Topographia Superioris Saxoniae: Eißfeldt

Topographia Germaniae
Eißfeldt (heute: Eisfeld)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 67–72.
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Eißfeldt.

Oder Wie man es vor alters genennet / Eßefeldt / ist eine Statt am Thüringer Waldt / disseits Francken / an jetzo vnter Fürstlich. Sächsischer Gothischer Herrschafft / gelegen / vnd also ein Grentz-Ort zwischen Thüringen vnd Francken. Von Vrsprung vnd auffkommen / desselben kan man auß den Historien keine gründliche / gewisse Nachricht haben / ausser was etwann von alten Bürgern dieses Orts / so es von ihren Eltern / vnd selbige ingleichen von ihren Vorfahren gehöret / berichtet wird / es seyen an diesem Orth anfänglich nicht mehr denn sechs Höffe gewesen / deren Inwohner eine Zeitlang der Felder sich hierumb gebrauchet vnd die Gegend erweitert / biß sich solche von Jahren zu Jahren gemehret vnd von andern herbeyziehenden / ins Auffnehmen kommen / wie dann solchen 6. Höfen noch biß hieher dieser Nahme blieben / daß man sie die 6. Wächterhöfflein nennet. Es wird aber diese Statt in zwey theyl getheilet; daß vor der Mawren an der Werra wird genennet die Alte Statt / als welche zu erst erbawet worden: der ander Theyl / welcher auff einer kleinen Höhe lieget / vnnd mit Mawren / Thoren vnd Thürnen vmbgeben / wird genennt die Newe Statt / vnnd scheidet solche beede Stätte die mitten durchfliessende Werra / welche eine Meyl Wegs davon vber dem Dorff Schirnrotha im Saargrund entspringet / durch Eißfeldt vnnd ferner auff Hilperhausen / vnd das Hennebergische Land gegen Hessen vnnd Westphalen fleusset / allda sie ihren Nahmen verleuret / vnd Visurgis oder Weser / als welche durch viel Zuflüsse mit Gewalt auffsteiget / hernach genennet wird. Es sind zwar beyde theyl anfangs ohne Mawren vnd also nur ein Flecken gewesen / es hat aber Bertold Graf zu Henneberg / deme dieser Orth sampt andern vmbliegenden zugehörig gewesen in Anno 1328. von Keyser Ludovico erlangt / daß ihm zugelassen worden / vmb diese Statt / wie auch zugleich vmb Hilperhaussen eine Mawren zuführen / wie das Privilegium außweisset / dessen Inhalt / mit etlichen wenig Worten auß einem alten manuscripto zur Nachricht hieher gesetzt / also lautet:

Ludovicus DEI gratiâ, Romanorum Rex, etc. Spectabili viro Bertoldo, Comiti de Henneberg. etc. Tibi pro cingendis muris oppidanis Hilperhusen et Eßfeld / Ungeldum imponendi, idemque recipiendi et colligendi copiam ac potestatem, etc. Datum apud Werdeam, 1328. Ist also die Newstatt obgedachten Jahrs (M. Fab. setzet 1323.) mit Mawren vmbgeben worden / worbey aber diß versehen / daß sie das damalige Kirchlein oder Capell / in welche stette sie hernachmals vmb Anno 1488. diese jetzige grosse Kirche erbawet / ausser der Ringmawer nahe vor dem Vnterthor gelassen / vnnd nicht mit hinein gebracht: Nach diesem hat Balthasar Landtgraf in Thüringen / etc. mit Catharina [68] seinem ersten Gemahl / Burggraf Hansen zu Nürnberg Tochter (deren Mutter Elisabeth Bertold / ersten Fürstens zu Henneberg Tochter gewesen) diese Statt sampt Heldburg vnd Hilperhausen vberkommen / welcher im Jahr 1394. diesem Ort das Vngeldt / zu Besserung der Statt fünff freye Jahrmärckte / ingleichen einen Wochenmarckt am Montag / vnd das Gehöltz / als das Tennich / Heyder Holtz / Eichholtz / Hadderberg vnd Birckenbühl genant / bestettiget. Anno 1400. hat dieser Landtgraf sampt seinem Sohn Friderico der Statt ein Privilegium vff etliche Jahr ertheilet / weil sie von dero Feinden / als Heinrich Grafen zu Schwartzburg vnd Gerhard Bischoffen zu Würtzburg / welche vmb Coburg vff dem Lande mit brennen / auch Verderbung der Teiche / grossen Schaden gethan (wie denn diese Feindschafft vmb eines Teiches willen entstanden) abgebrandt / daß sie von dato an 12. Jahr Stewer / Bethe vnd der Jährlichen Renthe frey vnnd vberhaben seyn solte.

