Zedler:Wein-Handel, oder Wein-Verkauf


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Weinhart

Band: 54 (1747), Spalte: 783–784. (Scan)

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Wein-Handel, oder Wein-Verkauf, Lat. Negotiatio cum vino, oder Venditio vini, ist eigentlich zweyerley, als der Handel ins Grosse, und denn der Ausschanck. Jener erstrecket sich über See und Land, daß nemlich die Schiffs-Leute gantz Schiffs-Ladungen aus Franckreich und Spanien, von Frantzösischen und Spanischen Weinen, Secten, Branntwein und Eßig kommen lassen, oder auch Fuderweise denselben vom Rheinstrom aus dem Würtenberger- und Francken-Lande, oder aus Ungarn und Oesterreich, verschreiben, und wenn solcher in den Keller gebracht, selbigen bey Pipen, Ohmen, Oxhöfften, Tiercen, Eymern, Anthal, Anckeren, Stübichen, Vierteln, Kannen und Maassen, verkauffen; wiewohl diese letztere kleine Maaß Handlung mehr zum Ausschanck, als dem Weinhandel ins Grosse gehöret. Bey diesem ist nun ferner die Erhaltung und Zubereitung des empfangenen Weines in Acht zu nehmen, durch Abstechen, schön oder lauter machen, und verschneiden, das ist, einen schlechten mit gutem Weine dergestalt zu verbinden, das dieser jenen übertragen könne, welches gewisser massen bey Weinhandlungen erfordert wird, und zugelassen ist, wenn man nur nicht die Billigkeit oder des Heil. Röm. Reichs Policey-Ordnung darinnen überschreitet, und den Wein entweder gar zu sehr wässert, oder mit solchen Ingredientien zubereitet, und verfälschet, welche des Menschen Gesundheit schädlich seyn können. Siehe Weinhändler; wie auch Weinschanck, und Wein verfälschen.