Zedler:Termin, (nachtheiliger oder präjudicirlicher)
Termin, (nachtheiliger oder präjudicirlicher) Terminus prajudicialis, ist, in welchem der ungehorsame Theil sich selber zum Präjuditz und Schaden ausbleibet. Siehe Termin (rechtlicher).
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Termin, (nachtheiliger oder präjudicirlicher) Terminus prajudicialis, ist, in welchem der ungehorsame Theil sich selber zum Präjuditz und Schaden ausbleibet. Siehe Termin (rechtlicher).