Urkunde der zehn Fürsten gelangte daher nicht in die Hände der Kurfürsten, sondern blieb liegen in einem Meissnischen Archive[13].
Dass man gerade das Haus des Einen der zwei weltlichen Kurfürsten, welche Mitglieder des kurfürstlichen Bundes waren, und damit auch seine Person ausschloss, war um so auffallender, als das Gegentheil sich von selbst verstanden hätte. Woher der Widerspruch gegen ihn kam, ist nirgends gesagt, aber er ging natürlich aus vom Pfalzgrafen und seiner Partei. Gerade Kursachsen schien mit Recht gefährlicher in der eröffneten Concurrenz um die Krone als die übrigen Candidatenhäuser. Man durfte und sollte es jetzt wissen, dass Ruprecht König werden wollte. Die drei geistlichen Kurfürsten dachten sicher im Augenblick wie er selbst, und die Massregel der Ausschliessung mochte um so leichter vor sich gehen, als Rudolf sich persönlich fern gehalten hatte. Aber schwer war er getroffen, als ihm bei der ersten Gelegenheit der Bund, zu dem er nur getreten war, weil ihm die Krone vorschwebte, einen Strich durch diese Rechnung zog. Der Pfalzgraf hatte eben die Wahl, entweder seine Nennung zuzulassen und dann doch einen Nebenbuhler in ihm vielleicht erst bekämpfen zu müssen, oder ihn durch Nichtnennung von vornherein vor den Kopf zu stossen – es war einfacher und sicherer, gleich ein Ende zu machen.
Anmerkungen
- ↑ S. gleich im Folgenden die Urkunden des Mainzer Tags, auch mit den Marburger Urkunden war es nicht anders.
- ↑ Deutsche Reichstagsacten Bd. 3 Nr. 69.
- ↑ Nr. 231.
- ↑ Nr. 56.
- ↑ Nr. 231.
- ↑ Nr. 56 u. 57.
- ↑ RTA. 3, 288, 29–30 Nr. 231.
- ↑ Das hat Sobernheim nicht erfunden, RTA. 3, 288, 25 Nr. 231 illuc dux Saxonie eorum coelector per eos vocatus ad ipsos venit.
- ↑ Ib. lin. 29 suos procuratores.
- ↑ RTA. 3 Nr. 60.
- ↑ Nr. 59, durch die Reichstagsacten zuerst bekannt geworden.
- ↑ Nr. 60.
- ↑ Weimar, grossh. u. hzgl. Sächs. Gesammtarchiv, s. Quellen von Nr. 59 unter lit. A.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Siehe den Artikel in DZfG Bd. 7: „Die Vorgeschichte der Thronrevolution von 1400 in officiöser Darstellung“.