« §.6 Vernünftige und Christliche Gedancken über die Vampirs §.8 »
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Textdaten
Autor: Johann Christoph Harenberg
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Titel: Vernünftige und Christliche Gedancken über die Vampirs ...
Untertitel: §.7 - Was voraus zu setzen sey, wenn man den Geistern die Bluht-Aussaugungen zuschreiben will.
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Erscheinungsdatum: 1733
Verlag: Johann Christoph Meißner
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Erscheinungsort: Wolfenbüttel
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Quelle: Digitalisat des Göttinger Digitalisierungszentrums bzw. bei Commons
Kurzbeschreibung:
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§.VII

[49] Wenn man demnach die Geister wegen der Entscheidung dieser Frage zu Hülfe ruft, so kommt man leichtlich mit der Auflösung der an Menschen und Viehe in Servien geschehenen Bluht-Aussaugung fort. Es kommt nur auf diese vorausgesetzte Umstände an, daß man glaube, wesmassen [50]

1) Die Aussaugung des Bluhts würcklich von aussen oder innen geschehen sey:

2) Der Geist des Verstorbenen sich in und um seinem Leibe eine zeitlang aufhalte, oder dieses Geschäfte einer von den bösen Engeln verrichte:

3) Dieser Geist das Blut den lebendigen aussauge, und in die Cörper, so in den Gräbern liegen, hineinbringe.