Topographia Saxoniae Inferioris:Halberstatt

Topographia Germaniae
Halberstatt (heute: Halberstadt)
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Haldensleben
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 119–123.
Siehe auch:  Bistum Halberstadt und  Kloster Hadmersleben
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Halberstatt / Hemipolis.

Dieser Bischofflichen / vnd Hansee-Statt Nahmen / führet Bertius her von der Elb / vnd Ora / so da zusammen kommen sollen; da doch die Ora über sieben Meilen von dieser Statt laufet / auch die Elb dieselbe nicht berühret / vnd das Wasser / so allhie durchrinnet / vnd auß dem Hartzwald kommet / vnd sich vnterhalb Gröningen in den Fluß Bode ergeusset / vnd mit solchem in die Sala kommet / die Oltemia, Holtema, oder Holtheim / genant wird. Aber dem gedachten Bertio, ist solches zu gut zu halten; weiln Ihn / sonders zweifels / Caspar Bruschius cap. 13. de Episc. Germ. pag. 224. vnd Schopperus, part.3. Chorogr. cap. 6. p. 786. verführet haben werden; die an den berührten Orten gleicher Meynung / vor ihme / gewest seyn. Dresserus erachtet / daß Halberstatt so viel / als Alberti Statt / heissen solle. Aber Joh. Angel. à Werdenhagen sagt / daß der Nahm daher komme / weiln diese Statt anfangs viel grösser vmbfangen / vnd kaum der halbe Theil davon recht außgebawet worden / wie man noch Merckzeichen der ersten Außzirckung / gegen Morgen / sehe. Es ligt dieser Ort sehr wol / vnd auff einem gantz fruchtbaren Boden / also / daß die Halm vom Getraide über einen Reiter raichen thun. Mitten in der Statt hats einen Hügel / vnd oben auff ein schöne weite Ebne / auff welcher zwo Kirchen / vnd der Domherren Häuser / stehen. Der Dom / oder die Hauptkirch zu S. Stephan / ist von schönen Quaterstücken / mit 2. Thürnen / erbawet; darinn ein Domher liget / Nahmens Joh. Semeca Theutonicus, anno 1245. gestorben / von welchem viel wunderliche Sachen erzehlet werden. Zum Haupte / vnd Füssen / seines steinern Grabs / stehet ein Engel / vnd dabey dieses:

Est, erit, atque fuit, qui desiit esse Johnnes,
Dogma tuum viguit, florebit omnibus annis.
Lux Decretorum, Dux Doctorum, via Morum,
Hîc jacet, et placet, ut vacet à poenis Miserorum.

In diesem Dom / (der inwendig ziemlich finster / außwendig aber / an den Pfeilern etliche merckliche Statuas, vnd oben in der Kirchen / hinterm Chor / S. Mariae Bildnuß / mit 72. deren zugeeigneten Ehren-Tituln /) hat Riddag von Wenden / deß Jahrs 1489. gegen Erlegung einer gewissen Summa Gelts / angeordnet / daß alle Freytag die grössere Glock / so Canta-bona genant wird / vmb eilff Vhr Vormittags / solte geleutet werden; damit / durch dieses Zeichen / Gottseelige Leuthe ermahnet würden / dem Sohn Gottes / für sein bitters Leyden vnd Sterben / nach einem / oder zwey Vatter Vnser / Danck zu sagen; wie Meibomius, in Chron. Riddagshus. pag. 68. bezeuget. Wie man / vor zeiten / allda / einen büssenden Sünder / von der Kirchen außgeschlossen / vnd wieder zu Gnaden angenommen / da findet man beym gedachten Bertii. lib. Comment. Rerum Germ. p. 565. In dieser Kirch ist auch [120] ein sehr alte Orgel / darinn etliche wenige sehr grosse bleyerne Pfeiffen; die Claves seynd über Hand brait / vnd deren gar wenig / dieselben auch außgehölt / vnd sehr hart / daß man sie mit den gantzen Händen / oder Elenbogen / hat niedertrucken müssen / also / daß man nichts / als die Choral-Stimme / darauff spielen können. Hat viel kleine Blaßbälge. An dieser Orgel seynd auch sonderliche drey Mönche abgemahlet/ davon berichtet wird / daß Sie sich an einer fuga zu tode gesungen haben sollen / in dem Sie sich vermessen / vnnd vnterstanden / durch Hülff der Schwartzen Kunst / viel höher / vnd kleiner / zu singen / als alle andere Menschen / vnd wird dabey berichtet / daß niemand über vier vnd zwantzig Stunde / bey dieser Orgel/ lebendig bleiben könne / wegen deß Arsenischen Geruchs / vnd Dunsts / so die Orgel /wann Sie geschlagen werde / von sich gebe; wie Anno 1646. von einem / so allhie durchgeraist / auffgezeichnet worden. Es werden die Häuser / so hierumb / vnd in der höhe ligen / aigentlich die Statt / was aber vnten am Hügel ist / die Vorstätte genant. Neben dem jetztgedachten Dom / seyn allhie auch vier Collegiat-Kirchen / als / zu Vnser Frawen / S. Paul / S. Bonifacio, vnd Mauritio, neben etlichen andern Kirchen / vnd Clöstern. Zwar ein geschriebene Verzeichnuß / ausser deß gedachten Doms / nur von drey Stiffts-Kirchen / als Vnser Frawen / (woneben der Petershoff gelegen / doselbst deß Hohen Stiffts Archiv, vnd Cantzley seye) S. Mauritii, vnd S. Johannis, vnd sonsten noch von 2. Manns / vnd 2. Frawen-Clöstern in der Statt / saget: vnd ferners meldet / daß die vornehmste Pfarr-Kirche allhie zu S. Martin, mit zweyen Thürnen / sey; von dannen man einen bequemen Prospect über die Statt / vnnd vmbligende Landschafft / habe / vnd seye / bey der Kirchen / außwendig / von Quadersteinen gebawet das Grab / deß berühmten Juristen Tobiae Paurmeistern von Kochstedt / Bischöfflichen Halberstättischen Cantzlers / so Anno 1616. den 17. Augusti / gestorben. Anno 1624. den 12. Junij / ist / auff Anhalten deß Franciscaner-Ordens / ein Keyserlicher Befelch / ohne Clausul / mit angehenckter Straff / wider das Capitul / vnnd die Statt Halberstatt / ergangen / dem Orden alles das Seinige / vnnd insonderheit S. Andreas-Kirchen in der Statt / wieder einzuraumen / die darzu gehörige Häuser zu verlassen / vnnd die Mönch / wider den Keyserlichen Schutz / in ihrem Stand / vnd Ordenskleidung / nicht zu belästigen. Also ist Anno 1628. den 16. Augusti / vom Keyserlichen Hoff auß / anbefohlen worden / weiln die Statt das Prediger Closter / wider den Religionsfrieden / innen hielte / solches zu verlassen / wie Carolus Carafa, de Germania sacra rest. berichtet. Andere Sachen allhie belangende / so finden sich da feine Gassen / in welchen hübsch gebawte Häuser stehen. Der Marckt / oder Platz / ist zimlich groß / vnd sihet man am Rathhause / vnter einem Dächlein / den Ruland mit eisern Klammern angehefftet; so aber nicht so groß / als der zu Magdeburg / ist. Es hat in dieser Statt auch ein fein bequemes Wirtshauß / die Commiß genant / von Herrn Henrico Julio, Hertzogen zu Braunschweig / etc. vnd Bischoffen zu Halberstatt / zu mehrer Bequemigkeit der Raisenden / gebawet; daselbst auch der geweste Keyserl. General / Albertus von Wallenstein / Hertzog zu Friedland / etc. ein Zeitlang Hoff gehalten hat. Vmb die Statt gehen starcke Mawren / ein doppelter Graben / vnd darzwischen ein Wall. Es hanget allhie die Vogtey dem Gericht an / das gehört dem Bischoff allein / vnd der Rath hat nichts daran / ausser in wenigen Fällen / Bürgerlichen Zwang; wie Wehnerus in Observ. practicis, voc. Vogtey / p. 655. schreibet.

