Topographia Superioris Saxoniae: Cöthen
Bey den Geschicht-Schreibern / vnd Sächsischen Jahr- vnnd Zeit Registern / Cathon, oder Cathen, genant / ist eine auß den alten Stätten deß löblichen vhralten Fürstenthumbs Anhalt / vnd solle / nach besage deß fürtrefflichen Mannes Philippi Melanthonis, ein Sorbwendisch Wort seyn / vnnd auff Teutsch soviel als ein Kessel / heissen. Im Jahr Christi. 1115. im Octobri / ist diese Statt / vnnd das gantze vmbligende Land / von den Slaven / oder Wenden / (welche auß der Marcke / in starcker Anzahl / zu Acken vber die Elbe gesetzt / vnd Henrico, dem Fünfften dieses Nahmens / Römischen Keyser / bey dem Welphesholtze / vber Sandersleben / wider die Sachsen / zu Hülffe kommen wollen) gar zerstöret / vnd verwüstet worden; wie sie dann an der alten stelle nicht mehr stehet / sondern etwas ferner von dannen hinunterwarts widerumb auffgebawet worden; in massen die alten Wahrzeichen gegen Halle werts / bey hohen Cöthen / einer wüsten Bawstette / vnd den sieben Brünnen / noch außweisen; auß denen zu ersehen / daß es eine vornehme / vnd grosse Statt müsse gewesen seyn. Dieser Zeit hat Otto der Grosse vnd reiche / Graf zu Ascanien / vnd Marggraff zu Soltwedel / die Wenden allhier bey Cöthen / mit wenig Reuttern / plötzlich / vnnd vnversehens / vberfallen / 1400. (die Braunschweigische Chronick hat 1700.) erschlagen / 300. gefangen / die vbrigen / so entlauffen / bey Acken in die Elbe gejagt / darinne sie meistentheils ersoffen; davon noch das Thor zu Cöthen / nach Ackenwerts / das Schlavonische / oder Schallaunische Thor / genennet wird. Im Jahr 1300. ist Fürst Heinrich zu Anhalt / mit Marggraf Friederichen zu Meissen / dem Frewdigen genant / in Krieg gerathen / worüber dieses Land grossen Schaden erlitten / auch die Statt Cöthen meist im Brande auffgangen / vnnd die Mawren zerrissen worden. Die Zeit seynd auch die Stätte / vnd Aempter / Delitsch / vnd Bitterfeld / vom Fürstenthumb Anhalt wegkommen. Im Jahr 1406. ist Fürst Albrecht zu Anhalt / so damals zu Cöthen Hoff gehalten / mit Ertzbischoff Güntern zu Magdeburg / in Fehde / vnd Feindschafft / gerahten / vornemblich auß Vrsache / dieweil etzliche benachbarte Fürsten mit Kriege einander angefallen / vnd je ein theil deß andern Freunden Beystand geleistet / darüber die Statt Cöthen / im Jannario / hart belagert / vnd das Land vmbher sehr verheeret / vnnd außgeplündert [37] worden. Als aber Fürst Albrechts Freunde demselben zu Hülffe gezogen / ist die Belägerung auch auffgehoben / vnd der Streit allenthalben verglichen worden. Die Kugeln / so damals in die Statt geschossen / seynd / zum Gedächtnuß / in die Kirchhoffsmawren eingemauret / deren jetzo noch vorm Rahthause eines theils zu befinden. Im Jahr 1547. als der Römische Keyser Carolus V. den Churfürsten zu Sachsen / Hertzog Johann Friederichen / bey Mülberg geschlagen / vnnd gefangen bekommen / hat der Keyser die Statt Cöthen / vnd das gantze Land da herumb / einen seiner fürnehmen Generalen / Sigismunden Graven von Ladron / verehret; dieweil Fürst Wolfgang zu Anhalt / etc. dem damahligen Kriege der Protestirenden Stände zugethan gewesen. Es ist aber / durch anderer Stände / Vermittelung / gegen Erlegung einer Summen Geldes / die Sach endlich wider verglichen / vnnd in vorigen Stand gesetzt worden. Eben in demselben Jahr / ist zu Cöthen / durch Verwahrlosung eines vollen Beckers / das beste Gebäwde / sampt dem Thurn auffm Schlosse / biß auff ein weniges / abgebrant: es ist aber sie der