Zedler:Wein-Recht
Wein-Recht, Lat. Jus Vini begreiffet alles dasjenige unter sich, was in denen Rechten wegen des Weins und anderer dahin gehörigen Gerechtigkeiten und Befugnisse verordnet zu befinden. Siehe Wein; Weinbau; Weinberg; Wein-Händler; Wein-Ordnung; Weinschanck; Wein-Verfälschung; und andere unter dem Worte: Wein befindliche Artickel.