Topographia Sueviae: Horb
Dise Oesterreichische / zur vntern Grafschafft Hohenberg / vnnd vnter die Regierung Ensißheim gehörige Statt / ligt am Necker / daselbst vor Zeiten drey Schlösser gestanden seyn / eines auff dem Berg vber der Statt zu Sanct Otilien / das andere / wo jetzt die Kirch / vnd das dritte / bey vnser Frawen Capell / vnnd ward Herrenberg genandt. Es gehörete aber Horb / vnd was daselbst vor dem Schwartzwald war / erstlich denen von Eberstein / von welchen es an die von Hohenberg gelangte / die viel Güter zur Kirchen vnd Statt allhie (wie dann Theils Graff Rudolphen von Hohenberg für derselben Erbawer halten) gegeben; welche aber auch verarmet seyn / deßwegen sie gezwungen worden / zwey Schlösser / vnd die Statt zuverkauffen. Sie wolten aber die Graffschafft Hohenberg niemands / als dem Hauß Oesterreich geben. Welches von dem Jahr 1200. biß auffs 1370. geschehen ist. Es war dieses Gebieth hernach viertzig Jahr in dem Gewalt der ReichsStätte; so aber folgendts wider an die von Oesterreich gelangte. Es hat zu Horb ein grosses Gewerb mit wüllenen Tüchern. Crusius schreibet lib. paral. rerum Suev. c. 14. p. 58. daß es / vor Jahren Burger allhie gehabt / die Richter genandt / so reicher gewesen / als die halbe Statt; aber durch prächtige Kleydung / vnd Wolleben / weren sie also verarmet / daß sie / in die Lombardi / dem Krieg nachgezogen seyen.