Als nun Landgraf Baltasar Anno 1406. den 18. Maij gestorben / vnnd sein Sohn Friederich die Lande ererbet / hat derselbe Anno 1411. auß Gotha diese Schrifftliche Freyheit gegeben / daß alle Bürger zu Eißfeld vor vnd in der Statt wohnhafftig / das Bürgerrecht haben / doch inner der Stattmawren bräwen vnd schencken / deßgleichen auch den Marckt daselbst halten solten.

Es hat aber Anno 1420. dieser Landtgraff Friederich seinem Vetter Wilhelm / Landgraffen in Thüringen / vnnd Pfaltzgraffen zu Sachsen / der Reiche zugenambt / seine Land vnd Leuthe Fränckischen Orts vnd also auch vnter andern diese Statt abgetretten vnd eingethan / welcher Landgraf Wilhelm dann vber 4. Jahr hernach confirmirt / daß der Rath zu Eißfeld nicht aussen vnd vor: sondern inner der Newstatt soll gewehlet werden / wie dann gedachter Landgraff Anno 1423. diese vnnd dergleichen Freyheiten auß Coburg am Tage Allerheiligen / auch der Statt Heldburg verliehen. Wie aber diese Statt ferner auff das Löbliche Hauß zu Sachsen / vnd auff welche Fürstliche Personen vnd Erbherren sie kommen / ist auß nachfolgender richtiger Ordnung der Succession zuersehen: Als diese Orth vnd Lande von obgedachten Landgraff Wilhelm / auff Wilhelmen Hertzogen zu Sachsen / etc. Churfürst Friederichen Bruder / etc. kommen / hat er zu Coburg am Donnerstag Scholasticae virginis den 10. Febr. Anno 1446. dieser Statt Freyheiten vnnd Rechte bestättiget / ist den 17. Septembr. 1482. verstorben. Dieser hat seinen Vettern Churfürst Ernsten vnd Albrechten seinen Bruder Hertzogen zu Sachsen diese Land verlassen / welche zu Eißfeld auff Sonnabend nach Francisci Anno 1482. die Confirmation gegeben. Vnnd nach dem Anno 1486. den 26. Augusti auch Churfürst Ernst verstorben / haben seine Söhne / Friederich Churfürst vnd Johann / Hertzog zu Sachsen / etc. auffs new allhier Sontag nach Simonis et Iudae Anno 1486. vorige bestettiget.

Johann Friederich Churfürst vnd Hertzog zu Sachsen / etc. in Coburg / Sontag nach Elisabeth Anno 1533. für sich vnd in Vormundschafft dero Brudern Johann Ernsten / etc. Johann Ernst Hertzog zu Sachsen / etc. Coburg / Freytags nach divisionis Apostolorum Anno 1543.

Johann Friederich der Elter Churfürst zu Sachsen nach Abgang dessen Brudern Johann Ernsten / in der Ehrenburg zu Coburg Donnerstags nach Laetare Anno 1553.

Johann Friederich der Mittler / Johann Wllhelm vnnd Johann Friederich der Jünger / Gebrüder / Hertzoge / zu Sachsen / etc. auff ihren Herrn Vatter Johann Friederich den Eltern Churfürsten zu Sachsen sich beruffend / zu Weymar bestettiget Anno 1554.

Die drey Weltlichen Churfürsten / Pfaltz / Sachsen vnd Brandenburg / in Vormundschafft / Coburg den 28. April. Anno 1574.

