Zedler:Zeit, (kurtze) eine kurtze, geringe, oder mäßige Zeit

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Zeit, (Kummer-)

Nächster>>>

Zeit, (Länge der)

Band: 61 (1749), Spalte: 794. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|61|Zeit, (kurtze) eine kurtze, geringe, oder mäßige Zeit|794|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Zeit, (kurtze) eine kurtze, geringe, oder mäßige Zeit|Zeit, (kurtze) eine kurtze, geringe, oder mäßige Zeit|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1749)}}


Zeit, (kurtze) eine kurtze, geringe, oder mäßige Zeit, Lat. Tempus Modicum, breve, angustum, oder auch wohl momentaneum, heist in denen Rechten eine Zeit bisweilen von 3 bisweilen von 5. 10. 30 Tagen, bisweilen von 2. 3. 10 Monaten, und bisweilen auch von 5 Jahren, wie hingegen manchmahl gar nur etwan von einem oder etlichen wenigen Augenblicken; von welchen allen hier benannten Zeit-Bestimmungen so wohl unter ihren besondern Artickeln, als auch ausserdem noch in denen Artickeln: Termin, (kurtzer) im XLII Bande, p. 983. Termin, (rechtlicher) ebend. p. 985 u. ff. Parvum tempus, im XXVI Bande, p. 1097. Moment, im XXI Bande, p. 971. Exceptio Temporis, im VIII Bande, p. 2319 u. f. Verjährung, im XLVII Bande, p. 854 u. ff. und Zeit-Rechnung, ein mehrers zu befinden.