deme / dennoch allezeit nottürfftige Bequemligkeit / zu einer Fürstlichen Hofstatt / daselbst verblieben; vnnd hat die Statt / an Vermögen / vnd Nahrung / zimlich zugenommen / biß entlich im Jahr 1598. das Schloß meistlich / von Grund auff / von newem zu bawen angefangen / damit biß ins Jahr 1606. fortgefahren / vnd zu einem herrlichen Fürstlichen Sitz / vnd Hofflager / angerichtet / vnd bequemet worden; wie dann der Durchläuchtige Hochgeborne Fürst / vnd Herr / Herr Ludwig / Fürst zu Anhalt / Graf zu Ascanien / Herr zu Bernburg / vnd Zerbst / etc. im Jahr 1606. seine Fürstliche Regierung daselbst angetreten / auch zu S. Fürstl. Gn. sonderbarem Ruhm / vnd der Vnderthanen Wolfahrt / dieselbe also löblich geführet / daß / vermittelst Göttlichen Segens / bey denen vielfaltigen Durchzügen / Einquartirungen / vnd schweren Exactionen / auch grossen Sterbensläufften / welche beederley / sonderlich die Kriegsbeschwerden / vom Jahr 1625. bißhero / diese Statt Cöthen / vnd das Land / vor andern / sehr hefftig gedruckt / dieser Ort noch bey ziemlichem Wolfahrt erhalten worden. Es befindet sich bey dem Fürstlichen Schlosse / ein sonderbarer zierlicher Fürstlicher Garten / welcher weit berühmbt / auch mit vielen frembden Gewächsen / Blumen / vnd Kräutern / versehen ist. Vnd wird auch in dem gedachten Schlosse / vornemblich ein schöner Saal gepriesen / in welchem der hochlöblichen fruchtbringenden Gesellschafter Nahmen / Wappen / vnd Dencksprüche / sollen zusehen seyn; welche hochansehenliche Gesellschafft zu diesem Ende angefangen worden / damit vnsere vhralte Hauptspraach / in ihren Würden / vnd Ansehen / erhalten / von den frembden / eine zeitlang / in dieselbe eingeschlichenen Wörtern gereiniget / vnd noch höher gebracht / auch allerhand nutzliche Bücher / auß andern Spraachen / in dieselbe vbersetzet werden möchten. Vnd haben sich in solcher fruchtbringenden Gesellschafft / zu Ende deß 1646. Jahrs / vber die 450. außerwehlte Gesellschafften / vnnd darunder 2. Churfürsten. 32. Hertzogen 2. Pfaltzgraven 4. Landgraven. 4. Marggraven. 17. Fürsten / vnd 32. Graven / ohne die etliche hundert vbrige Adeliche Ritter-Stands Personen / Gelehrte / vnnd im Teutschland wolverdiente Männer / befunden; wie im Teutschen Palmenbaum / am 26. Blat / stehet: deren Haupt hochgedachter Fürst Ludwig gewesen. Vnd wird allhie / so viel man berichtet ist / das Nahmen Buch / oder die Matricula, darin die Gesellschaffter eingeschrieben / auffbehalten; vnd sonders zweiffels / daher hochgedachter Fürst Ludwig von Anhalt / etc. der Nehrende genant: welcher den zwantzigsten Januarij Anno 1650. seelig verstorben / vnnd an dessen Stelle Hertzogs Wilhelms zu Sachsen Weymar / etc. Fürstl. Gn. zu einem Haupt solcher hochl. Gesellschafft ernennet worden. Sonsten ist vmb diese Statt Cöthen allenthalben ein fürtrefflicher fruchtbarer guter Kornboden / also / daß in Friedens Zeiten / ein grosser Geträidhandel / die Elbe / hinauff / vnd herunter / geführet / vnd dardurch diß Land / [38] vor andern / mit Reichthumb / vnd Gelde / gesegnet werden kan. Es können auch in diesem Ort mehr als vber 150. Dorffschafften / Stätte / vnnd Flecken / deß Tages / diese Statt besuchen / vnd Abends wider zu Hause seyn. Also wol ist in den Friedenszeiten diese Landesart besetzt / vnnd bewohnt gewessen. Bey diesen langwürigen vnruhigen Zeiten aber / ist es auff dem Lande mit Brand / vnd sonsten / sehr verödet / vnnd verwüstet worden.
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