Johann Casimir Hertzog zu Sachsen / etc. dessen Confirmation vnter andern also lautet: etc. Confirmiren / ernewern vnnd bestettigen gegenwertiglich / etc. daß Sie [69] vnd ihre Nachkommen derselben alles ihres Inhalts fort mehr gehalten zu werden / haben / geniessen vnd gebrauchen sollen / als viel ihnen durch Recht / Billigkeit vnd löblich Herkommen gebühret / darbey wir sie / als vnsere Vnterthanen schützen vnd vertheydigen wollen / etc. Coburg in der Ehrenburg / am Tag Conversionis Pauli, den 25. Januar. Anno 1598.

Johann Ernst / Hertzog zu Sachsen / etc. vberkompt diese Lande nach seines Brudern Todt / vnnd lest ihme allhier auff der Saigerhütten / durch seine abgeordnete Herrn Georgen / Graffen zu Kirchberg / etc. nebens andern F. Rähten / huldigen / den 11. Septemb. 1633.

Albrecht / Hertzog zu Sachsen / etc. gibt confirmation die conversionis Pauli Anno 1643. privilegirt auch diese Statt gn. noch mit einem newen Jahrmarckt / so der siebende / auff diesen Tag Jährlich zuhalten.

Ernst / Hertzog zu Sachsen / etc. vberkompt nach dero Herrn Brudern Todt diese Statt vnd Ampt / nebens Veilsdorf / Heldburg vnd Saltzungen / disseits Thüringer Waldes gegen Francken / zu ihrer portion, läst ihr allhier Huldigen den 16. Jun. Anno 1645. dero GOTT der Herr langes Leben vnnd glückliche / friedfertige Regierung verleyhen wollen.

An diesem Ort hat es auch ein Fürstliches Ampt / dessen bediente hiebevor Ampts Voigte / hernach Ampts Castner genennet worden / welche auff die darzugehörige / herumbliegende Dorffschafften / vnd dann nebens dem Rath zur Statt Inspection von Fürstl. Landes Obrigkeit bestellet worden / vnter denen es auch etliche vornehme / gelehrte / wohlerfahrne vnd bereiste Männer gehabt / als D. Joh. Bechstedt / so hernach naher Coburg zu einem Fürstl. Rath vnd Adsessorn deß Schopffenstuhls beruffen worden / die vff einander folgende Latermänner / Amptmann Felix Reuschardten / Obrister Wachtmeister vnd andere / etc.

Im Rath hat es ingleichen / je zu Zeiten feine / verständige vnd zum theyl gelehrte / gradirte Personen gehabt / die der Gemeinde wol vorgestandten / sonderlich aber vorauß ihre Kirche vnnd Schule ihnen mit Christlicher Sorgsambkeit lassen angelegen seyn / vnnd bey sich wol erwogen / florentibus Ecclesiâ et Scholâ, floret ipsa Respublica, wo Kirchen vnnd Schulen blühen / da stehet es auch wohl vmb das gemeine Wesen. Wie denn dieser alten / Gottseeligen / auffrichtigen Vorfahren auß dem Rath sonderbahre Affection vnd Liebe zu Erhaltung Gottes Worts / deren Diener vnd Christlicher Erziehung ihrer Statt Jugend / vnder andern darauß erscheinet / daß sie nicht allein feine ansehenliche wohlerbawte Pfarr- vnd Schulhäuser nahend der Kirchen mit grossem Vnkosten aufferbawet / sondern auch einen gemeinen Allmosen Casten / zu Erhaltung der Schul-Diener / armen Leuthe im Hospital / vnnd Sieghauß / armen Schühler / durchreissenden Armen / Kirch vnd Schul Gebäwden / vnd dergleichen / ziemblichen auffgerichtet vnd gestifftet / welcher auch in guten Zeiten etlich 100. fl. Jährliche Zinsen vnd Einkunfften getragen / daß sie also als verständige Leuthe wolbedacht / was der Poet schreibet:

Non minor est virtus, quam quaerere, parta tueri,

Nicht gnug ist es etwas zu wegen bringen / stifften vnnd anordnen / sondern auch vornemblich zusehen vnnd sich bemühen / wie das mit grossen Kosten erlangte / auch mög erhalten werden / vnd im esse bleiben. Vnsere Voreltern haben vns vorgearbeitet / so sind wir Nachkommen / schuldig denselben nach zuarbeiten / damit auch wir vnsern Nachkommen Fußstapffen solcher Trew vnnd Fleisses lassen mögen / daß sie ingleichen vns nachthun.

