Zedler:Observantz (gerichtliche)


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 25 (1740), Spalte: 276. (Scan)

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Literatur
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Observantz (gerichtliche) Lat. Observantia judicialis, ist eigentlich nichts anders, als der sonst so genannte Gerichts-Brauch oder Stylus Curiae, wovon an seinem Orte. Sonst aber bedeutet es auch mit unter das Herkommen, oder vielmehr eine bey diesem oder jenem Rechts-Collegio angenommnene gewisse Meynung, Lat. Receptam Sententiam, oder auch Observantiam Collegiorum Juridicorum.) Siehe Observantz.