Es haben sich in dieser Statt viel sonderbare Sachen zugetragen / deren wir nur etliche vernehmen wollen / als / daß Anno 1113. Keyser Heinrich der Fünffte Sie außgebrant / vnd Keyser Luther im Jahr 1134. einen Reichstag allhie gehalten / von welchem / vnd was darauff gehandelt worden / neben Andern / auch die Braunschweigische Chronick / fol. 130. seq. zu lesen. Anno 1181. schickte Hertzog [121] Heinrich der Löw zu Sachsen / ein groß Kriegsvolck wider seinen Feind / Bischoff Vlrichen von Halberstatt / denen die auß der Statt entgegen fielen / vnd geschach da ein herber Streit; aber die Braunschweiger behielten den Preiß / vnnd jagten den Feinden nach / biß in Halberstatt / vnnd waren so kurtz hinter ihnen her / daß sie mit Hauffen das Thor einkriegten / vnnd die Statt einnahmen. Die Burger geriethen in groß Schrecken / löschten allenthalben das Fewer auß / vnnd krochen zu Winckel. Doch fand einer von den Kriegsleuten ein wenig Fewers / vnnd zündete ein Häußlein an. Der Wind wehete das Fewer auff / vnd ist ein groß Theil der Statt verbrunnen. Es ist auch die hohe Stifftskirch abgebrant / da viel Leute / geist- vnnd weltlich / eingeflohen waren / ihr Leben zu retten. Dise schöne Kirche ist mit allem Schmuck / güldenen / sammeten / vnd seiden Tüchern vnd Kleidern / abgebrandt / vnnd das arme Volck / daß hinein geflohen war / elendiglich vmbkommen. Der Bischoff ward in seinem Hause gefunden / daß auch in vollem Fewer stund / vnd hatte S. Stephans Heiligthumb in der Hand / das meynet er / solte ihn für dem Fewer bewahren / da ist er mit seinem Probst Romano gefangen / vnnd mit vielen andern gen Braunschweig geführt / als ihme die Kleider auff dem Leibe schon versenget waren. Der Hertzog ist frölich wegen deß Siegs gewesen / als er die Gefangene für sich gesehen. Aber / als er gehöret / daß die schöne prächtige Kirche voll Volckes so jämmerlich verbrant / ward er trawrig / vnnd da er den Bischoff mit seinem grawen Haubt / vnd S. Steffans Heiugthumb / so allbereit etwas vom Fewer Schaden gelitten hatte / sahe / da giengen ihm die Augen über: Sandte derwegen den Bischoff gen Erteneburg / vnnd ließ ihn da verwahren. Aber Fraw Mechtild / deß Königlichen Stammens auß Engelland / Hertzog Heinrichs deß Löwen Gemahlin / ließ ihr deß gefangenen Bischoffs Vnglück zu Hertzen gehen / vnd kleidet ihn im Gefängniß / mit schönen newen Kleidern: Vnd als er der Hertzog / gen Lüneburg kam / ließ er den gefangenen Bischoff für sich bringen / straffte ihn / wegen seines auffrührigen Gemüthes / mit Vermahnen / daß er hinfort friedsam were / gab ihn darnach ledig vnnd loß / vnnd schickte denselben wider gen Halberstatt. Sihe die gedachte Braunschweigische Chronick / fol. 161. vnnd deß Spangenbergs Manßfeldische / cap. 231. im Jahr 1347. haben die Graven von Manßfeld / vnd Regenstein / vnd die von Northausen / Halberstatt in der Christnacht vberfallen / eben / als jedermann in der Kirchen war / vnnd sich solches Lermens weniger dann nichts versehen; darüber dann vil Vnschuldige das Leben lassen musten; wurden auch viel gefangen davon geführt; vnnd zog der Feind / mit einem grossen Raub / wider zur Statt hinauß / welche also ihres Bischoffs Albrechten entgelten muste. Anno 1423. hat sich allhie ein grosse Auffruhr erhoben: Dann die Gilden- oder Zunfftmeister / vnter welchen ein Kramer /der lange Matthias genant / der rechte Redlinführer gewesen / haben sich wider den Rath auffgelehnet / denselben überfallen / vnnd ins Gefängniß geworffen. Vnnd als sie von den vmbliegenden Stätten darumb gestrafft worden / sind sie noch toller vnnd rasender worden / vnd haben