Was sonst ins gemein dieser Statt Gelegenheit / Lag / Bequemblichkeit / Zierde / vnd Nutzbarkeit belanget / ob sie zwar vor diesem / ehe sie in die Aschen / vnd diß jetzige Grundverderben gerahten / zierlich vnnd ansehnlich an Gebäwden / vnnd andern stücken gewessen / vnd also diese jetzige / gegen der vorigen fast nicht mehr kendlich ist / besonders da sie nicht allein von Innwohnern abkommen / daß da vor diesem 4. [70] in 5000. Seelen / jetzo nicht wol bey 1100. allhier seyn / sondern auch das continuirliche Kriegsverderben vnd grosse Pressuren sie dahin gebracht / daß wer etwas eigenes zu wohnen widerumb haben wollen / derselbe ein gering Hüttlein von einem Dorff erkaufft vnd herein setzen lassen / welche gegen den vorigen Gebäwden nur Ställe vnnd Hütten zurechnen / so sind doch gleichwohl durch Gottes Gnade etliche sonderbahre stücke von den vorigen verblieben / welche diesen Ort für andern seines gleichen billich commendiren.

1 . Ist die schöne / helle / rühmliche Kirche / welche von Grund auß von gantzen / glatt gehawenen Quaterstücken auffgeführet / inwendig mit etlichen hohen / dicken / runden Pfeylen vntersetzet / daran ein rühmlicher Chor mit etlichen hohen Fenstern / welcher Chor Anno 1505. erbawet / an welchen ein dicker / viereckigter hoher Thurn / eben von der gleichen glatten grossen Quaterstücken auffgeführet / im obern Stockwerck in sich habend ein herrlich Geläut von 4. grossen Glocken / dergleichen / ausser Coburg vnd Eysenach / dieser Landen an Kirchen vnnd Geläut nicht wol zufinden seyn wird. Der Thurn ist außgeführt worden Anno 1488. wie auch die Kirche vmb selbe Zeit.

2. Liegt sie an einem lustigen vnd lieblichen Ort / mit schönen Awen vnnd Wießwachs / den Saar-Grund herunder / von Sachsen Dorff vff Harras / begabet / durch welche Awen die Werra rinnet / vnnd von derselben können gewässert werden / wie ingleichem mit vielen fruchtbaren Feldern vmbgeben / vmb sich aber theils nahe / theils ferne mit Bircken / Kiefern / vnd Tennen-Holtz vmbschlossen zur gnüge / weil sie auch ohne deß an Thüringer Wald genaw stösset.

3. Eine gesunde frische Lufft / welche nicht bald eine Infection lesset auffkommen / daher man niemahls dieses Orts von einem sonderlichen grossen sterben / von ansteckenden Seuchen herrührendt / gehört / ob gleich zu Zeiten sich etwas angesponnen / es sind zwar kurtz nach dem Brand etlich 200. Menschen nacheinander gestorben / welches aber von keiner Infection / sondern von dem eingenommenen Schrecken / Kummer / Angst / vnd vor Augenschwebenden Elend herkommen / weil dergleichen Noth vnd Jammer die Inwohner dieses Orts niemals betroffen / vnd dannenhero es nicht gewohnet.

4. Hat auch die Natur diesen Ort mit Fischen vnnd Vögeln begabet / daß man nicht allein auß den vmbliegenden Seen / vnd Teichen ein gute Notturfft von Karpffen vnd andern Fischen / sondern auch auß der Werra / vnd andern Waldbächen / frische Fohrellen vnd kleine Fische haben kan. Dann auch im Herbst beym Vogelstreich werden vom Wald Krametsvögel / Drosseln / Zimmern vnd dergleichen häuffig beygebracht / daß man offt dz Kluppet vmb 1. Batzen geniessen kan. Wie es dann vber dieses allwege durchs Jahr durch eine frische Fleischbanck in der Statt hat / da man fast täglich vnnd stündlich ein stück frisch Fleisch haben kan / so bey andern Orthen nicht ist.

