Zedler:Termin, (Liquidations-)
Termin, (Liquidations-) Lat. Terminus Liquidationis, ist, wenn entweder bey entstandenem Concurs alle und jede zu demselben gehörige Gläubiger ihre an den gemeinen Schuldner habende Forderungen gehörig beybringen, oder aber in andern Proceß- und Parthey-Sachen der gantze Werth des Streites, nebst allen verursachten Schäden und Unkosten in eine Haupt-Summe gebracht wird. Siehe Liquidation, im XVII. Bande, p. 1588. und Termin (rechtlicher).