Topographia Superioris Saxoniae: Walkenried

Topographia Germaniae
Walkenried
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 185–186.
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[185]
Walkenried.

Ein Closter / vnd Abbtey beym Hartz / an der Herrschafft Klettenberg / am Wasser / vnd Gebürg Zorge / gelegen; welches / wie Joh. Becherer in seiner Thüringischen Chronick berichtet / Anno 1127. gestifftet worden. Es findet sich solches Closter / in der Reichs-Matricul / Monatlich auff 2. zu Roß / vnd 6. zu Fuß / einfachen Zugs / belegt. Wehnerus, in seinen Observationibus Practicis, V. Matricul, p. 490. setzet solches vnter die Graven von Schwartzenburg / sonders zweifels daher / weil er sie für Nachfolger der Graven von Hohnstein gehalten. Dann er sagt / V. Vogtey / p. 653. daß vorhin die Graven zu Hohnstein / so nun abgestorben / allda die Vogtey im Closter gehabt / vnnd sich der Halßgericht / der Metall / vnd Hohen Wildbahn / angemast haben / vnnd mit den Regalstücken / vom Stifft Halberstatt in specie, belehnet worden seyen. Vnd daher wird es vielleicht auch kommen / daß [186] diese Abbtey zum Ober-Sächsischen Creysse gezogen worden ist. In der Braunschweigischen Chronick stehet / am 355. Blat / daß Anno 1593. den 1. Septembris / Hertzog Heinrich Iulius zu Braunschweig / vom Priore, Procuratore, vnnd samptlichen Conventualn zu Walckenrede / an statt Graff Ernsten deß letzten zu Hohnstein / der dieses Jahrs den 8. Julii / gestorben / zu einem Administratore deß Stiffts Walckenrede / erwöhlet worden seye. Es hab sich aber dieser Postulation, oder Wahl / Graf Carl Günther zu Schwartzburg widersetzt / vnd fürgeben / Er hette die Confirmation vom Abbt zu Alten Campen / im Stifft Cölln / als Visitatorn deß Stiffts Walckenrede / für längst erhalten; habe auch alsbald die Güter eingenommen / so das Closter Walckenrede in der Gülden-Awe hatte / welcher Einkommen sich Jährlich auff sieben tausent guter fl. erstreckten: vnd hange die Sach noch (im Jahr 1620.) am Keyserlichen Cammergericht zu Speyer; vnd ist gleichwol hochgedachtes Hertzogen Herr Sohn / Hertzog Friederich Vlrich zu Braunschweig / Anno 1613. zum Administratoren allhie erwöhlet worden. Bey den jetzigen General Friedens Tractaten / ist auch diese Strittigkeit erörtert / vnnd geschlossen worden / daß das Closter / oder Praelatur / Walkenriedt / dessen dieser Zeit Herr Christian Ludwig / Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburg / Administrator ist / sampt dem Gut Schawen / solle vom Keyser / vnd dem Reich / den Hertzogen zu Braunschweig / etc. als ein immerwehrendes Lehen / gegeben werden / nebenst gäntzlicher Auffhebung deß Iuris Advocatiae, vnnd anderer deß Stiffts Halberstatt / vnd Graffschafft Hohnstein / Ansprüche.