5. Ist dieser Statt ein vorträglich stück mit zur Nahrung / daß die Landtstrasse durchgehet / davon viel Handwercker participiren / vnd ihr stück Brod suchen / was auß dem Reich vnnd Oberland vber den Thüringer Wald gegen Thüringen / Sachsen / vnnd den See Stätten gerades Weges will / das muß hierdurch passiren. Daher dann neben diesem Nutzen der grosse Schaden bißhero sich auch funden / daß es wegen deß Passes von den vber Wald marchirenden Völckern / vnd streiffenden Partheyen desto mehr betroffen vnnd verderbet worden.

6. Gleich wie sonst fast ein jeder Orth / Statt oder Landt / ein sonderbahr Nahrstück vnd Kleynod hat / als Weinwachs / Hopffenbaw / Wäyd / Frucht / Viehezucht / etc. als hat es hier vor andern zum Kleynod den Flachsbaw / da es nicht allein einen guten / geschlachten Flachs / sondern auch denselben in ziemblicher Menge bawet / davon manche arme Wittibe vnd Rockenspinnerin das Jahr durch ihr Lebensmittel suchet vnd die Beschwerung entrichtet.

7. Haben die Innwohner dieses Orts / [71] was das Zeitliche betrifft / dieses Lob / daß sie ein vnverdrossen / fleissig vnd arbeitsamb Volck seyn zu Feld vnd zu Hauß. Daher dann solche ihr Arbeitsamkeit ihnen vmb so vielmehr zustatten kommen / daß / ob sie schon zum öfftern außgeplündert / verbrand vnd in Grund verderbet / sie doch widerumb sich zusammen gelesen / vnnd so viel möglich / nottürfftige Lebensmittel wider herbey gebracht / also / daß auch öffters die durchkommende Soldaten sich vernehmen lassen / vnnd diß Sprichwort von diesem Ort geführet / Eißfeld sey wie ein Ameysenhauffen / wenn man ihn gleich öffter zerstöre / so lauffe vnd trage er doch wider zusammen.

Sonsten hat es auch vor dem grossen Brand eine stattliche Schmeltzhütte / von Silber nahend dieser Statt gehabt / welche etliche Herren von Nürnberg innen gehabt vnd verleget / da man das Metall von Eißleben auß Sachsen / auß Böhmen / vnd andern Orten herbey geführet vnd geschmeltzet / davon allwege der 10. silber Kuche / als ein Zehend / dem Landes-Fürsten geliefert worden / welche Saigerhütte auch der Statt damalen nicht geringen Nutzen gebracht / nunmehro aber ist solche ruiniret. Es hat diese Statt ihr eygen Zeug- vnnd Vorrahthauß zum bawen / deßgleichen Ziegelhütte / Kalckofen / Schneidmühlen / Feldmühlen / etc. gehabt / so aber fast alles durch diß continuirliche Kriegswesen eingangen.

Gleich wie nun dieser Statt Wolstand vnd allerley Nutzbarkeiten / bey guten vorigen Zeiten / davon noch in etwas bißhieher vberblieben / an jetzo angeführet / also kan auch mit stillschweigen nicht vbergangen werden; was zu vnterschiedenen Zeiten auch dieselbe vor Vnglück / Schäden / Brand vnd Grundverderben außgestanden / daß wer dem Elend recht nachdencket vnd der Vernunfft nach vrtheilen wolte / nicht möglich erachten würde / daß einiger stumpff oder stiehl von dieser Statt noch anzutreffen seyn müsse / doch hat es die Güte deß Herren gemacht / daß sie nicht gar außgewesen.

