Topographia Palatinatus Rheni: Zweybrücken

Topographia Germaniae
Zweybrücken (heute: Zweibrücken)
<<<Vorheriger
Wormbs
Nächster>>>
Zugab
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1645, S. 104–106.
Zweibrücken in Wikisource
Zweibrücken in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[104]
Zweybrücken.

Es ligt das Land / so von dieser Stadt den Namen im Waßgöw / oder Waßigöw / oder Regione Vosagica, so mit dem jetzt genanten Westerreich / (so doch auch das Waßgöw ist) dem Elsaß / und der Chur-Pfaltz / durch das Ampt Germerßheim / und Neustadt / gräntzet. Hat vor der Zeit eigene uhralte Grafen gehabt / deren einer / Namens Eberhard; wie in einem uns zukommenen geschriebenen Bericht stehet / solche Grafschafft / (so jetzt ein Hertzogthumb genant wird) dem Käyser Ruperto, Pfaltzgrafen / umb 25000. fl. verkaufft; welche sein Sohn / Pfaltzgraf Stephan bekommen / und sein Residentz zu Zweybrücken (umbs Jahr 1411.) angestellt / und mit seiner Gemahlin / deß letzten Grafen von Veldentz / Friderici Erbtochter / Anna / auch Veldentz: Item einen Theil an der Grafschafft Sponheim[WS 1] bekommen hat. Es haben gleichwol obgedachte Grafen von Zweybrück / den titul Zweybrück / und Bitsch / so sie ihnen im Kauff außgedingt / behalten / und solchen biß An. 1570. geführt / da der letzte / Graf Jacob von Zweybrücken / [105] Herr zu Bitsch / Lichtenberg / und Ochsenstein / gestorben / und im Closter Stürtzelbronn begraben worden ist. Es haben folgends gemelter Pfaltzgraf Stephan / und sein Gemahlin Anna / ein Theilung zwischen ihren beeden Söhnen / Ludwigen dem Schwartzen / und Friederichen / gemacht. Und bekam Friederich / als der Aeltere / den Theil von der Hintern- und Vordern-Grafschafft Sponheim; Item die Stadt Simren / Ehrnberg / Waldeck / Bolanden; Item die Stadt Wachenheim / Ogersheim / Lambsheim / Freinsheim. Und weil sie so hart verpfändet waren / so hat er sie seinem Bruder / besagtem Hertzog Ludwig dem Schwartzen / übergeben; der sie / im Krieg / wider seinen Vettern / Pfaltzgraf Friederich den Ersten / Churfürsten / wieder verspielet hat: Dann dardurch sie an Chur-Pfaltz kommen seyn. Besagter Hertzog Ludwig verließ A. 1489. seinen Sohn / Pfaltzgraf Alexandern / Hertzogen zu Zweybrücken; und dieser Hertzog Ludwigen / und Ruprechten. Und seynd von den Ersten die Pfaltzgrafen von Neuburg / Zweybrücken / und Birckenfeld; von dem Jüngern aber / die Pfaltzgrafen von Lützelstein / und Lautereck / kommen. Dann gedachter Hertzog Ludwig / (so A. 1514. in die Regierung getretten / A. 1522. durch Johann Schwegel / die Evangelische Religion in seinem Lande eingeführt / und A. 1532. gestorben ist) hat verlassen Pfaltzgraf Wolffgangen zu Zweybrücken / so das Fürstenthumb Neuburg an der Thonau / Geschencksweise / von seinem Vettern / Pfaltzgraf Ott Heinrichen / als dieser Churfürst worden / bekommen; hergegen seinem Vettern / und Vormundern / obgedachtem Hertzog Ruprechten / so Anno 1544. gestorben / die Aempter Lautereck / und Veldentz / auch die Probstey Remigsberg übergeben; und seinem Sohn Pfaltzgraf Georg Hannsen / die Herrschafft Lützelstein / und halbe Guttenberger Gemeinschafft abgetretten. Ist hernach An. 1569. den Hugenoten zum besten in Franckreich gezogen / da er ein 4. tägig Fieber bekommen / daran er auch gestorben / nach dem er / wie man sagt / von dem seinigen 300000. und vormals auch 60000. Gulden / zugesetzt hatte. Er ward über das Meer / und durch die See Städte / heraußgeführt / und ligt zu Meisenheim begraben. Jetztgedachter Pfaltzgraf Wolffgang / von deme die Fürstl. Pfaltz-Zweybrückische Lini herkommt / hat 5. Söhne hinterlassen. Sein ältester Herr Sohn / Pfaltzgraf Philips Ludwig / bekam Neuburg; Pfaltzgraf Johanns / Zweybrücken; Pfaltzgraf Ott Heinrich / Sultzbach; und die 2. jüngste Herren Söhne Pfaltzgraf Friederich / und Pfaltzgraf Carl / Veldentz / und Birckenfeld. Auß diesen 5. Herren Brüdern ist Pfaltzgraf Johanns zu Zweybrücken Anno 1604. gestorben und hat von Frauen Magdalena / Hertzog Wilhelms / zu Gülch / Cleve / und Berg / Tochter / neben andern Kindern / verlassen Iohannem II. Fridericum Casimirum, und Iohannem Casimirum; auß denen der Erste / so Anno 1635. den 30. Julii / verschieden / und Administrator der Chur-Pfaltz / auch regierender Herr zu Zweybrücken gewesen / von seiner andern Gemahlin / Frauen Louysa Iuliana, Churfürst Friederichs des Vierdten / Pfaltzgrafens / Tochter / neben andern Kindern / Anno 1616. den 5. Aprilis / bekommen hat / Herrn Pfaltzgraf Friederichen / so allhie zu Zweybrücken Hof hält / und mit seiner Gemahlin / Frauen Anna Iuliana, Graf Ludwigs von Nassau Saarbrücken / Tochter / albereit Anno 41. und 44. zwey Herrlein erzeugt gehabt / die aber in den Jahren 42. und 45. wieder verstorben. Was weiter erfolgt ist / finde ich nicht. Von dem andern Sohn Pfaltzgraf Johannis des Ersten zu Zweybrücken / nemlich Pfaltzgraf Friederich Casimirn / der A. 1645. den 30. September / diese Welt gesegnet / und seiner Gemahlin / Frauen Amelia, Printz Wilhelms von Oranien Tochter / kommt her / Pfaltzgraf Friederich Ludwig / von deme oben bey Landsperg gesagt worden. Der Dritte deß Herrn Pfaltzgrafens Iohannis I. auch oben vermelter Sohn / nehmlich Pfaltzgraf Johann Casimir / hat zu einer Gemahlin bekommen Anno 1615. Fräulein Catharinam, König Carls des Neunten / in Schweden Tochter / und mit derselben neben andern Kindern ehelichen erzeugt / 1. Pfaltzg. Carolum Gustavum, A. 1622. den 8. Nov. zu Nicöping in Schweden gebohren / des Schwedischen Kriegsvolcks in Teutschland gewesenen Generalissimum / und nachmals König in Schweden / (welcher den 13. Febr. 1660. zu Gothenburg an einem hitzigen Fieber seelig verschieden / hinterlassend von dero [106] Gemahlin / Frau Hedwig Eleonorn / Herrn Friederichs zu Schleßwig und Holstein / auf Gottorff / Tochter / einen jungen Herrn / Namens Carl / so gebohren worden A. 1655. den 24. November.) 2. Pfaltzgrafen Adolphum Iohannem. 3. Fr. Christinam Magdalenam, Hn. Marggraf Friederichs / deß Jüngern / von Baden-Durlach. 4. Fr. Elisabetham Aemiliam, Herrn Landgraf Friederichs zu Hessen-Cassel; und 5. Fr. Mariam Euphrosynam, Herrn Grafens Magni Gabrielis de la Garde, Gemahlinne. Ich finde auch noch ein Fr. Namens Eleonora Catharina, die verheuratet worden seyn solle / stehet aber nicht dabey an wen. Er / der hochgedachte Herr Pfaltzgraf Johann Casimir / ist in Schweden den 17. Junij / Anno 1652. gestorben. Der Anschlag zum Römerzug wegen dieses Fürstenthumbs oder Hertzogthumbs Zweybrücken / ist monatlich / einfach / 10. zu Roß und 30. zu Fuß / oder an Geld 240. Gulden / was deßwegen zu Unterhaltung des Cammergerichts zu Speyer jährlich gegeben worden / finde ich[WS 2] nichts gewisses. Es schreibt zwar einer von 80. Gulden nach dem alten Anschlag / vor seiner Erhöhung; Er nimbt aber Veldentz darzu. Siehe oben Lautereck.

