Waldenserprocess in Regensburg 1395

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Autor: H. Finke
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Titel: Waldenserprocess in Regensburg 1395
Untertitel:
aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 4 (1890), S. 345–346.
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1890
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung J.C.B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br
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Quelle: Scans auf Commons
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[345] Waldenserprocess in Regensburg 1395. H. Haupt schliesst in seinem instructiven Artikel über Waldenserthum und Inquisition im südöstlichen Deutschland (oben Bd. III S. 337[WS 1] ff.]], besonders 349) aus den Aussagen des Webers Borschön, dass zwischen 1380 u. 1400 mindestens zwei Waldenserverfolgungen in Regensburg stattgefunden haben. Ueber eine Untersuchung kann ich Näheres berichten; ob sie aber mit einer der von Borschön in seinem Verhör erwähnten sich deckt, lässt sich, trotzdem sie in die angegebene Zeit fällt, nicht feststellen, da das Nachfolgende nur aus Einzelprotokollen stammt.

Cod. 3748 der Wiener Hof- und Staatsbibliothek enthält unter andern wichtigen Materialien zur Regensburger Kirchengeschichte des ausgehenden 14. Jahrhunderts auf fol. 145 ff.: Examen Conradi Huter civis Ratisponensis. Die Untersuchung führte in Gegenwart des Bischofs Johann, mehrerer Domherren und anderer höherer Geistlichen der Pfarrer von St. Ulrich, Friedrich Sussner, als „inquisitor heretice pravitatis per predictum episcopum deputatus“. Der Angeklagte sagte zunächst aus, dass er vor zwei Jahren freiwillig seine Irrthümer abgeschworen und Denunciation seiner früheren Genossen versprochen habe. Die sonstigen Aussagen beziehen sich auf bekannte Waldensische Lehrsätze. Der Laienbeichtvater heisst, wie auch sonst, „Nicolaus in vulgo: Her Niclas“. Konrad war durch Freunde und Auswärtige der Secte zugeführt worden, die angeblich alle bereits gestorben waren. In Donauwörth war seine Schwester Elisabeth als „relapsa“ verbrannt.

In einem fünf Tage später am 2. October stattfindenden Verhör gesteht er, dass auch seine Schwiegermutter mit seiner Schwester verbrannt und seine Frau ebenfalls in der Häresie unterrichtet gewesen sei, doch leugnet er, in Donauwörth, wo er zuletzt vor dem Kriege der Baiernherzöge mit den Reichsstädten gewesen sei und wo ihn wohl hundert Bekannte, darunter manche Waldenser, im Hause seiner [346] Schwester bewirthet hätten (propinassent), in Gegenwart des vom Bischofe von Eichstätt gefangen gehaltenen Johannes Oertel zu Zweien aus der Secte, die man „dominos“ nenne, gesagt zu haben, er wolle sie auf den Scheiterhaufen bringen, da sie seiner Schwester geschadet hätten. Als Sollemnitätszeugen fungirten bei beiden Verhören Regensburger Bürger.

Aus den fol. 148 f. eingereihten Protokollen vom 25. Mai und 20. September ergibt sich, dass der frühere Waldenser Johannes Oertel den Konrad Huter recht gut kannte und zwar schon seit Pfingsten 1391 in Donauwörth, wo er und andere „Conrado propinassent, ex eo, quia noverunt eum esse ejusdem secte“. Im verflossenen Jahre sei er flüchtig nach Regensburg gekommen und habe Konrad besucht, der auf seine Klage erwidert habe, dass auch er schon vieles habe erdulden müssen.

Konrad’s Frau deponirte am 20. October, sie sei durch die später verbrannte Ottilie Lautenbechkinn in die Geheimnisse der Secte eingeweiht worden. Vor ungefähr 14 Jahren habe sie vor einem Laien ihre Beichte abgelegt, ganz wie man es bei einem Geistlichen thue, nur habe sie nicht gekniet. Die Anhänger der Secte hiessen „noti, in vulgo: di chunden“. Sie habe vor dem päpstlichen Inquisitor Martinus früher ihre Irrthümer abgeschworen.

An diesen wurden sodann die Acten vom Bischof gesandt. Martin antwortete am 12. Mai des folgenden Jahres, er finde gar nichts Strafbares (omnino nichil punibile) in den Aussagen; zudem habe er sich sorgfältig bei den Jüngstbekehrten nach Konrad Huter und Genossen erkundigt und erfahren, dass sie nach ihrer Bekehrung vollkommen unschuldig seien und alle Zusammenkünfte der Waldenser mieden. Darum scheine ihm die Freilassung der Gefangenen angezeigt.

Dieselbe erfolgte acht Tage darauf. Gegen Ende desselben Jahres liefen wieder Anzeigen gegen Konrad ein. So sollte er zu Jemandem, der mit ihm auf derselben Kammer schlief und den Segen sprach: „In nomine tuo, omnipotens Deus, misericors Deus, unus Deus“, bemerkt haben: „Quando est mortuus (Wenn ist er tod!)“, und trotz aller Ermahnungen sei er bei dem „da lazz ichs“ geblieben. Ein ander Mal neckten ihn anscheinend zwei, als sie nach ihrem Abendgebete ihm zuriefen: „Dilecte Conrade, dicite etiam nobis unam oracionem de Deo“; Konrad entgegnete zornig: „Quantum potes tu cavillare, in theotonico: Waz magst du geclaffen auz deinem pösen Maul“. Aus den Acten ist nicht zu ersehen, ob die Sache schlimmere Folgen für Konrad gehabt hat.

H. Finke.     

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 336