1. So hat diese Statt vnterschiedliche Brändte außgestanden / als Anno 1553. den 16. Augusti sind im ober End der alten Statt 7. Häusser vnd 5. Schewern abgebrand. Anno 1567. am 5. Maij sind auff dem Saltzmarckt der Newen Statt 27. Häusser vnd das Brawhauß abgebrand. Anno 1601. Ist abermahls ein grosser Brand vorgangen / welche die Helffte der New- vnnd Altstatt weggenommen / vnnd darinnen die Kirche / Pfarr- vnnd Schulhäusser / das Rahthauß vnd andere vornehme Gebäwde mehr verbronnen. Welches alles noch zuverschmertzen gewesen wäre / wann nicht Anno 1632. den 1. Octobris die gäntzliche Aescherung von der Friedländischen Käyserl. Armee / so damals das Coburgische Land occupirt / erfolget were / da die gantze Statt / Alt vnd New / so gar auff den Boden hinweg gesenget worden / daß nur etliche wenig Häusser vnd Schewren / so etwas von der Statt abgelegen / stehen blieben / da ist alles auff einmahl zu Grund vnnd Boden gangen / daher dann auff solch Elend / auß grossem Kummer / die Leuthe häuffig hinweg gestorben / vnnd also dieser Orth von Leuthen kommen / vnd ob wol die vberbliebenen / so noch Mittel gehabt / wider angefangen zubawen vnd einen guten Vorrath von Bawholtz beygeschaffet / so hat doch das darauff Anno 1634. folgende Lamboysche Vnwesen alles widerumb zerrüttet / daß der meiste theyl darvon gehen müssen / darüber nicht allein die newerbawte Häusser vbel zugerichtet / sondern auch das liegende Bawholtz / theils verbrandt / theils zu Pallisaden von den einquartierten Soldaten verbraucht worden. Was nun von dem Friedländischen Wesen einem vnnd andern Bürger / an baaren Mitteln noch vbrig blieben / das ist durch diese halb Jährige Lamboysche Einquartierung allgemach vollend darauff gangen / vnnd die Inwohner also zum Bettelstab gerahten. Nach diesem hat sich durch vielfältige Durchzüge / Einquartierung vnd Plünderungen / da der Krieg je länger / je schärpffer worden / das Elend vnd Armuth von Tag zu Tag gemehrt / vnnd besonders Anno 1640. zwischen Ostern vnd Pfingsten / als die Käyserl. vnnd Schwedischen [72] Armeen vor Saalfeld gelegen / vnd die Bayrische Armee sich hieher an Wald gesetzet vnd auff dem Seltzener Berg verschantzet / den Schwedischen den Vbergang vber den Wald zu verwehren / hat diese Statt einen erbärmlichen Zustand gehabt / da die Käys. Armee vor grossem Hunger von Saalfeld ab- vnd zurück vber Wald gezogen / da ein Hauffe nach dem andern Käys. Völcker auff die Statt zugeeylet / dieselbe geplündert / die Leuth gemartert vnd geängstet / ja endlichen alle miteinander / wie eine Heerde Viehe zur Statt hinauß getrieben / daß auch endlich solch erbärmlich Spectacul einem Soldaten vnter dem Hauffen zu Hertzen gangen / so abgewehret vnd geruffen: O wehe / wie wirds vns gehen! sollen wir Glück haben? handeln wir doch ärger als Türcken vnd Heyden? Wie denn auch Gottes Rach vnd Straff nicht aussen blieben. Haben also die armen Bürger sampt ihren Beampten / deren viel nur das Hembd angehabt / mit höchstem Jammer ihr Statt verlassen vnd mit dem Rücken ansehen müssen / sich aber naher Coburg bey Nacht salviret. Auff welch Grund verderben / dann eine grosse Thewrung vnnd Hungersnoth erfolget / dz viel feiner / eherlicher Leuthe den Schubkarn an die Hand nehmen / vnnd in ander Lande nach Brod fahren müssen / die es sonst nimmermehr gedacht hetten / worüber ihrer auch viel sich zu todt geschoben. Vnd ob gleich einer oder ander heute mit grossem Schweiß etwas zu wegen gebracht / so ist doch andern Tages entweder eine Parthey kommen vnd hat es weggeraubet / oder haben sich Völcker einquartiret / daß also nicht auffzukommen gewesen. Vnd wer will alle den Jammer vnd Elend dieses außgebranden Stättleins beschrieben / der sie in diesem Kriegswesen betroffen? Daher dann schwehrlichen zu hoffen / daß sie zu vorigem Ansehen / Zierde vnd Stand kommen werde / besonders da bey den jetzigen gepresten Inwohnern nicht allein keine Mittel / sondern auch kein Muth vnd Hertz mehr / vnd vielmehr dahin trachten wie sie sich in ihren schlechten vbel gebawten Hütten behelffen / vnd also fort bringen mögen. Gott erbarme sich seiner Christenheit / vnd verleyhe daß der geschlossene Friede auch einmahl glücklich seinen Effect vnd endschafft erreiche vnd das verderbte Vatterland widerumb erquicket werde.