Zedler:Observantz (aussergerichtliche)
Observantz (aussergerichtliche) Lat. Observantia extrajudicialis, ist eigentlich nichts anders, als eine bloß von Privat-Leuten durch einen langen Gebrauch eingeführte Gewohnheit. Siehe Gewohnheit, im X Bande p. 1398. u. ff. ingleichen Mos, im XXI Bande p. 1805.