ihrer Fünffe von den vornehmbsten Rathsherren auß den Thürnen genommen / auff den Marckt geführt / vnnd allda öffentlich Montags nach Catharinae / für dem Rolande / enthaupten lassen: Deßwegen auch die Statt belagert / besagter Matthias in der Flucht gefangen / mit noch dreyen / enthaubtet / auch ein newer Rath gesetzt worden / Anno 1425. nachdem diß Vnwesen bey zweyen Jahren gewähret hatte / wie die besagte Braunschweigische Chronick berichtet, wiewol Dresserus in Beschreibung dieser Statt / von dreyen Jahren sagen will. Anno 1553. hat Marckgraff Albrecht von Brandeburg diese Statt eingenommen / vnnd dem Capitel eine grosse Brandschatzung aufferlegt. Anno 1625. hat das Käyserische Wallsteinische Volck Halberstatt einbekommen / vnd biß auff den Schwedischen Krieg / inngehabt / in welchem die Statt den Schweden auch zu theil worden / vnd haben sie Anno 31. die Käyserischen vergebens belagert: folgendts aber [122] ein weil sie / ein weil die Schwedischen wieder eingenommen; vnd ist Anno 41. den 10. 20. May / frühe zwischen 4. vnd 5. Vhren / ihr Feld Marschall / Herr Johan Banner / allhie gestorben. Die Käyserischen bekamen hernach dieses Halberstatt wider in ihren Gewalt; ward aber Anno 43. den 24 Julij / vom Schwedischen General Wachtmeister / hernach General Leuten Ambt / Herrn Johann Christophen von Königsmarck / durch einen sonderlichen Kriegs List / vnd Vorsichtigkeit abermals erobert; wie davon in tom. 5. Theatri Europ. fol. 121. b. seq. zu lesen. Vnd ist folgends Halber-Statt Schwedisch verblieben; biß auff deß General Reichs Friedens Execution. Anno 1650. seyn / durchs Flaxs dörren / in 120. von den besten Häusern allhie abgebronnen; wie in der Frühlings Relation vom Jahr 51. p. 81. stehet.

Was zum Beschluß das Bistumb allhie anbelangt / so hat Käyser Carl der Grosse / vmbs Jahr 780. zu Salingstatt / so hernach Ostrowick genant worden / eine Stifftskirchen in S. Stephans Ehre / erbawet / vnnd derselben den Hildegrinum fürgesetzt; welcher Bischoff folgendts den Sitz / von Osterwitz / mit Einwilligung deß Käysers hieher / als an einen gelegnern Ort transferirt hat. Vnd ist gleichwol der H. Stephanus, an beeden Orten / der Patron verblieben; vnnd also gedachter H. Hildegrin der Kirchen zu Salingstatt 7. vnd der zu Halberstatt 40. Jahr vorgestanden; daselbsten noch in dem Dom sein Grab gewiesen wird, wie Werdenhagen am 228. Blat / schreibet; wiewol obgedachter Bertius sagt / er seye im Closter Werd an der Rur / so er gestifftet / begraben worden. Ihme hat succedirt Dietgrinus, vnnd diesem Haymo, dessen Schrifften über die Propheten vnd Apostel / verhanden / vnnd der auch zu Halberstatt im Dom liget / vnd Anno 853. gestorben ist. Der siebende Bischoff / Bernhardus, ein Burggraff von Magdeburg / so Anno 974. gestorben / hat das Frawen Closter Hadmersheim gebawet. Der 17. Nahmens Rudolff / hat allhie vnser Frawen Kirch / gegen oberwehnter S. Stephans Kirch / oder dem Dom über / auffgerichtet / vnd ist Anno 1149. verschieden. Der 18. war obgedachter Ulricus, der mit Hertzog Heinrich dem Löwen so vnglückhafftig gekrieget hat. Sein Nachfahr Theodoricus, hat den Dom wieder erbawet. Der 26. war Volradus, ein Graff / oder Herr von Kranichfeld / der vom Jahr 1255. biß 1297. vnd also 42. Jahr gesessen / so wider Cranzium, wie Heinr. Meibomius in Chron. Riddagshus. p. 35. erinnert / zu mercken / der ihme lib. 8. Metrop. cap. 26. nur 9. Jahr gibt. Der 29. war Albertus, ein Hertzog von Braunschweig / welcher bey währender seiner Regierung / gegen seine Feinde / 20. mal zu Felde gelegen / vnnd mehrertheils obgesieget hat wie ihme die Braunschweigische