Topographia Sueviae: Alschhausen

Topographia Germaniae
Alschhausen (heute: Altshausen)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 7.
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Alschhausen / oder Alshausen /

Von welchem Orth einer / vmbs Jahr 1633. also berichtet hat: Vnder der Baley Elsäß / wird verstanden die LandCommenthurey Alschhausen / ein sehr schön / vnnd lustig Hauß / in der Grafschafft Veringen / bey 2. Meilen von Bibrach / vnd nicht weit vom BuchauerSee / vnd darbey 5. oder 6. Weyler / gelegen. Hat schöne Jagens Gerechtigkeit vnd andere darzu gehörige Dörffer / vnd Orth / deren Theils in Schwaben / als das Ambt Rohr / vnnd das Dorff Iller-Rieden / nicht weit von Brandenburg an der Iller: Theils aber in dem Elsaß / vnd Brißgöw / ligen. Stumpfius schreibet li. 5. Chron. Helv. c. 38. das mitten in der Landgrafschaft Nellenburg / die Herrschafft Hohenfelß dem Herrn Land-Commenthur zu Alschhausen zuständig sey. Er sagt auch im 9 Cap. dieses Buchs / am 52. Blat / daß der bekandte Historicus, vnnd Graf von Veringen / Hermannus Contractus, vnnd seine Mutter / die Gräfin Hiltrud / so die von Walsee geerbet / allhie / zu Alschhausen / begraben worden seyen. Vnd so viel melden diese. Limnaeus tom. 4. de Jure publico, p 522. sagt / daß zu der Balley Elsaß / so ihren Sitz zu Alßhausen / auch das Hauß in der Meynau gehöre: Die Balleyhäuser Brücken / Freyburg / vnd Müllhausen / habe / vmbs Jahr 1555. die Oesterreichische Regierung zu Ensißheim / vnd ihre Anlag gezogen. Sein / deß Herrn Land-Commenthurs / monatliche einfache Anlag / zur Schwäbischen Craiß Casta, ist 3. zu Roß / vnd 31. zu Fuß / oder 160. fl. vnnd zu Vnderhaltung deß Cammergerichts zu Speyer / nach dem erhöchtem Anschlag / jährlich 250. Gulden / den Thaler zu 69. Kr. gerechnet. Was aber seine Residentz / oder das oberwehnte schöne Hauß / anbetrifft / so ist dasselbe im Jar 1647. wie in einer Relation berichtet wirdt / von den Schwedischen / eingeäschert: oder / wie in dem Theatro Euroaeo stehet / bey ihrem Abzug / gesprengt / vnd zerstöret worden.