So viel aber obgedachte Hauptstadt dieses Hertzogthums Zweybrücken belangt / so haben wir bißhero noch nit erfahren können / ob solche Stadt von einem Wässerlein / und einer Bruck darüber / gleich wie Saarbrück / und Inßbruck / oder von einer doppelten Brucken / oder einer Nothwehr / mit zwo Brücken / herkomme? Die Herren derselben werden Duces Dipontini, oder Bipontini, und Geminipontis, genant. Etliche vermeinen / Drusus, Käysers Augusti Stieff Sohn / hab allhie wider etliche Teutsche ein Castell auffgerichtet / darauß nachmals ein Stadt erbauet worden. Ligt / wie oben gesagt / im Waßgöw; und gehören / ausser denen oben im Eingang dieses Tractats / benanten Städten / auch hieher / und nach Veldentz / die gewesene Herrschaft Kirckel / das Schloß Weyelburg / Neu-Castel / und andere Orth mehr. Hochgedachter Hertzog Wolffgang hat den Stock im Schloß allhie zu Zweybrücken / über dem Keller / und Saal / wie auch das Zeughauß / und Hoffmeisterhauß / gebauet. Im übrigen ist solche Stadt / und Hertzogthum / der Reformirten Religion beygethan.

Hiemit wollen wir für diesesmahl diesen Tractat enden / und beschliessen / weilen wir von anderen Orthen / die auch hätten beygebracht werden sollen / keine Gewißheit und Bericht erlangen mögen; auch die Trierisch und Lothringische Städt in dem Westerreich an gehörige Ort versparen.


ENDE.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Sponhein
  2. Vorlage: ist