Chronick / am 235. Blat / dessen Zeugnuß gibt. Der 31. ist ein ander Albertus, vnd stattlicher Philosophus, aber ein vnglückhaffter Kriegsmann / gewesen. Dann er vom Bischoff Gebharden / oder Gerharden zu Hildesheim / so gar beredt war/ überwunden worden: Daher das Sprichwort entstanden; die Logick ist von der Rhetorick / überwunden worden: Ist gestorben Anno 1390. Der 39. war Ernestus, Hertzog zu Sachsen / so Anno 1513. Der viertzigste / Albertus Marckgraff von Brandeburg / der Anno 1545; der 41. Johann Albrecht Marckgraff von Brandeburg / so Anno 1552. der 42. Fridericus Marckgraff von Brandeburg / so auch in gedachtem 52. Jahr; der 43. Sigismundus, ingleichem ein geborner Marckgraff von Brandeburg / deß vorigen Bruder / so An. 1566. gestorben. Nach dessen Tode / Hertzogs Julij zu Braunschweig Sohn / Hertzog Heinrich Julius / von 2. Jahren alt / zum Bischoff allhie postulirt worden / vnder dessen das Dom Capitel / biß auffs Jahr 1578. das Regiment geführet. Anno 1591. hat dieser Hertzog Heinrich Julius sich mit besagtem Capitel / einer Reformation halber im Bistumb / verglichen / der Gestalt / daß auch im Dom allhie / vnd in andern darzu gehörigen Kirchen / Gottes Wort / der Augspurgischen Confession gemäß / frey offentlich geprediget / vnd gelehret werden solte: Darzu dann [123] den 21. Septembris, in dem gedachten Dom / der Anfang gemacht worden; wiewol solches nicht jedermann gefallen hat. Ihme succedirte sein jüngster Herr Sohn / der 45. Bischoff allhie / nämblich Hertzog Heinrich Carl / im Jahr 1613. der aber den 11. Junij Anno 1615. im sechsten Jahr seines Alters / gestorben. An seine statt ward sein Herr Bruder / Hertzog Rudolff / zum 46. Bischoff erwöhlet; der aber im folgenden 16. Jahr / den 13. Junij / zu Tübingen / im Fürstlichen Collegio sein Leben geendet. Ihme succedirte sein Herr Bruder / Hertzog Christian / der den 6. Augusti, deß besagten 1616. Jahrs / im Stifft eingeführt worden / sich auch hernach in dem Teutschen Krieg wolbekandt gemacht /aber nicht viel sonders Glück zum Kriegen gehabt hat; vnnd Anno 1626. gestorben ist. An seine statt ward zum 48. Bischoff erwöhlet / Herr Leopold Wilhelm / Ertzhertzog zu Oesterreich etc. Es waren deß Jahrs 1629. allhie noch fünff Catholische Domherren anwesend / denen die Käyserliche Commissarien / den 18. Decembris, die Schlüssel deß Archivi, vnd der Domkirchen / so sie von den andern Evangelischen Capitularen / welche sie abgesetzt / erfordert / zugestelt / vnd muste die Statt; wie auch oben Anregung geschehen / die ingehabten Clöster vnd Kirchen / wider raumen; wie in dem 2. Theil deß Theatri Europaei, fol. 35. seq. stehet. Es ist aber folgender Zeit von den Schwedischen / dieses Stifft gantz eingenommen / vnd wider darinn die Religion reformirt worden. Wie hernach bey den General Friedens Tractaten / dasselbe zu einem weltlichen Fürstenthumb gemacht/ vnnd dem Herrn Churfürsten zu Brandeburg (jedoch daß das Capitul / oder die Canonicaten verbleiben sollen) überlassen worden; davon ist oben im Eingang dieses Theils der Topographiae Germaniae, Bericht geschehen; daselbsten auch ein kurtze Beschreibung deß Halberstättischen Landes zu finden.

Zwischen Halberstatt / vnnd Quedlinburg / ligt das Schloß Dam / dem Herren von Hoym zuständig / so sich An. 1643. nach dem zwo halbe Erfurtische Carthaunen darfür gepflanzet / vnd in sechs Schüß hinein gethan worden / auf Gnad / vnd Vngnad / dem Schwedischen Herrn General von Königsmarck / ergeben / daselbsten sich auch der Leutenambt / sambt 25. Knechten / vnderstellen müssen; wie in tomo 5. Theatri Europaei fol. 121. a. stehet.