Topographia Superioris Saxoniae: Barby

Topographia Germaniae
Barby
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 25–26.
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Barby.

Eine Statt / Schloß / vnd Gräffliche Residentz an der Elb / zwischen den beeden Ertz-Bischoff-Magdeburgischen Stätten / Saltza / vnd Acken / nahend dem Churfürst. Sächsischen / vnd zum Burggraffthumb Magdeburg gehörigen Stättlein Gomeren / nicht weit / wo die Sal in die Elb fält / gelegen. Ist das Haupt der Graffschafft / so von diesem Orth den Namen hat. Siehe / was Angelus, in seiner Märckischen Chronick / lib. 2. fol. 155. von der Herren Graven von Barby / vnd Mülingen / (so zwischen Staßfurt / vnnd Barby / sein Lager hat) [26] Herkunfft/ schreibet. Sie respectiren / wegen etlicher Lehen / den Herren Churfürsten zu Sachsen; sonsten aber seyn sie Reichs-Graven; deren Monatlich einfacher Anschlag zum Römerzug ist. 20. fl. vnnd zu dem Cammergericht Jährlich acht gülden. Anno 1552. haben die Magdeburger die Statt / vnd das Schloß Barby / zur Krieges Zeit / geplündert; daher sie hernach dem Graven zu Barby vierzehentausend Reichsthaler bezahlet haben. Zu Außgang deß 1635. nach dem Alten / oder Eingang deß 36. Jahrs / nach dem Newen Calender / hat der Schwedische Feld-Marschall Banner / Barby / mit Sturm / ein- vnnd den Chur-Sächsischen Obristen Mitzlaff / so vorhin den Schweden gedient hatte / gefangen genommen.

Von obgedachtem Mülingen / schreibet Iohannes Pomarius, in der Magdeburgischen Statt Chronick / daß der 29. Ertzbischoff zu Magdeburg / Burckardus von Schrapelau / An. 1318. Mülingen gewonnen / vnnd zerbrochen / hernach Graff Albrecht von Barbey wider besser / vnd fester / denn es vor war / gebawet habe; darzu ihme die von Magdeburg / wider den Bischoff / geholffen hetten. Anno 1632. haben die Keyserischen / vnder dem Graven von Pappenheimb / das Hauß oder Schloß Mülingen / sampt den beyden Dörffern / auff der H. 3. König Tag / vberfallen / geplündert / alles verderbt / der Kirchen nicht verschont / das Weibsvolck / von 8. vnd 9. auch 70. Jahren / geschändet. Dieses Volck ist in grosser Anzahl auch auff gedachtes Barby zugezogen / in willens / selbiges Orth auch zu ruiniren. Als aber ihr Vortrab allbereit biß an den Barbischen Weinberg angelangt gewesen / haben sie / vmb das Stättlein herumb / viel vnderschiedliche Wachtfewer (welches für eine Augenscheinliche Wacht deß lieben GOttes vnnd seiner Heiligen Engel / weil die Inwohner von solchen Wacht-Fewren nichts gewust / auch keine gehabt / zuhalten /) gesehen. Weil sie nun dahero gemuthmasset/ es were eine starcke Besatzung vorhanden / sind sie wider vmbgekehrt; wie in dem Tomo 2. Theat. Europ. der andern Edition, fol. 534. stehet.

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